9.466 Waffenbesitzer zur Kontrolle aufgesucht
Schünemann: Aufbewahrungskontrollen in Niedersachsen intensiv umgesetzt
HANNOVER. Der Niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann hat die neue Bilanz des Waffenrechts in Niedersachsen vorgestellt. „Die Waffenbehörden haben im Überprüfungszeitraum von Ende Juli 2009 bis Dezember 2010 insgesamt 9.466 Waffenbesitzer zu stichprobenartigen Kontrollen aufgesucht (davon 2.433 Kontrollversuche). Die Bilanz zeigt, dass die Aufbewahrungskontrollen in Niedersachsen intensiv umgesetzt werden“, sagte Schünemann am Montag in Hannover. Ziel der Kontrollen sei es, das Bewusstsein der Waffenbesitzer für einen verantwortungsvollen Umgang mit Waffen und Munition zu schärfen und hierdurch den Zugriff Nichtberechtigter zu verhindern. „Hierzu ist es nicht erforderlich, flächendeckende Kontrollen bei allen Waffenbesitzern durchzuführen. Gleichwohl hängt die Wirksamkeit der Regelung und die entsprechende Bewusstseinsschärfung davon ab, dass tatsächlich - stichprobenartig - Kontrollen durchgeführt werden. Dies ist gelungen. Bei insgesamt rund 163.600 Waffenbesitzern ist fast jeder 17. Waffenbesitzer aufgesucht worden“, so Schünemann.
Es sei wichtig, so der Minister, die aus Anlass des Amoklaufs in Winnenden eingeführten gesetzlichen Möglichkeiten der verdachtsunabhängigen Waffenbesitzerkontrollen auch umzusetzen. Die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition ist von großer Bedeutung und nicht ordnungsgemäß aufbewahrte Waffen stellen ein erhebliches Risiko dar. Die Waffenbehörden sind deshalb mit der am 25.07.2009 in Kraft getretenen Änderung des Waffengesetzes (WaffG) nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG berechtigt, verdachtsunabhängige Kontrollen der sicheren Aufbewahrung durchzuführen.
„Alle 109 Waffenbehörden in Niedersachsen haben inzwischen stichprobenartig die richtige Verwahrung privater Waffen und Munition kontrolliert. Unser frühzeitiger und fortlaufender Einsatz für eine intensive Umsetzung des gesetzlichen Auftrages in Niedersachsen hat sich gelohnt“, sagte Schünemann.
Beanstandungen und Konsequenzen
Von den Waffenbehörden wurden 1.283 Beanstandungen bei der Aufbewahrung gemeldet. Dies entspricht im Verhältnis zu den in Privathäusern tatsächlich durchgeführten Kontrollen (7.033) einer Beanstandungsquote von 18,2 Prozent. Im Regelfall beziehen sich die Beanstandungen auf kleinere Mängel bei der Aufbewahrung (Waffen und Munition werden getrennt und verschlossen aufbewahrt, aber im falschen Waffenschrank, weil mit einer neuen Waffe die Grenze zur nächsten Sicherheitskategorie erreicht wurde bzw. Kurz- und Langwaffen unterschiedliche Aufbewahrungsanforderungen haben). Solche Beanstandungen werden im Regelfall in der Akte festgehalten und die Waffenbesitzer aufgefordert, den Mangel innerhalb einer gesetzten Frist zu beheben. Zum Teil werden kleinere Mängel sogar noch während der Kontrolle vor Ort behoben. Zuverlässigkeitsüberprüfungen erfolgen hingegen in der Regel erst bei groben oder wiederholten Verstößen gegen waffenrechtliche Aufbewahrungsvorschriften. Sie wurden in 354 Fällen eingeleitet und endeten in 49 Fällen mit dem Widerruf der Erlaubnis, in 162 Fällen ohne Widerruf, 143 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Wegen Verstoßes gegen Aufbewahrungsvorschriften wurden 176 Ordnungswidrigkeiten geahndet und wegen vorsätzlichen Verstoßes 15 Strafverfahren eingeleitet. Beanstandungen führten nicht zwangs-läufig zur Einleitung eines OWi-Verfahrens oder gar eines strafrechtlichen Verfahrens. So kann ein OWi-Verfahren z. B. dann eingeleitet werden, wenn Waffen und Munition nicht getrennt aufbewahrt oder zuvor festgestellte Beanstandungen bei einer Zweitkontrolle nicht behoben werden, ein Strafverfahren hingegen, wenn sich z.B. im Haushalt Kinder aufhalten und Waffen und Munition ohne Aufbewahrungsvorkehrung herumliegen.
„Die Erhebung hat gezeigt, dass sich die ganz überwiegende Zahl der Waffenbesitzer der Bedeutung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung bewusst ist. Das - noch nicht rechtskräftige - Strafurteil des Landgerichts Stuttgart im Fall des Waffenbesitzers von Winnenden stellt zugleich ein deutliches Signal dar. In Niedersachsen werden wir unseren erfolgreichen Weg der Kontrollen konsequent fortsetzen“, so Schünemann.
Schriftlicher Nachweis der sicheren Aufbewahrung von Waffen unerlässlich
Die Besitzer von Waffen sind darüber hinaus gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG dazu verpflichtet, den Behörden gegenüber den Nachweis der ordnungsmäßigen Aufbewahrung durch Zertifikate, Fotos oder Tresorrechnungen zu erbringen. „Nicht jeder Altbesitzer oder Erbe einer Waffe hat mitbekommen, dass es sich dabei um eine Bringschuld handelt. Ich appelliere daher an diejenigen Waffenbesitzer, die der bestehenden gesetzlichen Verpflichtung noch nicht nachgekommen sind, dies umgehend zu tun“, erklärte Schünemann. Die Waffenbehörden werden dem weiter nachgehen und können bei Verweigerung die Zuverlässigkeit bzw. den Widerruf von Erlaubnissen prüfen und u.U. OWi-Verfahren einleiten.
Waffenabgabe weiterer Sicherheitsgewinn
Die Evaluation bezog sich außerdem auf den privaten Waffenbestand in Niedersachsen. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 15.962 Waffen, darunter 15.442 Schusswaffen, freiwillig bei den Waffenbehörden und der Polizei abgegeben. Zuvor waren bereits von März bis Dezember 2009 im Zusammenhang mit der damaligen Amnestieregelung 26.608 Waffen (darunter 25.895 Schusswaffen) abgegeben worden.
„Die Waffenabgabe stellt einen weiteren Sicherheitsgewinn dar. Die abgegebenen Waffen werden wie im Vorjahr vernichtet. Die Neuregelungen des Waffenrechts haben die Motivation zur Abgabe nachhaltig gefördert“, sagte Schünemann. So erfordern die erhöhten Anforderungen an die sichere Aufbewahrung von Waffen zum Teil Investitionen in neue Waffenschränke, die viele Waffenbesitzer - gerade auch Altbesitzer - durch die Abgabe vermeiden wollen. Der Besitz von Erbwaffen ist bei den Erben, die selbst kein anerkanntes Bedürfnis z.B. als Sportschützen haben, wenig attraktiv. Die Waffen müssen i.d.R. technisch blockiert und ohne Munition aufbewahrt werden.
Nach den Meldungen der Waffenbehörden gab es zum Stichtag 31.12.2010 in Niedersachsen 163.596 Waffenbesitzer mit 668.763 erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Diese Zahlen sind tendenziell rückläufig, insbesondere durch die Abgabe von Waffen. Bei den Waffenbesitzern sind die Gruppen der Altbesitzer (Bestandsschutz von 1973) und Erben ebenfalls eher rückläufig, während die der Jäger und Sportschützen in etwa konstant bleiben. „Die durch die Evaluation festgestellten leichten Trends zu weniger Waffenbesitzern und Waffen wie auch die Verschiebungen bei den Waffenbesitzern zugunsten der zumeist organisierten, waffenkun-digeren und aktiveren Jägern und Sportschützen im Verhältnis zu Altbesitzern und Erben bewerte ich für die Gesamtsituation des Waffenbesitzes positiv´“, so Schünemann abschließend.