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Innovationsoffensive Polizei 2015

Bargeldloser Zahlungsverkehr ist weiterer Schritt zur Verwaltungsvereinfachung


HANNOVER. Innenminister Uwe Schünemann hat heute ein neues Verfahren im Zahlungsverkehr zwischen Bürgerinnen und Bürger und Polizei vorgestellt. „Verkehrsverstöße im Verwarngeldbereich, Sicherheitsleistungen von ausländischen Verkehrsteilnehmern und Gelder zur Abwendung eines Haftbefehles können zukünftig mit EC- oder Kreditkarte bei der Polizei schon am Funkstreifenwagen bezahlt werden“, erläuterte Schünemann. „Die den Bürgern aus dem Alltagsleben bekannte und selbstverständlich gewordene Zahlweise verschlankt die dafür notwendigen Verwaltungsabläufe bei der Polizei.“

So reduziert sich der Aufwand für Bargeldkassen, Formulare und Abrechnungen erheblich und setzt Kräfte für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie der Gefahrenabwehr frei.

Erkenntnisse aus anderen Ländern zeigen, dass durch diese vereinfachte Zahlung auch mit einer verbesserten Zahlungs­bereitschaft auf Seiten der Betroffenen zu rechnen ist.

Am 11.05.2011 beginnt in der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel und dem Zentralen Verkehrsdienst Hannover die Pilotierung dieser Zahlungsform bei der Polizei. Die landesweite Einführung ist zum 01.07.2011 geplant. Das System liefert darüber hinaus verlässliche Zahlen über Verwarnungen im Bereich der Verkehrsordnungs­widrig­keiten zur Erkennung von Brennpunkten.

Innovationsoffensive „Polizei 2015“

Im Rahmen der Innovationsoffensive – Polizei 2015 - beschäftigte sich die Polizei seit 2008 mit mehreren Projekten zur Verbesserung der technischen Möglichkeiten der Polizei. Ziel der technischen Verbesserungen war die Optimierung der polizeilichen Aufgaben und damit eine deutliche Verbesserung der Sicherheit in Niedersachsen.

Neben (bereits eingeführten) Projekten wie z.B. der Sphäronkamera und des Fingerabdruckscanners wurde als ein weiterer Baustein die Einführung eines Systems betrachtet, mit dem Verwarnungsgelder, Sicherheitsleistungen und Zahlungen zur Abwendung eines Haftbefehls bargeldlos (also mittels EC- oder Kreditkarte) eingezogen werden können.

Die Polizei Niedersachsen begann im Oktober 2009 mit der Planung zur Einführung dieses Systems. Mit der Umsetzung wurde eine Projektgruppe unter Leitung der PD Braunschweig beauftragt, die mit Mitarbeitern verschiedener polizeilicher Bereiche besetzt war. In der Planungsphase hat eine enge Abstimmung mit dem MJ, dem MF und den Spitzenverbänden der Kommunen stattgefunden. Die Projektgruppe hat auch Systeme in die Prüfung einbezogen, die bei den Polizeien anderer Bundesländer in Betrieb sind.

System

Zukünftig wird die Polizei in den genannten Fällen mobile Terminals einsetzen, an denen die Betroffenen mittels EC- oder Kreditkarte zahlen können. Mit der Einführung der bargeldlosen Zahlungsmöglichkeit läuft bei Erteilung einer Verwarnung die Möglichkeit der Annahme von Bargeld vor Ort grundsätzlich aus. Eine Ausnahme ist nur für Personen vorgesehen, die keine Karte besitzen und nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Alle Betroffenen können innerhalb der festgesetzten Frist allerdings das Verwarngeld durch Überweisung zahlen. Im Bereich Sicherheitsleistungen und Haftbefehle wird zwar eine bargeldlose Zahlung bevorzugt, es besteht aber weiter die Möglichkeit der Bargeldannahme.

Die niedersächsische Polizei hat nach europaweiter Ausschreibung ca. 1500 mobile Geräte von der Fa. TeleCash angemietet. Das reicht aus, um jeden Dienstzweig der Polizei, der mit der Erhebung der o.a. Zahlungen betraut ist, in die Lage zu versetzen, diese sofort und ohne Wartezeit für den Betroffenen anzunehmen.

Der gesamte Zahlungsverkehr wird durch TeleCash nach den strengen Regeln des Zentralen Kreditausschusses und den Vorgaben des Datenschutzes abgewickelt. Die Firma stellt darüber hinaus die Geräte incl. Wartung, Einweisung und Betrieb zur Verfügung.

Zahlungsablauf

Bei bargeldloser Zahlung wird durch den Polizeibeamten im Terminal der Grund der Zahlung (z.B. Verwarnungsgeld), eine zusätzliche Information (statistische Bewertung oder Aktenzeichen) und der Betrag eingegeben. Danach wird die Karte des Betroffenen eingelesen und ggfs. die dazugehörige Geheimnummer eingegeben. Ein Ausdruck wird dem Bürger als Quittungsbeleg ausgehändigt. Einen weiteren behält die Polizei für die interne Nachweispflicht.

Das Gerät sendet die Zahlung verschlüsselt über das Mobilfunknetz an das Rechenzentrum des Unternehmens. Dieses sorgt für die Autorisierung, zieht das Geld von der Hausbank des Betroffenen ein und überweist es auf das jeweilige Konto des Empfängers (Landeshauptkasse, Bußgeldstelle der Kommunen oder Staatsanwaltschaft). Eine Rechnungsprüfung durch die Polizei wird durch eine Controlling-Komponente des Systems ermöglicht.

Vorteile

Durch die Einführung des neuen Systems erhält die Polizei eine zeitgemäße technische Ausstattung. Sie wird in die Lage versetzt, notwendige Zahlungen schneller und kundenfreundlicher abzuwickeln. Dem betroffenen Bürger wird ein ihm aus dem Alltagsleben bereits bekannter und hier auch weitgehend selbstverständlich gewordener Service angeboten.

Einheitliche Prozesse führen zu einer Qualitätssteigerung im gesamten Verwarngeldprozess.

Die Verschlankung der Verwaltungsabläufe (keine Bargeldkassen, keine aufwendigen Formulare und manuellen Listen) setzt Ressourcen für die Kernaufgaben der Polizei frei.

Das System liefert darüber hinaus verlässliche Zahlen über Verwarnungen im Bereich der Verkehrsordnungs­widrig­keiten als Basis strategischer Aufgabenplanung.

Nach Erkenntnissen aus NRW ist mit einer verbesserten Zahlungs­bereitschaft auf Seiten der Betroffenen zu rechnen.


Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.05.2011

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