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Funktechnik BOS für Feuerwehr und Rettungs-dienste

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17.03.2011; Fragestunde Nr. 18


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter Bachmann (SPD); Es gilt das gesprochene Wort!

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Zurzeit kommen bei den kommunalen Trägern der Feuerwehren in Niedersachsen und den Feuerwehrführungskräften immer wieder Unsicherheiten auf, wenn sie in Funktechnik investieren. So wurden z. B. in einer niedersächsischen Gemeinde in den letzten Jahren 70 Handsprechfunkgeräte im 2-m-Band erworben. Eine Abkündigung der 2-m-Frequenzen im analogen Funk für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) würde allein in dieser Gemeinde Neuinvestitionen von rund 70 000 Euro in digitale Alternativen bedeuten. In dem beispielhaft genannten kommunalen Bereich wurden darüber hinaus im Jahr 2010 auch schon weitere 42 000 Euro in die digitale Alarmierung im 2-m-Band (POCSAG) investiert. Derartige Investitionen sind auch schon in vielen weiteren Landkreisen Niedersachsens erfolgt.

Aus einer Auskunft der zuständigen Bundesnetzagentur geht Folgendes hervor:

„Im Frequenznutzungsplan gemäß § 54 Telekommunikationsgesetz (TKG) wurde festgelegt, dass für Funkanwendungen der BOS innerhalb der Frequenzbereiche 34,35 bis 39,85 MHz, 74,205 bis 87,265 MHz, 165,2 bis 173,99 MHz und 443,59375 bis 449,96875 MHz das Auslaufen der Frequenznutzungen im Rahmen eines Rückgabekonzeptes erfolgen wird. Demnach können auch Details, wie z. B. die weitere Nutzung der analogen Kanäle für Sonderanwendungen; berücksichtigt werden. Das Rückgabekonzept wird unter Federführung des BMI zu erarbeiten sein.

Auch die digitale Alarmierung mit dem POCSAG-Übertragungsverfahren im 2-m-Band wird unter die Regelungen eines Rückgabekonzeptes gemäß Frequenznutzungsplan fallen.

Es ist zu erwarten, dass nach Einführung des bundesweit einheitlichen digitalen Mobilfunknetzes der BOS weiterhin analoge Frequenznutzungen, wie beispielsweise analoge Funkalarmierungen oder die digitale Alarmierung der BOS, gemäß den Festlegungen des Rückgabekonzeptes regio-nal möglich sind. Für die weitere Planungssicherheit empfehle ich, diesbezügliche Anfrage auch bei der zuständigen obersten Landesbehörde zu stellen.“

Da die Träger der Feuerwehren und die Hilfsorganisationen im Rettungsdienst bezüglich ihrer Funkinvestitionen Planungssicherheit benötigen, damit sie „kein Geld in den Sand setzen“, frage ich - aufgrund der zum Teil unverbindlichen Auskunft der Bundesnetzagentur - die Landesregie-rung:

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie wird im Land Niedersachsen sichergestellt, dass ausreichende Frequenzen für die kommunalen BOS im Bereich des analogen Funkverkehrs auch zukünftig zur Verfügung stehen?
  2. Wird im Rahmen der Einführung des digitalen Funkverkehrs sichergestellt, dass sich bereits getätigte Investitionen in die digitale Alarmierung mit dem POCSAG-Übertragungsverfahren nicht als Fehlinvestitionen herausstellen?
  3. Was unternimmt die Landesregierung derzeit konkret, um Planungssicherheit für die Träger der Feuerwehren und die Hilfsorganisationen herzustellen, und wie läuft die Beratung?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

In allen Bundesländern ist mit dem Aufbau des Digitalfunknetzes begonnen worden. Der Fort-schritt des Aufbaus ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Nach einer flächendeckenden Einführung und dem Abschluss der Migrationsphase im Digitalfunk möchte die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Nutzung der Frequenzen im BOS-Bereich neu regeln. Diese Regelungen werden in Absprache mit den Ländern und dem BMI getroffen. Niedersachsen ist in den entsprechenden Gremien vertreten. Gemäß Mitteilung der BNetzA können hierbei nähere Details wie die weitere Nutzung analoger Frequenzen berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund sind vor drei Jahren Absprachen mit Nachbarländern zur Bündelung der Interessen, z.B. durch Bildung von Frequenzblöcken mit gemeinsamer Frequenznutzung und dem Ziel des weitern Betriebes nach Migration in das Digitalfunknetz, getroffen worden. Für die digitale Alarmierung im POCSAG-Verfahren werden seitens des Landes, nach Rücksprache mit den Kommunen, nur noch Frequenzen vergeben, die in den o. a. Frequenzblöcken liegen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Siehe Vorbemerkung

Zu 2.:

Niedersachsen hat bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) eine Funkversorgungsqualität gefordert, die mit ca. 20% über dem sog. GAN-Standard liegt, der die Mindestanforderung an das Netz beschreibt. Aufgrund dieser Forderung wird derzeit nach den Vorgaben der BDBOS ein entsprechendes Netz errichtet. Ein Netz mit dieser Funkversorgungsqualität ermöglicht keine flächendeckende Alarmierung, der Ausbau des Netzes auf einen solchen Standard wurde von Niedersachsen aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht verfolgt. D. h., es werden weiterhin Alarmierungsnetze in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städte benötigt.

Zu 3.:

Siehe Vorbemerkung.



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erstellt am:
18.03.2011

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