Feuerwehrflugdienst am Standort Lüneburg
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.05.2011; Fragestunde Nr. 21
Die Abgeordnete hatte gefragt:
In der Hansestadt Lüneburg hat ein vermeintliches Startverbot für das Feuerwehrflugzeug für öffentlichen Wirbel gesorgt. In einer Behördenanweisung wurde den Kreisbrandmeistern der Region mitgeteilt, dass das Innenministerium für den Einsatz keine weiteren Mittel zugewiesen habe und die Flüge trotz höchster Waldbrandstufe abgebrochen werden müssten. Zuvor hatte der Feuerwehr-Flugdienst rechtzeitig sechs Brände entdeckt und die Bekämpfung von fünf weiteren Bränden aus der Luft begleitet. Jetzt ist von einer angeblichen Neuregelung die Rede: Flüge zur Waldbrandvorsorge soll es nicht mehr geben, die Feuerwehr hebt künftig nur noch im Brandfall ab. Das kameragestützte Waldbrandüberwachungssystem soll die direkte Beobachtung aus der Luft in der Heideregion ersetzen.
Ich frage die Landesregierung:
- Wird die Landesregierung den Feuerwehr-Flugdienst und Standort Lüneburg sichern, und wie soll dieser finanziert werden?
- Wie soll Großfeuern in der Heideregion zukünftig vorgebeugt werden, wenn dazu ausschließlich das kameragestützte Überwachungssystem genutzt wird, obwohl sich neu entwickelnde kleinere Brände lediglich aus der Luft früh genug erkennen lassen?
- Wann wird zu dieser Thematik seitens der Landesregierung ein klares Konzept vorgestellt, aus dem hervorgeht, welche Maßnahmen landesweit zur Waldbrandvorsorge getroffen werden?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Nach dem Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) liegt die Gefahrenvorsorge (zu der ausdrücklich auch der Schutz vor Brandgefahr gehört) in der Eigenverantwortung der Waldbesitzer. Die von den Waldbehörden bestellten Waldbrandbeauftragten treffen vorsorgliche Maßnahmen gegen Waldbrände und organisieren den Feuerwarndienst für die Waldbesitzenden (§ 19 NWaldLG). Die oberste Waldbehörde (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML)) trifft erforderliche Maßnahmen, wenn Bestimmungen über das Gebiet einer Waldbehörde hinausgehen müssen (§ 21 NWaldLG).
Die Waldbrandvorsorge gehört zum Aufgabenbereich der Waldbehörden (Landkreis (LK) und ML), die Brandbekämpfung zu den Aufgaben der Feuerwehren nach NBrandSchG.
In den Gebieten mit mittlerem und hohem Waldbrandrisiko wurde die Waldbrandvorsorge in Niedersachsen bisher in der Kombination aus bemannten Feuerwachtürmen und der Überwachung aus der Luft durch den Feuerwehr-Flugdienst (FFD) des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen e. V. (LFV) durchgeführt. Während die Wachtürme ab der Waldbrandwarnstufe 3 in Betrieb genommen wurden, hat man die Flugzeuge des Feuerwehrflugdienstes in der Vergangenheit nur an wenigen Tagen im Jahr mit extremer Waldbrandgefahr (Waldbrandwarnstufe 4+ bis 5) während der Mittags- und Nachmittagsstunden in der Region des Ostniedersächsischen Tieflandes eingesetzt. Neben ihrer eigentlichen Kernaufgabe, der Koordinierung von Einsatzkräften im Rahmen der Waldbrandbekämpfung, erfolgte zum Zeitpunkt der Überfliegung daher auch eine zeitlich und räumlich begrenzte Unterstützung bei der Waldbrandfrüherkennung.
Das ML hat für die Wachtürme sowie Flugzeuge des FFD eine Machbarkeitsstudie auf der Grundlage der Erfahrungen aus Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt angefertigt. Das Ergebnis wog Vor- und Nachteile eines Systems, bestehend aus modernisierten Wachtürmen und moderneren Flugzeugen gegenüber einem automatischen Waldbrandfrüherkennungssystem (AWFS) ab und kam zu dem Ergebnis, dass das AWFS die bemannten Wachtürme und den FFD über der Lüneburger Heide nicht nur zu ersetzen vermag sondern darüber hinaus flächendeckend in kurzen Zeitabständen in der Lage ist, entstehende Brände zu detektieren. Die Ergebnisse wurden dem MI, dem LFV und dem FFD bereits im Vorfeld des Aufbaus erläutert. Im Februar 2008 hat der Niedersächsische Landtag über den Nachtragshaushalt beschlossen, Mittel für das auch durch die EU geförderte AWFS bereitzustellen.
Für die künftige Vorsorge in der waldbrandgefährdeten Region des Ostniedersächsischen Tieflandes (Lüneburger Heide) wurde in 2009 mit der Installation der hochauflösenden digitalen Kameras des AWFS begonnen. Das AWFS wurde im März 2011 fertig gestellt. Die bestehenden 17 Standorte mit insgesamt 20 Kameras stellen die flächendeckende Überwachung (ca. 400.000 ha Wald) aus der Waldbrandzentrale in der kooperativen Leitstelle Lüneburg heraus sicher.
Das Kamerasystem ist in der Lage aus einer Entfernung von 20 km einen Brand durch Kreuzpeilung punktgenau auf 10 m zu erkennen, zu verorten und zu dokumentieren, unmittelbare Livebilder zu schalten und Bilder von Brandereignissen an die Einsatzleitstellen weiterzuleiten.
Das System kommt in der Zwischenzeit in allen Waldbrandgefahrengebieten Deutschlands mit 200 Detektionseinheiten zum Einsatz. In den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern wird das hocheffiziente und kontinuierlich arbeitende System seit Jahren erfolgreich eingesetzt. Mit der Einführung wurden die leistungsschwächeren Vorsorgesysteme durch Feuerwachtürme und Überwachung aus der Luft gänzlich eingestellt.
Bis zur vollständigen Installation des Kamerasystems wurden die im Jahr 2009/2010 in Absprache mit dem Landesfeuerwehrverband festgelegten beiden Flugrouten abgeflogen. Die alten noch bestehenden Feuerwachtürme wurden in 2009/2010 ein letztes Mal mit Forstpersonal besetzt.
Das AWFS hat im März 2011 seinen Wirkbetrieb aufgenommen.
Die ersten Erfahrungen mit dem für Niedersachsen neuen System sind positiv. So wurden seit Beginn der Waldbrandsaison von der Waldbrandüberwachungszentrale in Lüneburg über 60 Waldbrandmeldungen bearbeitet, dokumentiert und an die FEL weitergegeben. Darunter befanden sich als Erstmeldungen u.a. drei der 6 o.g. Brände. Zwei der genannten Brände befanden sich außerhalb des überwachten Risikogebietes und bei einem Brand handelte es sich um ein bereits abgebranntes Osterfeuer außerhalb des Waldes, dessen geringe Rauchentwicklung am Folgetag nicht über die Baumkrone getreten war.
Die Aussage, dass das Kamerasystem als leistungsstarkes Vorsorgesystem die Waldbrandvorsorge aus Luftfahrzeugen im überwachten Raum ersetzen kann, ist richtig und wird durch die guten Erfahrungen der vergangenen 10 Jahre in den anderen Bundesländern unterstützt. Nicht richtig wäre dagegen die Schlussfolgerung, dass das Kamerasystem Aufgaben bei der Waldbrandbekämpfung übernehmen könnte.
Während das Kamerasystem die Aufgabe einer kontinuierlichen flächendeckenden Waldbrandfrüherkennung über 400.000 ha Waldfläche in den Risikogebieten während der gesamten Waldbrandsaison mit der Aufgabe einer schnellen Brandverortung und Brandmeldung verfolgt, können Luftfahrzeuge, im speziellen Brandfall Einsatzkräfte vor Ort lenken und leiten.
In den ostdeutschen Bundesländern mit den großen zusammenhängenden Risikogebieten werden hierzu im Bedarfsfall bei größeren Bränden ab einer Fläche von ca. 3 ha Drehflügler eingesetzt. Diese können u.a. zuständigen Einsatzleiter an Bord nehmen und im Bedarfsfall auch zur Brandbekämpfung aus der Luft eingesetzt werden.
In Deutschland gibt es rd. 120 Landkreise die als Waldbrandrisikogebiet einklassifiziert wurden. In Niedersachsen befinden sich 6 dieser Landkreise, wobei nur die drei Kreise Lüchow-Dannenberg, Celle und Gifhorn in die hohe Risikostufe eingruppiert sind. Die Systemumstellung von Feuerwachtürmen und Flugzeugen auf die automatisierte kameragestützte Waldbrandfrüherkennung erfolgte flächendeckend, so dass das System nun in allen deutschen Risikogebieten zum Einsatz kommt. Die Umstellung hat weder zu einer Lücke bei der Führung von Einsatzkräften noch zu größeren Bränden geführt. Im Gegenteil, die Leistungsfähigkeit des Systems sorgt im Rahmen der kontinuierlichen und flächendeckenden Überwachung für eine zeitnahere Verortung von Entstehungsbränden. Durch die gute Zusammenarbeit zwischen den Waldbrandüberwachungszentralen, den Einsatzleitstellen und den Feuerwehren werden Brandherde schneller und exakter lokalisiert und bekämpft. Da das System seit der Einführung ständig weiter entwickelt und optimiert wurde und Niedersachsen bei der Einführung auf die Erfahrungen der anderen Länder zurückgreifen konnte, besitzt unser Land ein besonders leistungsfähiges System.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die Festlegung geeigneter Standorte für den FFD sowie die Organisation des FFD liegt in der Entscheidungshoheit des LFV. Aus dem Haushaltstitel "Brandbekämpfung/Waldbrandbeobachtung aus der Luft“ werden die Vorhaltekosten für die beiden mit Mitteln des Landes beschafften Flugzeuge, die Betriebskosten für die Überwachungsflüge, die Ausbildungskosten Brandbekämpfung aus der Luft und die anfallenden Kosten für die Löschwasseraußenlastbehälter (Wartung, Reparatur, Unterstellung) bezahlt.
Zu 2.:
(s. Vorbemerkung)
Zu 3.:
Die Polizeidirektion Lüneburg wird als koordinierende Stelle beide Flugzeuge mit den Standorten Lüneburg und Hildesheim auf Anforderung der Polizeidirektionen einsetzen. Nach Lagebeurtei-lung entscheiden wie schon seit je her in den vergangenen Jahren die Polizeidirektionen eigenverantwortlich über den Einsatz des FFD.
a) Vorsorge aus der Luft über dem durch das AWFS überwachten Gebiet
Sofern dies bei sehr hoher Waldbrandgefahr nach Abstimmung mit den Forstdienststellen, den Landkreisen und den Waldbrandbeauftragten erforderlich ist, erfolgen Überwachungsflüge im Rahmen der Waldbrandvorsorge im Ostniedersächsischen Tiefland. Die Lagebeurteilung erfolgt durch die Polizeidirektion Lüneburg. Für den südlichen Bereich des Kamera überwachten Gebietes (mit Ausnahme des LK Celle) erfolgt die Lagebeurteilung durch die Polizeidirektion Braunschweig.
b) Vorsorge aus der Luft über dem nicht durch das AWFS überwachten Gebiet Überwachungsflüge im Rahmen der Waldbrandvorsorge werden über den weniger gefährdeten Gebieten des Westniedersächsischen Tieflandes durchgeführt werden, sofern dies bei sehr hoher Waldbrandgefahr nach Abstimmung mit den Forstdienststellen, den Landkreisen und den Waldbrandbeauftragten erforderlich ist. Die Lagebeurteilung erfolgt durch die Polizeidirektion Oldenburg.
c) Unterstützung des Einsatzleiters vor Ort
Die Flugzeuge stehen den Feuerwehren für die operativ-taktische Unterstützung aus der Luft zur Verfügung!
1) Flugzeug befindet sich in der Luft:
Der FFD befindet sich im Dienst. Kommt es zu einer Feuermeldung wird der FFD wie bisher dem Einsatz zugeordnet.
2) Flugzeug befindet sich nicht in der Luft:
Kommt eine Feuermeldung über AWFS erfolgt keine automatische Alarmierung ohne eine weitere Lageinformation.
3) Befindet sich der FFD nicht in der Luft, ist bei der Anforderung eine Vorlaufzeit von rd. zwei Stunden zu berücksichtigen.
Das Verfahren entspricht der Praxis der vergangenen Jahre. Wegen der parallel stattfindenden Vorsorge aus der Luft und durch das AWFS über der Lüneburger Heide, wird dieses Verfahren am Ende der diesjährigen Waldbrandsaison (2011) evaluiert.
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3. Wann wird zu dieser Thematik seitens der Landesregierung ein klares Konzept vorgestellt, aus dem hervorgeht, welche Maßnahmen landesweit zur Waldbrandvorsorge getroffen werden?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Nach dem Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) liegt die Gefahrenvorsorge (zu der ausdrücklich auch der Schutz vor Brandgefahr gehört) in der Eigenverantwortung der Waldbesitzer. Die von den Waldbehörden bestellten Waldbrandbeauf-tragten treffen vorsorgliche Maßnahmen gegen Waldbrände und organisieren den Feuerwarn-dienst für die Waldbesitzenden (§ 19 NWaldLG). Die oberste Waldbehörde (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML)) trifft erforderliche Maßnahmen, wenn Bestimmungen über das Gebiet einer Waldbehörde hinaus-gehen müssen (§ 21 NWaldLG).
Die Waldbrandvorsorge gehört zum Aufgabenbereich der Waldbehörden (Landkreis (LK) und ML), die Brandbekämpfung zu den Aufgaben der Feuerwehren nach NBrandSchG.
In den Gebieten mit mittlerem und hohem Waldbrandrisiko wurde die Waldbrandvorsorge in Niedersachsen bisher in der Kombination aus bemannten Feuerwachtürmen und der Über-wachung aus der Luft durch den Feuerwehr-Flugdienst (FFD) des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen e. V. (LFV) durchgeführt. Während die Wachtürme ab der Waldbrandwarnstufe 3 in Betrieb genommen wurden, hat man die Flugzeuge des Feuerwehrflugdienstes in der Vergan-genheit nur an wenigen Tagen im Jahr mit extremer Waldbrandgefahr (Waldbrandwarnstufe 4+ bis 5) während der Mittags- und Nachmittagsstunden in der Region des Ostniedersächsischen Tieflandes eingesetzt. Neben ihrer eigentlichen Kernaufgabe, der Koordinierung von Einsatz-kräften im Rahmen der Waldbrandbekämpfung, erfolgte zum Zeitpunkt der Überfliegung daher auch eine zeitlich und räumlich begrenzte Unterstützung bei der Waldbrandfrüherkennung.
Das ML hat für die Wachtürme sowie Flugzeuge des FFD eine Machbarkeitsstudie auf der Grundlage der Erfahrungen aus Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt angefertigt. Das Ergebnis wog Vor- und Nachteile eines Systems, bestehend aus modernisierten Wachtürmen und moderneren Flugzeugen gegenüber einem automatischen Waldbrandfrüherkennungssystem (AWFS) ab und kam zu dem Ergebnis, dass das AWFS die bemannten Wachtürme und den FFD über der Lüneburger Heide nicht nur zu ersetzen vermag sondern darüber hinaus flächendeckend in kurzen Zeitabständen in der Lage ist, entstehende Brände zu detektieren. Die Ergebnisse wurden dem MI, dem LFV und dem FFD bereits im Vor-feld des Aufbaus erläutert. Im Februar 2008 hat der Niedersächsische Landtag über den Nach-tragshaushalt beschlossen, Mittel für das auch durch die EU geförderte AWFS bereitzustellen.
Für die künftige Vorsorge in der waldbrandgefährdeten Region des Ostniedersächsischen Tieflandes (Lüneburger Heide) wurde in 2009 mit der Installation der hochauflösenden digitalen Kameras des AWFS begonnen. Das AWFS wurde im März 2011 fertig gestellt. Die bestehenden 17 Standorte mit insgesamt 20 Kameras stellen die flächendeckende Überwachung (ca. 400.000 ha Wald) aus der Waldbrandzentrale in der kooperativen Leitstelle Lüneburg heraus sicher.
Das Kamerasystem ist in der Lage aus einer Entfernung von 20 km einen Brand durch Kreuz-peilung punktgenau auf 10 m zu erkennen, zu verorten und zu dokumentieren, unmittelbare Livebilder zu schalten und Bilder von Brandereignissen an die Einsatzleitstellen weiterzuleiten.
Das System kommt in der Zwischenzeit in allen Waldbrandgefahrengebieten Deutschlands mit 200 Detektionseinheiten zum Einsatz. In den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern wird das hocheffiziente und kontinuierlich arbeitende System seit Jahren erfolgreich eingesetzt. Mit der Einführung wurden die leistungsschwächeren Vorsorge-systeme durch Feuerwachtürme und Überwachung aus der Luft gänzlich eingestellt.
Bis zur vollständigen Installation des Kamerasystems wurden die im Jahr 2009/2010 in Absprache mit dem Landesfeuerwehrverband festgelegten beiden Flugrouten abgeflogen. Die alten noch bestehenden Feuerwachtürme wurden in 2009/2010 ein letztes Mal mit Forstpersonal besetzt.
Das AWFS hat im März 2011 seinen Wirkbetrieb aufgenommen.
Die ersten Erfahrungen mit dem für Niedersachsen neuen System sind positiv. So wurden seit Beginn der Waldbrandsaison von der Waldbrandüberwachungszentrale in Lüneburg über 60 Waldbrandmeldungen bearbeitet, dokumentiert und an die FEL weitergegeben. Darunter befan-den sich als Erstmeldungen u.a. drei der 6 o.g. Brände. Zwei der genannten Brände befanden sich außerhalb des überwachten Risikogebietes und bei einem Brand handelte es sich um ein bereits abgebranntes Osterfeuer außerhalb des Waldes, dessen geringe Rauchentwicklung am Folgetag nicht über die Baumkrone getreten war.
Die Aussage, dass das Kamerasystem als leistungsstarkes Vorsorgesystem die Waldbrandvor-sorge aus Luftfahrzeugen im überwachten Raum ersetzen kann, ist richtig und wird durch die guten Erfahrungen der vergangenen 10 Jahre in den anderen Bundesländern unterstützt. Nicht richtig wäre dagegen die Schlussfolgerung, dass das Kamerasystem Aufgaben bei der Wald-brandbekämpfung übernehmen könnte.
Während das Kamerasystem die Aufgabe einer kontinuierlichen flächendeckenden Waldbrand-früherkennung über 400.000 ha Waldfläche in den Risikogebieten während der gesamten Waldbrandsaison mit der Aufgabe einer schnellen Brandverortung und Brandmeldung verfolgt, können Luftfahrzeuge, im speziellen Brandfall Einsatzkräfte vor Ort lenken und leiten.
In den ostdeutschen Bundesländern mit den großen zusammenhängenden Risikogebieten werden hierzu im Bedarfsfall bei größeren Bränden ab einer Fläche von ca. 3 ha Drehflügler eingesetzt. Diese können u.a. zuständigen Einsatzleiter an Bord nehmen und im Bedarfsfall auch zur Brandbekämpfung aus der Luft eingesetzt werden.
In Deutschland gibt es rd. 120 Landkreise die als Waldbrandrisikogebiet einklassifiziert wurden. In Niedersachsen befinden sich 6 dieser Landkreise, wobei nur die drei Kreise Lüchow-Dannen-berg, Celle und Gifhorn in die hohe Risikostufe eingruppiert sind. Die Systemumstellung von Feuerwachtürmen und Flugzeugen auf die automatisierte kameragestützte Waldbrandfrüher-kennung erfolgte flächendeckend, so dass das System nun in allen deutschen Risikogebieten zum Einsatz kommt. Die Umstellung hat weder zu einer Lücke bei der Führung von Einsatz-kräften noch zu größeren Bränden geführt. Im Gegenteil, die Leistungsfähigkeit des Systems sorgt im Rahmen der kontinuierlichen und flächendeckenden Überwachung für eine zeitnahere Verortung von Entstehungsbränden. Durch die gute Zusammenarbeit zwischen den Waldbrand-überwachungszentralen, den Einsatzleitstellen und den Feuerwehren werden Brandherde schneller und exakter lokalisiert und bekämpft. Da das System seit der Einführung ständig weiter entwickelt und optimiert wurde und Niedersachsen bei der Einführung auf die Erfahrungen der anderen Länder zurückgreifen konnte, besitzt unser Land ein besonders leistungsfähiges System.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die Festlegung geeigneter Standorte für den FFD sowie die Organisation des FFD liegt in der Entscheidungshoheit des LFV. Aus dem Haushaltstitel Brandbekämpfung/Waldbrandbeob-achtung aus der Luft“ werden die Vorhaltekosten für die beiden mit Mitteln des Landes beschaff-ten Flugzeuge, die Betriebskosten für die Überwachungsflüge, die Ausbildungskosten Brandbe-kämpfung aus der Luft und die anfallenden Kosten für die Löschwasseraußenlastbehälter (War-tung, Reparatur, Unterstellung) bezahlt.
Zu 2.:
(s. Vorbemerkung)
Zu 3.:
Die Polizeidirektion Lüneburg wird als koordinierende Stelle beide Flugzeuge mit den Standorten Lüneburg und Hildesheim auf Anforderung der Polizeidirektionen einsetzen. Nach Lagebeurtei-lung entscheiden wie schon seit je her in den vergangenen Jahren die Polizeidirektionen eigenverantwortlich über den Einsatz des FFD.
a) Vorsorge aus der Luft über dem durch das AWFS überwachten Gebiet
Sofern dies bei sehr hoher Waldbrandgefahr nach Abstimmung mit den Forstdienststellen, den Landkreisen und den Waldbrandbeauftragten erforderlich ist, erfolgen Überwachungsflüge im Rahmen der Waldbrandvorsorge im Ostniedersächsischen Tiefland. Die Lagebeurteilung erfolgt durch die Polizeidirektion Lüneburg. Für den südlichen Bereich des Kamera überwachten Gebietes (mit Ausnahme des LK Celle) erfolgt die Lagebeurteilung durch die Polizeidirektion Braunschweig.
b) Vorsorge aus der Luft über dem nicht durch das AWFS überwachten Gebiet Überwachungsflüge im Rahmen der Waldbrandvorsorge werden über den weniger gefährdeten Gebieten des Westniedersächsischen Tieflandes durchgeführt werden, sofern dies bei sehr hoher Waldbrandgefahr nach Abstimmung mit den Forstdienststellen, den Landkreisen und den Waldbrandbeauftragten erforderlich ist. Die Lagebeurteilung erfolgt durch die Polizeidirektion Oldenburg.
c) Unterstützung des Einsatzleiters vor Ort
Die Flugzeuge stehen den Feuerwehren für die operativ-taktische Unterstützung aus der Luft zur Verfügung!
1) Flugzeug befindet sich in der Luft:
Der FFD befindet sich im Dienst. Kommt es zu einer Feuermeldung wird der FFD wie bisher dem Einsatz zugeordnet.
2) Flugzeug befindet sich nicht in der Luft:
Kommt eine Feuermeldung über AWFS erfolgt keine automatische Alarmierung ohne eine weitere Lageinformation.
3) Befindet sich der FFD nicht in der Luft, ist bei der Anforderung eine Vorlaufzeit von rd. zwei Stunden zu berücksichtigen.
Das Verfahren entspricht der Praxis der vergangenen Jahre. Wegen der parallel stattfindenden Vorsorge aus der Luft und durch das AWFS über der Lüneburger Heide, wird dieses Verfahren am Ende der diesjährigen Waldbrandsaison (2011) evaluiert.