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Ausflugslokal „Waldkater“ in Langenhagen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.05.2011; Fragestunde Nr. 20


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Brunotte (SPD); Es gilt das gesprochene Wort!

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Das Ausflugslokal Waldkater in Langenhagen hat den Eigentümer gewechselt. Gekauft hat das Ausflugslokal die Firma IMV Immobilien-Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh mit Sitz in Garbsen. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nr. 62581 eingetragene Gesellschaft wird von Ursula Hanebuth als Geschäftsführerin geleitet. IMV wurde bis zum Jahr 2006 von Frank Hanebuth, Präsident der Hells Angels Hannover, geführt, der der Sohn von Ursula Hanebuth ist.

Zeit-online schrieb am 20. Mai 2010 unter „Das Netzwerk der Höllenengel“: „Noch mehr Geld fließe über die IMV Immobilien-Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH in die Tasche des Rockeranführers, ermittelte die Polizei. Die Firma gehörte offiziell Hanebuths Mutter und vermietete laut Polizeibericht Bordellbetreibern im Steintor eigene Häuser - oder aber sie ‚verwaltete’ die Gebäude gegen ein beachtliches Entgelt für deren Eigentümer“.

Am 20. Juni 2009 berichtet das Hamburger Abendblatt unter dem Titel „Hells Angels: Aus Rockern werden Geschäftsleute“: „Geldwäsche spielt dabei nach Überzeugung der drei Landeskriminalämter von Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen eine Rolle“. ‚Es ist reine Organisierte Kriminalität, die die Hells Angels betreiben’, sagt der Leitende Kriminaldirektor Volker Kluge vom LKA Hannover, wo acht Sonderermittler sich nur um die Motorradgangs kümmern“.

Während potenzielle Gäste bei Fahrradverleih, Ponyreiten, naturwissenschaftlichem Kino und einer Kleinkunstbühne das wieder eröffnete Ausflugslokal genießen können, soll nach Gerüchten der Besuch für Mitglieder der Hells Angels durch die Clubbosse verboten worden sein. Zielpublikum sollen Familien mit Kindern sein.

Doch scheinbar sind die Hells Angels nicht erst mit dem Kauf des Waldkaters in Langenhagen aktiv. Der Weser-Kurier berichtet in seiner Ausgabe vom 16. Mai 2010 in einem Artikel über die Hells Angels unter dem Titel „Höllisch gut beraten“: „Aber auch im heimischen Hannover treffe sich eine ähnlich illustre Runde. Jeden Montag säßen im Konferenzraum einer Bank im nahen Langenhagen Rocker, Unternehmer und Rechtsanwälte an einem Tisch - unter ihnen ein einflussreicher niedersächsischer Bauunternehmer, ein vermögender ehemaliger Müllentsorger sowie der Inhaber einer renommierten Autorepräsentanz, berichtete der V-Mann. Sie alle sollen dort gemeinsame Geschäfte eingefädelt haben“.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie bewertet sie den Kauf des Ausflugslokals Waldkater in Langenhagen aus dem Umfeld der Hells Angels Hannover?
  2. Welche Erkenntnisse hat sie über die Herkunft der finanziellen Mittel zum Kauf des Ausflugs-lokals Waldkater in Langenhagen?
  3. Welche Erkenntnisse hat sie über Treffen von Hells Angels, Unternehmern und Rechtsanwäl-ten in einer Bank in Langenhagen?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Wie bereits in meinen Antworten zu den Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Biallas (CDU) am 28.08.2009 und der Abgeordneten Zimmermann (LINKE) am 26.11.2009 sowie der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Limburg und Briese (GRÜNE) am 11.11.2010 dargestellt, sind sich die polizeilichen Zentralstellen länderübergreifend in der Bewertung einig, dass verschiedene Rockergruppierungen Züge organisierter Kriminalität aufweisen. Durch Mitglieder von Rocker-gruppierungen begangene Straftaten sind dabei sehr oft den typischen Deliktsfeldern der Organisierten Kriminalität zuzuordnen, wobei der illegale Handel mit Betäubungsmitteln eine wesentliche Rolle spielt. Weitere typische Deliktsfelder sind Waffenhandel/-schmuggel und Straftaten im Zusammenhang mit dem Rotlichtmilieu.

Im Rahmen einer bundeseinheitlichen Bekämpfungsstrategie Rockerkriminalität wird entschlos-sen und konsequent gegen kriminelle Aktivitäten von Rockergruppen vorgegangen.

Die Maßnahmen der Polizei des Landes Niedersachsen zielen auf eine nachhaltige Beeinträchtigung aller illegalen Aktivitäten von Rockergruppierungen durch die Verfolgung eines ganzheitlichen Ansatzes unter Einbindung aller Behörden mit Ordnungs-, Verwaltungs- und Sicherheitsaufgaben ab. Die Ermittlungsführung der Polizeibehörden wird dabei durch die konsequente Ausschöpfung aller rechtlichen und taktischen Möglichkeiten, einschließlich aller verkehrs-, gaststätten-, gewerbe-, vereins- und baurechtlichen Maßnahmen bis hin zu Zeugen-/Opferschutzmaßnahmen geprägt.

Bereits im Jahr 2005 ist im Dezernat 35 (Zentralstelle Organisierte Kriminalität) des Landeskriminalamtes Niedersachsen eine Ermittlungsgruppe eingerichtet worden, die neben der Erstellung und Fortschreibung eines Landeslagebildes auch schwerpunktmäßig Ermittlungen in straf- und gefahrenabwehrrechtlichen Einzelverfahren führt. Darüber hinaus gewährleistet sie als Zentralstelle das Informationsmanagement in diesem Phänomenbereich, wobei die allgemeine Informationsgewinnung zu den Motorradclubs und die gezielte Informationsbeschaffung im Deliktsbereich „Rockerkriminalität“ vorrangig den Polizeidienststellen in der Fläche des Landes Niedersachsen obliegen. Hierzu werden in jeder Polizeiinspektion szenekundige Beamte für Rockerkriminalität eingesetzt.

Insgesamt wird damit das Ziel verfolgt, die illegalen Aktivitäten von Rockergruppierungen, insbesondere in den von ihnen kontrollierten typischen OK-Deliktsfeldern, durch gefahrenabwehrende und strafverfolgende Maßnahmen nachhaltig zu unterbinden und die Verfestigung von personellen und organisatorischen Strukturen zu verhindern.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Der rechtswirksame Verkauf des Ausflugslokals Waldkater in Langenhagen ist dem Landeskriminalamt Niedersachsen bekannt.

Der Verkauf ist nach derzeitigem Erkenntnisstand rechtlich nicht zu beanstanden.

Zu 2.:

Die Landesregierung hat keine Kenntnisse über die Herkunft der finanziellen Mittel zum Kauf der Gaststätte.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb der betreffenden Immobilie durch die Firma IMV deuten alle öffentlich zugänglichen Informationen, insbesondere Grundbuch und Handelsregister, auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin.

Für die Aufnahme von polizeilichen Ermittlungen zur Feststellung der Herkunft der finanziellen Mittel liegen zurzeit die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor. Die zuständigen Polizeibehörden werden die weiteren Aktivitäten und Ereignisse rund um das Ausflugslokal aufmerksam registrieren und bewerten.

Zu 3.:

Der Polizeidirektion Hannover wurde durch eine eigene ehemalige V-Person vor ca. 10 Jahren von derartigen Treffen berichtet; die Informationen wurden bewertet; eine Grundlage für ein polizeiliches oder strafprozessuales Tätigwerden wurde nicht festgestellt.

Aktuelle Erkenntnisse zu derartigen Treffen liegen der Landesregierung nicht vor.


Presseinformation

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erstellt am:
27.05.2011

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