Zwangsweise Rückführung ausländischer Flüchtlinge aus Niedersachsen im ersten Quartal 2011
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14.04.2011; Mdl. Anfr. 35
Die Abgeordnete hatte gefragt:
Zwangsweise Rückführung (Abschiebung) ausländischer Flüchtlinge ist eine gängige Praxis des Landes Niedersachsen, um den Aufenthalt von Flüchtlingen im Land zu beenden.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie viele ausländische Flüchtlinge wurden im ersten Quartal 2011 durch das Land Niedersachsen zwangsweise auf welche Art und Weise in welches Land zurückgeführt?
- Welche Kosten sind dem Land für welche Form der Rückführung in diesem Zusammenhang entstanden?
- Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Abschiebepraxis zieht die Landesregierung aus den aktuellen Ereignissen in Nordafrika und in Ländern wie dem Jemen, Syrien oder Jordanien?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Personen, denen in Deutschland Asylrecht nach Art. 16a des Grundgesetzes oder der Status eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt wurde oder die subsidiären Schutz erhalten, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.
Von zwangsweisen Rückführungen (Abschiebungen) sind ausschließlich vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer betroffen, bei denen in einem rechtstaatlichen Verfahren festgestellt wurde, dass sie kein Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten können und die ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht freiwillig nachgekommen sind. Die vorausgegangenen Ausreiseaufforderungen und Abschiebungsandrohungen sind regelmäßig von den Verwaltungsgerichten geprüft und bestätigt worden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Im I. Quartal 2011 wurden aus Niedersachsen 179 ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige abgeschoben, davon 169 Personen auf dem Luftwege und 10 Personen auf dem Landwege.
Die Abschiebungen wurden in die nachfolgend aufgeführten Zielländer, differenziert nach Flug- und Landabschiebungen, durchgeführt:
Zielland |
Flugabschiebungen |
Bemerkungen |
Landabschiebungen I. Quartal 2011 |
Albanien |
4 |
||
Ägypten |
1 |
||
Afghanistan |
0 |
||
Algerien |
4 |
||
Angola |
0 |
||
Armenien |
2 |
||
Aserbaidschan |
0 |
||
Belarus |
0 |
||
Belgien |
0 |
||
Bosnien-Herzegowina |
2 |
||
Brasilien |
0 |
||
Chile |
0 |
||
China VR |
1 |
||
Dänemark |
2 |
davon 1 |
|
Dominikan. Republik |
0 |
||
Estland |
0 |
||
Fidschi |
0 |
||
Finnland |
0 |
||
Frankreich |
6 |
nur Drittstaatsanghörige |
2 |
Gambia |
0 |
||
Georgien |
8 |
||
Ghana |
0 |
||
Griechenland |
0 |
||
Guinea |
1 |
||
Indien |
1 |
||
Irak Nord |
1 |
||
Iran |
1 |
||
Irland |
0 |
||
Israel |
0 |
||
Italien |
5 |
nur Drittstaatsangehörige |
|
Kamerun |
0 |
||
Kasachstan |
0 |
||
Kenia |
2 |
||
Kolumbien |
0 |
||
Kongo, Demokratische Republik |
0 |
||
Korea |
0 |
||
Kosovo |
5 |
||
Kroatien |
1 |
||
Lettland |
2 |
||
Libanon |
4 |
||
Liberia |
0 |
||
Litauen |
3 |
nur Drittstaatsangehörige |
|
Marokko |
2 |
||
Mazedonien |
12 |
||
Moldau |
2 |
||
Mongolei |
0 |
||
Montenegro |
1 |
||
Nepal |
1 |
||
Niederlande |
0 |
||
Nigeria |
2 |
||
Norwegen |
4 |
nur Drittstaatsangehörige |
|
Österreich |
0 |
||
Polen |
16 |
davon 9 |
8 |
Rumänien |
3 |
davon 1 |
|
Russische Föderation |
3 |
||
Schweden |
3 |
nur Drittstaatsangehörige |
|
Schweiz |
1 |
Drittstaatsangehöriger |
|
Serbien |
23 |
||
Sierra Leone |
2 |
||
Slowakei |
0 |
||
Slowenien |
0 |
||
Spanien |
1 |
Drittstaatsangehöriger |
|
Sri Lanka |
|||
Syrien |
5 |
||
Thailand |
0 |
||
Trinidad u. Tobago |
0 |
||
Tschechische Rep. |
0 |
||
Türkei |
16 |
||
Tunesien |
2 |
||
Ungarn |
1 |
Drittstaatsangehöriger |
|
Ukraine |
7 |
||
Vietnam |
6 |
||
Gesamt |
169 |
0 |
10 |
Abschiebungen I. Quartal 2011 |
179 |
Zu 2.:
Dem Land Niedersachsen sind Kosten in folgender Höhe für den Vollzug der Abschiebungen entstanden:
159.763 Euro (I. Quartal 2011) |
für Flugbuchungen, Stornokosten und medizinische Begleitung der Abgeschobenen |
101.430 Euro (Januar 2011) |
Personal- und Sachkosten bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) für die Organisation, Vorbereitung und Durchführung der Abschiebungen |
Die Personal- und Sachkostenerfassung für die Monate Februar und März 2011 ist bei der LAB NI noch nicht abgeschlossen. Ebenso ist dort eine Differenzierung der Kosten zwischen Abschiebun-gen auf dem Landweg oder dem Luftweg nicht möglich.
Zu 3.:
Ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer, die wegen der in ihrem Herkunftsland herrschenden Verhältnissen für den Fall ihrer Rückkehr eine Gefährdung für ihr Leben oder ihre Gesundheit befürchten, haben die Möglichkeit mit einem Asyl- oder Asylfolgeantrag neben drohender politischer Verfolgung auch andere mögliche zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse geltend zu machen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat unter Einbeziehung der aktuellen Ereignisse in den Herkunftsländern das Schutzbegehren zu prüfen und darüber zu entscheiden.