Datenschutz beim Einsatz von Drohnen während Castortransport 2010
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.12.2010; Fragestunde Nr. 27
Beim Castortransport 2010 wurden, wie die Einsatzleitung und das niedersächsische Innenministerium bekannt gaben, mehrfach „Aufklärungs“-Drohnen eingesetzt. Demonstrantinnen und Demonstranten schilderten, dass sie relativ nah über den Köpfen von Menschen geflogen seien.
Ich frage die Landesregierung:
- Wo, wann, in welcher Höhe wurden Drohnen zu welchem Zweck jeweils genau eingesetzt?
- Wie wird gewährleistet, dass keine Daten (Fotos etc.) erhoben wurden, die Personen zugeordnet werden können?
- Wodurch wird ausgeschlossen, dass Drohnen durch Absturz Menschen verletzen können?
Unbemannte Luftfahrzeuge werden seit mehreren Jahren von unterschiedlichen Stellen und Behörden im nichtöffentlichen und öffentlichen Bereich zu verschiedenen Zwecken eingesetzt und im polizeilichen Bereich als Unmanned Aircraft System - Polizei (UAS-Pol) bezeichnet. Weitere Informationen zu dem Fluggerät sowie den bisherigen Erfahrungen aus der Erprobung dieses unbemannten Luftfahrzeugs in der
niedersächsischen Polizei sind in den Beantwortungen der Kleinen Anfrage im September 2010 - LT-Drucksache 16/2930 sowie der Mündlichen Anfrage Nr. 15 im April 2010 - LT-Drucksache 16/2415 - dargestellt worden.
Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen richtet sich nach dem Luftverkehrsrecht. Für den Einsatz des UAS-Pol der niedersächsischen Polizei besteht eine Aufstiegserlaubnis gem. § 16 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 4 Luftverkehrs-Ordnung i.V.m. § 29 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz, ausgestellt durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am 03.11.2008. Diese Erlaubnis ist am 29.10.2010 aufgrund eines Wechsels von dort namentlich genannten Luftfahrzeugfernführern letztmalig geändert worden. Sie enthält unter anderem die Auflage, dass jeder am Flugbetrieb des UAS-Pol Beteiligte sich so zu verhalten hat, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen, nicht gefährdet werden.
Bei dem Einsatz von UAS-Pol können mittels Foto- oder Videotechnik personenbezogene Daten (Bildaufnahmen von Personengruppen oder einzelnen Personen) – wie beim Einsatz am Boden stationierter Foto- oder Videotechnik - auf der Grundlage der für den jeweiligen Einsatzzweck maßgeblichen Rechtsgrundlagen des Gefahrenabwehrrechts oder der Strafprozessordnung erhoben werden. Entsprechende Erhebungen von personenbezogenen Daten können Hauptzweck des Einsatzes von UAS-Pol sein.
In Betracht kommen insbesondere § 32 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) für den Einsatz von Foto- und Videotechnik durch die Polizei zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Gefahrenabwehrbehörde, wobei eine Aufzeichnung von Videobildern nur unter Voraussetzung des § 32 Abs. 3 Satz 2 Nds. SOG zur Verhütung von Straftaten erfolgen darf. Rechtsgrundlage für die offene Aufnahmen von Fotografien ist § 31 Abs. 1 und 2 Nds. SOG. Ein verdeckter Einsatz kommt zur Gefahrenabwehr und zur Verhütung von Straftaten nach § 35 Nds. SOG in Betracht.
Bildaufnahmen bei Versammlungen richten sich nach §§ 12a, 19a Versammlungsgesetz; für öffentliche Veranstaltungen und Ansammlungen, die nicht dem Versammlungsgesetz unterliegen, ist § 32 Abs. 1 und 2 Nds. SOG einschlägig.
Im Bereich der Strafverfolgung können Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen auf Grundlage von § 100 h StPO, ansonsten gemäß § 163 StPO gefertigt werden.
Im Übrigen ist zum Einsatz beim Castor-Transport 2010 von der einsatzführenden Behörde Polizeidirektion Lüneburg berichtet worden. Dieser Bericht ist Grundlage meiner nachstehenden Ausführungen.
Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Während des polizeilichen Einsatzes anlässlich des Castortransports 2010 ist das UAS-Pol in drei Fällen eingesetzt worden, ein weiterer Flug erfolgte zu Testzwecken.
a) Gemarkung Gorleben, Landkreis Lüchow-Dannenberg, Kreisstraße 2, Höhe Transportbehälterlager, am 06. November 2010, gegen 14.30 Uhr, bis ca. 20 Meter Flughöhe
Eine polizeiliche Sperrung mittels Absperrgittern ist aus der Luft fotografiert worden, um die Sperrmaßnahmen zu dokumentieren sowie Einsatzkräfte in ihren Auftrag einzuweisen.
b) Ortslage Grippel, Landkreis Lüchow-Dannenberg, Einmündungsbereich Dannenberger Straße/Grippeler Elbuferstraße, am 08. November 2010, gegen 20.40 Uhr, bis ca. 30 Meter Flughöhe
Die aufgenommenen Luftbilder des überflogenen Bereichs ergänzten die taktische Bewertung der konkreten Einsatzsituation sowie der Dokumentation des polizeilichen Einsatzes.
c) Gemarkung Grippel, Landkreis Lüchow-Dannenberg, Bereich eines Seitenarms der Elbe, am 08. November 2010, gegen 22.20 Uhr, bis ca. 30 Meter Flughöhe
Ein im sog. Grippeler Haven liegendes Schiff wurde zum Zwecke der Aufklärung aus der Luft fotografiert.
d) Gemarkung Laase, Landkreis Lüchow-Dannenberg, freies Feld am Ortsrand, 08. November 2010, gegen 19.40 Uhr, bis ca. 10 Meter Flughöhe.
Mit diesem Testflug sollten Erkenntnisse über die Geeignetheit der am UAS-Pol verwendeten Lichtbildkamera für Aufnahmen unter Kunstlicht gewonnen werden.
Zu 2. und 3.:
Es ist nicht erforderlich, bei einem Einsatz des UAS-Pol Vorkehrungen dafür zu treffen, eine Erhebung personenbezogener Daten zu vermeiden, da eine solche rechtlich zulässig und in vielen Fällen beabsichtigt ist.
Das UAS-Pol wird nicht über Menschen eingesetzt.
Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.
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