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Schünemann: Beobachtung der Partei DIE LINKE unerlässlich

Verfassungsschutz


HANNOVER. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann untermauert, dass die Beobachtung der Partei DIE LINKE durch den Verfassungsschutz weiterhin unerlässlich ist. Die jüngsten programmatischen Äußerungen der Parteivorsitzenden Gesine Lötzsch, am Ziel des Kommunismus festzuhalten, offenbarten ein tief gestörtes Verhältnis der Parteispitze zum Grundgesetz.

Das Bundesverfassungsgericht habe bereits in seinem Grundsatzurteil von 1956 zum Verbot der KPD klar herausgearbeitet, so der Minister, dass eine kommunistische Staats- und Gesellschaftsordnung mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung völlig unvereinbar sei. Zudem kritisiert Schünemann scharf das Geschichtsverständnis der linken Parteispitze: „Es ist ein Schlag ins Gesicht für die Opfer linksextremer Gewalt, nicht zuletzt die der DDR-Diktatur, dass Frau Lötzsch mit keiner Silbe auf die Massenverbrechen kommunistischer Regime eingeht.“ Dies sei kein Zufall, sondern vielmehr Ausdruck einer Strategie der Geschichtsklitterung durch Funktionäre der Partei DIE LINKE, um die verheerende Bilanz ihrer Mutterpartei SED und die eigenen extremistischen Wurzeln zu verschleiern.

Es sei Auftrag einer wehrhaften Demokratie, bekräftigte Schünemann, den antitotalitären Konsens des Grundgesetzes gegen alle politischen Extremisten zu verteidigen.

Presseinformationen Bildrechte: Staatskanzlei

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erstellt am:
06.01.2011

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