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Aufklärungsquote der Polizeilichen Kriminali-tätsstatistik 2010 für Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17.03.2011; Fragestunde Nr. 48


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Briese (GRÜNE); Es gilt das gesprochene Wort!

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Ende Februar hat der niedersächsische Innenminister die Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2010 vorgestellt mit dem veröffentlichen Ergebnis: Weniger Verbrechen und mehr aufgeklärte Fälle. Die Aufklärungsquote erreicht 62,9 %, und die Zahl der registrierten Straftaten sank im Vergleich zu den Vorjahren auf 582 547. Rückläufig sind Körperverletzungen, Mord und Totschlag, Diebstähle und die Jugend- und Straßenkriminalität. Ein Anstieg sei bei den Wohnungseinbrüchen und häuslicher Gewalt (10 %) zu verzeichnen. Enorm gestiegen sei die Internetkriminalität, und zwar um 55 %. In der kriminologischen Wissenschaft wird seit langem die geringe Aussagekraft von offiziellen Kriminalstatistiken und polizeilichen Aufklärungsquoten kritisiert. Die Statistiken suggerieren nach Ansicht des Kriminologen Prof. Heinz eine Scheinobjektivität, die ein verzerrtes Bild über die Kriminalitätsbelastung abgibt. Der stellvertretende Bundesvorsitzende des Bundes deutscher Kriminalbeamte, Bernd Carstensen, sagte dazu am 21. Februar 2011 im NDR: Die Polizeiliche Kriminalstatistik bildet lediglich ab, wie viele und welche Straftaten bei der Polizei bearbeitet worden sind. Sie erläutert überhaupt nicht, wie unterschiedlich aufwändig Ermittlungsarbeit in den jeweiligen Kriminalitätsfeldern ist. Ein Ladendiebstahl ist in der Statistik ebenso nur ein Strich wie ein Mord, ein Bankraub oder eine Brandstiftung, obwohl die Ermittlungen dazu einen ganz erheblich unterschiedlich personellen, technischen und zeitlichen Aufwand erfordern. Wenige Ermittlungen und geringe Fallzahlen sind (deshalb) als Interpretation von tatsächlich zurückgehender Kriminalität nicht zulässig.

Neben der Tatsache, dass die Kriminalstatistik also keine Aussagekraft über den Bearbeitungs-aufwand macht, gibt sie die objektive Kriminalitätsbelastung in einer Gesellschaft nicht wieder. Die Kriminalitätsstatistik erfasst nämlich nicht das sogenannte Dunkelfeld. Damit sind alle jene Strafrechtsverstöße gemeint, die nicht zur Anzeige gelangen und daher in der offiziellen Statistik nicht auftauchen. Das kriminelle Dunkelfeld ist in bestimmten Deliktsbereichen sehr hoch. Vor allem im Bereich der Finanz- und Wirtschaftskriminalität (Steuerhinterziehung, Korruption, Subventionsbetrug) bleiben viele Taten unentdeckt. Wie sich dieser Kriminalitätsbereich in Niedersachsen entwickelt hat, kann daher nur geschätzt werden. Die Schäden für die Allgemeinheit gehen nach Schätzungen in die Milliarden.

Die Aufklärung von Wirtschaftskriminalität ist arbeitsintensiv und mit erheblichem Aufwand verbunden. Für die Polizei kann es daher unter dem Gesichtspunkt einer hohen Erfolgsbilanz effizienter sein, sich auf Straftaten zu konzentrieren, die schneller und einfacher aufzuklären sind, um dann entsprechend positive Zahlen präsentieren zu können. Es gibt Stimmen aus dem Polizeiapparat, die vermuten, dass die gestiegene Aufklärungszahl in Niedersachsen gewollt bzw. gewünscht ist, um entsprechende Erfolgsmeldungen verkünden zu können.

Wenn indessen der Innenminister dennoch gestiegene Aufklärungszahlen als einen wichtigen Erfolgsindikator im Bereich der Sicherheitspolitik sieht und Niedersachsen als ein „sicheres Land“ bezeichnet, warum fordert er dann gleichzeitig stets eine große Zahl von erweiterten staatlichen Eingriffsbefugnissen, die zu großen Teilen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hervorrufen, fragt sich darüber hinaus eine kritische Medienöffentlichkeit, die dieses politische Paradoxon nicht nachvollziehen kann.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Gibt es in Niedersachsen politische Anweisungen bzw. Forderungen an die Polizei, dass die Aufklärungsquoten bei Straftaten allgemein oder bei bestimmten Straftaten oder zu einem bestimmten Stichtag gesteigert werden sollen/müssen?
  2. Welche gesicherten Erkenntnisse hat die Landesregierung über die gesamte Kriminalitätsbelastung in Niedersachsen - also inklusive des geschätzten Dunkelfeldes - und wie hat sich diese tatsächliche Kriminalität in den letzten Jahren entwickelt?
  3. Warum fordert die Landesregierung weitere staatliche Eingriffsbefugnisse im Bereich der Sicherheitspolitik mit erheblichen Eingriffen in die Grund- und Bürgerrechte und damit verfassungsrechtlichen Risiken, wenn der Innenminister gleichzeitig verkündet, dass das Land „sicher“ sei?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Sicherheit ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Ein Leben in Sicherheit genießt einen hohen Stellenwert und nimmt maßgeblich Einfluss auf die Lebensqualität. Die Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist daher eine Kernaufgabe des Staates. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf, an jedem Ort in Niedersachsen die Polizei als einen hochwertigen und kompetenten Dienstleister in Sachen Sicherheit zu erfahren. Niedersachsen will sich dauerhaft in der Gruppe der sichersten Bundesländer behaupten; an diesem Anspruch bemisst sich die strategische Ausrichtung der Polizei.

Vor diesem Hintergrund sind die Aktivitäten in den polizeilichen Kernaufgaben überprüft, mit strategischen Zielsetzungen hinterlegt und dokumentiert worden. Ausgehend von einer Ursache-Wirkungs-Hypothese sind (strategische) Ziele formuliert, durch die langfristig die strategische Ausrichtung umgesetzt und festgestellt werden kann. Die Strategische Ausrichtung der Polizei, beschrieben im Strategiepapier „Sicheres Niedersachsen 2015“, das mit den Polizeibehörden intensiv abgestimmt wurde, bildet den Gesamtrahmen, an dem sich die Polizeibehörden, die Polizeiakademie und das Landespräsidium für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPPBK) in den folgenden Jahren ausrichten. Die strategische Ausrichtung orientiert sich dabei an den aktuellen sowie vorhersehbaren und langfristig bedeutsamen Kriminalitätsentwicklungen in Niedersachsen. Ein wesentliches Element für den polizeilichen Ermittlungserfolg ist der Professionalisierungsgrad der Ermittlungsarbeit. Dieser unterliegt nur bedingt externen Einflüssen und ist im Wesentlichen durch die Organisation selbst zu bestimmen.

Eine professionelle Ermittlungsarbeit zeichnet sich u. a. durch die konsequente und situations-spezifische Anwendung aller vorhandenen rechtlichen, taktischen und technischen Instrumente der Ermittlungs- und Beweisführung aus und schlägt sich in einer hohen Aufklärungsquote nieder. Die logische Folge ist das strategische Ziel, die Aufklärungsquote über die kommenden Jahre auf hohem Niveau, orientiert an den Werten auf Bundesebene, zu stabilisieren. Mithin lautete das Ziel für 2010 und die Folgejahre, die Aufklärungsquote auf 60 plus X Prozent zu steigern und auf hohem Niveau zu stabilisieren. Als hierfür zielführende Maßnahmen sind insbesondere die verbesserte Ermittlungsarbeit in den Bereichen der Tatortarbeit, Spurensicherung, Erkennungsdienstliche Behandlung und DNA-Maßnahmen identifiziert worden.

Eine effektive und professionelle Kriminalitätsbekämpfung ist einer der Garanten für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Hierbei kommt neben der Prävention und der Verhütung von Kriminalität der konsequenten Aufklärung von Straftaten eine besondere Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund wurden durch eine Vielzahl von Projekten bzw. Konzepten Rahmenbedingungen geschaffen, die als geeignet angesehen werden, das Verhältnis zwischen dem sogenannten Hell- und Dunkelfeld aus polizeilicher Sicht positiv zu beeinflussen. So wurden beispielsweise durch einen gemeinsamen Erlass zu Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft Standards definiert, die das Anzeigeverhalten im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten im Schulkontext vor dem Hintergrund der Reduzierung des vorhandenen Dunkelfeldes positiv verändert haben dürften.

Die strategische Ausrichtung in den Kernaufgaben mit den daraus resultierenden Landeszielen wird regelmäßig, z.B. jährlich im Rahmen des Zielvereinbarungsverfahrens mit den Behörden der Polizei auf Aktualität und Zielerreichungsgrad überprüft, um fortgeschrieben oder bei Bedarf angepasst zu werden.

Darüber hinaus werden zusätzlich eine Reihe weiterer durch die Fachebene erarbeitete und auf die strategische Ausrichtung abgestimmte Beobachtungsfelder u.a. in der Kernaufgabe „Kriminalitätsbekämpfung“ fortlaufend beobachtet und bewertet. Diese Beobachtungsfelder beeinflussen und unterstützen die Entwicklung der strategischen Zielsetzungen bzw. deuten auf (Wirkungs-) Zusammenhänge hin. Die Betrachtung der Beobachtungsfelder erfolgt dabei ganzheitlich und ist regelmäßiger Besprechungsgegenstand in den Tagungen der Führungskräfte der Polizei.

Werden in der Bewertung der Beobachtungsfelder Besonderheiten oder Auffälligkeiten festgestellt, die Handlungsnotwendigkeiten auslösen, wird das Beobachtungsfeld in der folgenden Zielvereinbarung als Schwerpunkt mit entsprechenden Zielwerten festgeschrieben. Schwer-punkte können dabei sowohl auf Landesebene als auch auf Behördenebene und darunter festgelegt werden.

Die Ergebnisse zur Zielvereinbarung werden unterjährig je Quartal in einem Mehr-Perspektiven-Bericht zusammengefasst, von den jeweiligen Führungsebenen bewertet und bilden gegebenenfalls die Grundlage steuernder Maßnahmen. Dadurch gelingt es, durch die Vernetzung von strategischer Ausrichtung, Schwerpunktsetzung, Zielvereinbarungen und Beobachtungsfelder mittel- bis langfristige Zielerreichungen sicherzustellen sowie ein flexibles und wirkungsorien-tiertes Steuerungssystem vorzuhalten. Dabei kommt dem Erkennen von Wirkungszusammenhängen zwischen Aufgaben, Kosten und Leistungen eine besondere Bedeutung zu.

Somit ist festzustellen, dass die Kennzahlen, auf die das Führungs- und Steuerungssystem der Polizei basiert, ein Ergebnis eines engen Abstimmungsprozesses zwischen den Fach- und Führungsebenen der Polizei darstellt.

Diese Prozesse basieren – neben vielen anderen Faktoren - auch auf der Datengrundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Es ist weder Inhalt noch Ziel den Ermittlungsaufwand der Polizei darin abzubilden.

Die PKS ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten Kriminalität führen. Sie dient insoweit der Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises, der Veränderung von Kriminalitätsquotienten sowie der Erlangung von Erkenntnissen für die vorbeugenden und verfolgende Verbrechensbekämpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminal-politische Maßnahmen.

Die Aussagekraft der PKS findet da ihre Grenzen, wo der Polizei begangene Straftaten nicht bekannt werden. Der Umfang dieses Dunkelfeldes hängt von der Art des Deliktes ab und kann sich unter dem Einfluss variabler Einflussgrößen (z.B. Anzeigebereitschaft der Bevölkerung,) auch im Zeitablauf ändern.

Neben der tatsächlichen Änderung des Kriminalitätsgeschehens können sich weitere Faktoren wie z.B. Art und Intensität der polizeilichen Kontrolle, Wahrnehmung der Straftat durch den Betroffenen, oder Änderung des Strafrechts auf die Entwicklung der Zahlen in der PKS auswirken.

Die PKS bietet also eine abhängig von der Deliktsart mögliche Annäherung an die Realität. Sie stellt für Legislative, Exekutive und Wissenschaft ein Hilfsmittel dar, um Erkenntnisse über die Häufigkeit der erfassten Fälle sowie über Formen und Entwicklungstendenzen der Kriminalität für die zuvor beschriebenen Zielsetzungen zu gewinnen.

Sowohl in Niedersachsen als auch bundesweit existieren punktuell Dunkelfeldstudien, die Aussagen über die tatsächliche Kriminalitätsbelastung oder die Entwicklung der Kriminalität zulassen, wie z.B. Kriminologische Regionalanalysen, die für verschiedene Städte und Kommunen Viktimisierungserfahrungen thematisieren. Allerdings sind verlässliche Aussagen über die bundes- bzw. landesweite Entwicklung des Dunkelfeldes auf dieser Basis nicht möglich.

Die PKS stellt somit auch im Wissen um die vorgenannten Bedingungen ein in Bund und allen Ländern bewährtes und etabliertes Instrumentarium dar, um die Entwicklung der (bekannt gewordenen) Kriminalität beobachten und eine Vergleichbarkeit der Einflussgrößen für eine erfolgreiche polizeiliche Arbeit gewährleisten zu können.

Ein Deliktsfeld, das einem erheblichen Dunkelfeld unterliegt, ist die Wirtschaftskriminalität. Dies aber auch deswegen, weil hierbei geschädigte Unternehmen oftmals wegen eines befürchteten Imageschadens von einer Anzeige absehen. Die Verhütung und Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ist und bleibt weiterhin ein priorisiertes Zielfeld der Polizei.

Die Polizei Niedersachsen hat u.a. mit der Einrichtung eines Dezernats im LKA zur Korruptionsbekämpfung, der Schaffung von spezialisierten Fachkommissariaten bei den Zentralen Krimi-nalinspektionen und der „Landesrahmenkonzeption zur Intensivierung der Bekämpfung der präventiven und repressiven Wirtschaftskriminalität“ aus dem Jahre 2006 den Erfordernissen einer effektiven Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität Rechnung getragen.

Die weiterhin konsequente Umsetzung der darin formulierten Handlungsempfehlungen bzw. die Anwendung des im Hinblick auf die Durchführung von umfangreichen Verfahren entwickelten Verfahrensmanagementsystems sind geeignete Instrumentarien sowohl im präventiven als auch im repressiven Bereich.

So stellen die Polizeidienststellen sicher, dass zur Bearbeitung von Großverfahren der Wirtschaftskriminalität genügend Spezialisten für eine zeitnahe Bearbeitung zur Verfügung stehen. Durch die Analyse von Medien und anderen zugänglichen Quellen sollen Wirtschaftsdelikte erkannt und Ermittlungen eigeninitiativ aufgenommen werden.

Auch die Zusammenarbeit der Polizei mit anderen Behörden und Institutionen, so beispielweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wird kontinuierlich ausgebaut.

Die in der PKS 2010 erfassten Fälle der Wirtschaftskriminalität sind von 7.809 im Jahr 2009 auf 21.359 überaus stark angestiegen. Damit geht auch eine Aufhellung des Dunkelfeldes einher. Wenngleich an der aktuellen Steigerung ein Großverfahren erheblichen Anteil hatte, ist sie doch Beleg dafür, dass dem Deliktsbereich die dargelegte Bedeutung beigemessen wird. Die Aufklärungsquote bei der Wirtschaftskriminalität ist von 96,32% auf 98,15% gestiegen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Siehe Vorbemerkungen

Zu 3.:

Die Polizei steht vor der Herausforderung, mit den gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen Schritt halten zu müssen, um eine konsequente Verfolgung entsprechender Straftaten zu gewährleisten und andererseits die polizeiliche Ermittlungsführung an immer wieder neu entstehende Kriminalitätsphänomene anpassen zu können. Nur so kann dauerhaft eine effektive Kriminalitätsbekämpfung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sichergestellt werden.

Insbesondere die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Allgemeinen und technischen Entwicklungen im Speziellen haben erheblichen Einfluss auf die Kriminalitätsbekämpfung. Als nur ein Beispiel von vielen steht die rasante Entwicklung der neuen Medien und die damit einher-gehende Ausweitung von Angebotsstrukturen der Telekommunikationsdienstleister bezüglich so genannter Flatrateverträge. Noch vor 10 Jahren konnte sich vermutlich kaum jemand etwas unter Flatrateverträgen vorstellen, wobei heute bereits eine Vielzahl von Telefonkunden solche Vertragskonstellationen abgeschlossen hat. Damit wurden in der Vergangenheit noch deutlich mehr Verkehrsdaten von Providern zu Abrechnungszwecken gespeichert als heute, da bei Flatrateverträgen, wenn überhaupt noch nur eine sehr kurz andauernde Speicherung erfolgt. In einigen, gerade auch besonders schwerwiegenden, Deliktsbereichen bieten die so genannten Verbindungsdaten, also die digitalen Spuren, den einzigen Ermittlungsansatz.

Die zunehmende Bedeutung der Kriminalität im Zusammenhang mit dem Internet lässt sich auch der aktuellen PKS entnehmen. So wurden 2010 insgesamt 48.275 Fälle unter Verwendung des Internets als Tatmittel gemeldet. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr und ist gegenläufig zur Entwicklung der Gesamtkriminalität.

Auch die Bedeutung der IuK-Kriminalität im engeren Sinne (umfasst im Kernbereich alle Straf-taten, bei denen Elemente der EDV in den Tatbestandsmerkmalen enthalten sind; z.B. Computerkriminalität) zeigt eine seit Jahren steigende Tendenz. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2010 erneut eine Steigerung und seit dem Jahr 2006 haben sich die Fallzahlen sogar fast verdreifacht.

Vor diesem Hintergrund hat das Fehlen einer dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Mindestspeicherfristen entsprechenden gesetzlichen Regelung erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit der Sicherheitsbehörden. Die Polizei kann die Kriminalität vor allem im Internet nur dann erfolgreich bekämpfen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen gewährleisten, dass auch zukünftig wesentliche Straftaten per Telekommunikation bzw. im Internet aufklärbar sind.

Und dies ist wichtig, damit Niedersachsen auch zukünftig eines der sichersten Bundesländer bleibt.



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erstellt am:
18.03.2011

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