Einsatz von kürzlich ausgebildeten Polizeibeamten und -beamtinnen bei Castortransporten
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 11.11.2010; Fragestunde Nr. 36
Der Abgeordnete hatte gefragt:
Im Vorfeld des Castortransports 2010 wurde bekannt, dass auch Polizeischülerinnen und Polizeischüler, die erst kürzlich ihre Ausbildung abgeschlossen haben, während des Castortransportes zum Einsatz gelangen sollen. Angeblich hätten sie eine Zusatzausbildung in Form eines vierwöchigen Kurses erhalten.Weiterhin führte der Lüneburger Polizeipräsident Friedrich Niehörster am 21. Juni 2010 in einer öffentlichen Sitzung des Dannenberger Stadtrats aus, es käme auch, wie er es formulierte, der „Volkssturm“ zum Einsatz. Offensichtlich waren damit Polizisten gemeint, die einzeln aus insbesondere ländlichen Polizeistationen hinzugezogen würden.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie viele junge, unerfahrene Polizeikräfte, die gerade erst ihre Ausbildung beendet haben, werden beim diesjährigen Castortransport an welcher Stelle eingesetzt, und warum wird überhaupt auf sie zurückgegriffen?
- Wie viele davon kommen aus Niedersachsen, und wie genau werden sie im Vierwochenkurs vorbereitet?
- Was genau meinte der Lüneburger Polizeipräsident F. Niehörster mit dem Begriff „Volkssturm“, billigt die Landesregierung diese Formulierung, und wird sie wegen der Verwendung dieses Begriffes Nachforschungen anstellen?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte werden im Rahmen ihrer Ausbildung professionell auf die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Polizeiberuf vorbereitet. Seit Gründung der Polizeiakademie Niedersachsen absolvieren die Studierenden den ohne Auflagen akkreditierten und international anerkannten Bachelorstudiengang.
Sie erwerben den Bachelorabschluss „Polizeivollzugsdienst (B.A.)“, welcher hochschulrechtlichen Bachelorabschlüssen gleichgestellt ist und als Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 – Fachrichtung Polizei – anerkannt wird. In der Ausbildung werden den Studierenden grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse für den Polizeidienst vermittelt. Diese orientieren sich insbesondere an den Erfordernissen Ihrer ersten Verwendungen in der Bereitschaftspolizei, in der Sachbearbeitung des Einsatz- und Streifendienstes und des kriminalpolizeilichen Ermittlungsdienstes, wobei die für eine erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Qualifikationen heute weit über das bloße Umsetzen von Normen hinaus gehen. Die komplexen und schnelllebigen Veränderungen verlangen von den jungen Polizeibeamtinnen und -beamten mehr denn je nicht nur kognitives Wissen, sondern auch persönliche, methodische und soziale Kompetenzen. Mit diesem Ansatz wurden und werden sie im Studium qualifiziert.
Im Unterschied zum bisherigen Diplomstudiengang, liegen die Besonderheiten des Bachelorstudiengangs u.a. in seiner stärkeren Kompetenzorientierung, der Interdisziplinarität sowie der engen Verknüpfung von theorie- und praxisbasierten Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Hierzu gehören in Bezug auf die Vorbereitung und Bewältigung von Einsatzlagen im Rahmen der Ausbildung z.B.
- die Vermittlung von Grundlagen polizeilicher Lagebewältigung,
- der richtige Umgang mit Führungs- und Einsatzmitteln,
- die Beachtung der Eigensicherung in ausgewählten Einsatzsituationen, die durch eine hohe Eigengefährdung gekennzeichnet sind,
- die Kenntnis über Versammlungslagen,
- das Wissen um die polizeiliche Einsatzorganisation und -taktik,
- das Erlernen von taktischen und technisch-organisatorische Maßnahmen.
Unmittelbar und ausschließlich der Vorbereitung auf Einsatzlagen dient das zweiwöchige Modul im 3. Studienjahr „Einweisung Einsatzeinheiten“, welches durch die einsatz- und praxiserfahrenen Polizeitrainerinnen und -trainer der Zentralen Polizeidirektion vermittelt wird. Diese Einweisung erfolgte früher erst nach dem Studium, wird nun bereits während des Studiums absolviert. Hier trainieren die Studierenden alle notwendigen praktischen Fähigkeiten und Kenntnisse in Einzel-, Gruppen- und Zugausbildung, um sowohl allgemeinpolizeiliche als auch Einsatzmaßnahmen aus besonderem Anlass (z.B. Schutz von Versammlungen) praktisch sicher umsetzen zu können.
Die Absolventen der Polizeiakademie sind damit handlungs- und entscheidungssicher für die Aufgaben der polizeilichen Praxis und können im Anschluss an die Ausbildung auch in entspre-chenden Großeinsatzlagen eingesetzt werden.
Zum 01. Oktober 2010 sind 351 Absolventinnen und Absolventen des 1. Bachelorstudienganges von der Polizeiakademie in die Bereitschaftspolizei, weitere 117 in die anderen Polizeibehörden versetzt worden. Der überwiegende Teil von ihnen wird in die Einsatz- und Aufrufeinheiten inte-griert werden und gemeinsam mit sowie unter der Führung von einsatz- und diensterfahrenen Kolleginnen und Kollegen anlässlich des Castor-Transports zum Einsatz kommen.
Bereits seit Jahrzehnten wechselt regelmäßig der überwiegende Teil der Absolventen eines Studienjahrgangs nach Abschluss des Studiums in der Erstverwendung in Einheiten der Bereit-schaftspolizei. Die Beamtinnen und Beamten werden dort in die bestehenden Einsatzeinheiten integriert. Sie wirken unter der Leitung und gemeinsam mit einsatz- und diensterfahrenen Kolleginnen und Kollegen an der professionellen Einsatzbewältigung mit.
Die niedersächsische Polizei bewältigt ihre Einsatzanlässe also nicht mit Polizeischülerinnen und Polizeischülern. Sie setzt vielmehr hochqualifizierte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte mit einem abgeschlossenen Fachhochschul- bzw. Bachelorstudium ein.
Dieses vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Der Landesregierung liegen nur Daten aus der Polizei Niedersachsen vor. Zu Angelegenheiten eines anderen Landes oder des Bundes äußert sie sich nicht.
Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.
Zu 3.:
Am Abend des 21.06.2010 führte der Rat der Stadt Dannenberg eine öffentliche Sitzung durch. Ein Tagesordnungspunkt dieser Sitzung war ein Gespräch des Rates mit dem Präsidenten der Polizeidirektion Lüneburg, Herrn Friedrich Niehörster, an dessen Verlauf sich auch interessierte Bürgerinnen und Bürger beteiligen konnten. Während dieser Diskussion um verschiedene Arten von Einsatzeinheiten der niedersächsischen Polizei verwandte Herr Niehörster einmal das Wort „Volkssturm“. Noch während der Diskussion nahm er mit Bedauern Abstand von der Verwendung dieses Begriffs.
Die Landesregierung sieht daher keinen Anlass für weitere Nachforschungen.