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Sicherheitspolitik in Niedersachsen im Bezug auf Islam und Atomkraft

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14.04.2011; Mdl. Anfr. 39


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Helge Limburg (GRÜNE); Es gilt das gesprochene Wort!

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Mitglieder der Landesregierung gerieten in letzter Zeit häufiger in Konflikt mit der Bundespolitik. So erhielt der aus Niedersachsen stammende Bundespräsident Christian Wulff nach Auffassung vieler Beobachterinnen und Beobachter zu Recht sehr viel Lob für seine Äußerung aus dem letzten Jahr: „Der Islam gehört zu Deutschland“. Diesem Lob schloss sich der niedersächsische Innenminister Schünemann ausdrücklich nicht an. Er bestritt in öffentlichen Äußerungen, dass der Islam zu Deutschland gehöre.

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erhielt viel Lob für ihre abwägende Haltung zur Vorratsdatenspeicherung. Auch diesem Lob schloss sich der niedersächsische Innenminister nicht an, sondern erklärte jüngst (Neue Osnabrücker Zeitung vom 30.03.2011) in Bezug auf die Bundesjustizministerin „Eine Ministerin, die nach Kräften die Bekämpfung von Kriminalität und Extremismus sabotiert, ist keine gute Ratgeberin beim Schutz junger Muslime vor Islamisten.“

Schließlich erntete die Bundesregierung durchaus Lob von Expertinnen und Experten für Teile ihrer Vorschläge zu atompolitischen Konsequenzen aus der Atomkatastrophe in Japan. Hier war es der niedersächsische Umweltminister Sander, der sich dem Lob nicht anschloss, sondern in Bezug auf die Vorschläge der Bundesebene erklärte, er habe den Eindruck: „Die Vernunft tritt gewissermaßen zurück“ (Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 16.03.2011).

Ich frage die Landesregierung:

  1. Vertritt Innenminister Schünemann mit seiner Kritik an den Äußerungen des Bundespräsidenten die Auffassung der gesamten Landesregierung oder lediglich eine Einzelmeinung?
  2. Vertritt Innenminister Schünemann mit seiner Kritik an der Bundesjustizministerin in Wortwahl und Inhalt die Auffassung der gesamten Landesregierung oder lediglich eine Einzelmeinung?
  3. Vertritt Umweltminister Sander mit seiner Kritik an der Bundesregierung in Wortwahl und Inhalt die Auffassung der gesamten Landesregierung oder lediglich eine Einzelmeinung?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Fast 5% der Bevölkerung in Deutschland sind muslimisch. Rund die Hälfte von ihnen (ca. 2 Millionen) besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Die seit einigen Monaten intensiv geführte Integrationsdebatte ist vor diesem Hintergrund notwendig und gibt auch der Integrationspolitik wichtige Impulse.

Bundespräsident Christian Wulff hat mit seiner Äußerung zum Islam eine wichtige Debatte zur Integration von Muslimen in Deutschland angestoßen. Für die niedersächsische Landesregierung sind die in Deutschland lebenden Muslime Teil unserer Gesellschaft. Insofern bedarf die Frage nach der Beheimatung des Islams in Deutschland keiner historischen Betrachtung.

Die Integration der Muslime ist und bleibt eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die jeweils spezifischen integrationspolitischen Ansätze und Angebote von Bund, Ländern und Kommunen bedürfen einer kontinuierlichen Mitwirkung der muslimischen Verbände, der nicht organisierten Muslime und der Bürgerinnen und Bürger insgesamt. Die niedersächsische Landeregierung versteht Integration damit als einen auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Prozess.

Bei der Gestaltung der Integrationspolitik kommt Niedersachsen eine Vorreiterrolle zu. Beispielsweise bieten niedersächsische Schulen bereits seit August 2003 islamischen Religionsunterricht im Rahmen eines Schulversuchs an. An der Universität Osnabrück existiert das deutschlandweit einzige universitäre Weiterbildungsangebot für Imame und religiöses Betreuungspersonal. In absehbarer Zukunft wird an der Universität Osnabrück zudem der grundständige Studiengang „Islamische Theologie“ angeboten.

Zu 2.:

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur so genannten Vorratsdatenspeicherung vom 2. März 2010 hat die niedersächsische Landesregierung bereits mehrfach eine zügige verfassungskonforme Wiedereinführung von Mindestspeicherungsfristen der Telekommunikationsverkehrsdaten gefordert. Auf die Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 38 im April-Plenum 2010 und die Landtagsdrucksache 16/3056 wird verwiesen.

Zu 3.:

Umweltminister Sander hat deutlich gemacht, dass die niedersächsischen Kernkraftwerke den derzeitigen sicherheitstechnischen Anforderungen in vollem Umfang entsprechen, aber dass die Ereignisse in Japan Anlass für Bundes- sowie Landesregierung sind, die sicherheitstechnischen Standards der Kernkraftwerke erneut zu überprüfen.

Die niedersächsische Landesregierung begrüßt das von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten beschlossene Moratorium der Laufzeitverlängerung.




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erstellt am:
15.04.2011

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