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Hummel und Hudson mit französischer Unterstützung auf Spuren-suche

Neue Spezialhunde für die Niedersächsische Polizei


HANNOVER. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hat drei spezielle Diensthunde der Polizei Niedersachsen, so genannte „Personenspürhunde“, offiziell vorgestellt. Schünemann sagte am Montag in Hannover, erstmals seit Bestehen des Diensthundewesens werde die Polizei Niedersachsen diese so genannte Personenspürhunde (PSH) ausbilden. Dafür wurden zwei Welpen der Rasse „Hannöverscher Schweißhund“ und ein sogenannter „Bloodhound“ aus Zuchten aus Winsen/Luhe und Landrethun le Nord in Frankreich angekauft.

„Die Hunde sind nach ihrer Ausbildung in der Lage, der Geruchsspur eines Menschen auch über weite Entfernungen und nach längerer Zeit zu folgen. Sie werden uns zukünftig insbesondere bei der Suche nach vermissten und hilflosen Personen sehr helfen. Das sind sehr häufig Kinder und demente Menschen, die wir schnell finden müssen.“ Daneben könnten die Tiere aber auch wichtige Indizien und Ermittlungsansätze bei Straftaten liefern, wie verstecke von Beute oder Hinweise auf die Fluchtwege von Tätern und damit zur Tataufklärung beitragen“, so der Minister.

Nach Erstellung eines Ausbildungskonzeptes durch die Zentrale Polizeidirektion wurden mit den Polizeikommissarinnen Nadine Leifeld, Diensthundeführergruppe Wolfsburg, und Kristin Strömsdörfer, Diensthundeführergruppe Osnabrück sowie Polizeikommissar Heinrich von Garrel, Diensthundeführergruppe Vechta, zunächst drei Hundeführerinnen und Hundeführer ausgewählt. Die Ausbildung der Hunde wird etwa zwei Jahre dauern und ist als Pilotprojekt angelegt. Während der Ausbildungszeit können die künftigen Personenspürhunde noch nicht für ‚echte’ Einsätze genutzt werden.

Schweißhunde und Bloodhounds eignen sich durch ihre Nasenleistung, ihre hohe Konzentrationsfähigkeit, ihre genetische Disposition und ihre Ausdauer hervorragend für das Aufspüren von Duftspuren. Diese Spur ist so individuell wie eine DNA oder ein Fingerabdruck. Sie ist nicht veränderbar, nicht abwaschbar und kann nicht verhindert werden.

Zentrales Diensthundwesen

Die niedersächsische Polizei verfügt über rund 220 Diensthunde. Neben knapp 150 Belgischen Schäferhunden stehen rund 40 Deutsche Schäferhunde und an die 20 Holländische Hütehunde im Dienst der Polizei. Aber auch ein paar „Exoten“ wie ein Riesenschnauzer und drei Rottweiler sind darunter. Im Alter von ein bis drei Jahren beginnen die Hunde in der Regel ihre Karriere bei der Polizei. In selteneren Fällen werden sie bereits als Welpen angekauft. Alle Diensthunde sind als so genannte „Polizeischutzhunde“ ausgebildet, rund zwei Drittel davon haben eine zusätzliche Spezialhundqualifikation.

Diensthunde sind geeignete und vielseitige Einsatzmittel zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Rechtlich sind sie Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Im Einsatz bilden Diensthund und Diensthundführer eine taktische Einheit.

Die Haltung und Unterbringung eines Diensthundes erfolgt grundsätzlich im privaten Bereich des Diensthundführers. Im Durchschnitt kann ein Diensthund nach seiner Ausbildung sechs bis sieben Jahre aktiven Dienst versehen.

In Ahrbergen bei Hildesheim befindet sich das Zentrale Diensthundwesen, das organisatorisch der Zentralen Polizeidirektion angegliedert ist.

Leiter des Dezernates ist Erster Polizeihauptkommissar Alfred Kaufhold. Daneben sind zurzeit sieben weitere Mitarbeiter in Ahrbergen tätig. In Abstimmung mit den landesweiten Diensthund-führerstaffeln der Polizeidirektionen werden in Ahrbergen niedersächsische Diensthundführer-teams aus- und fortgebildet. Allein im Jahr 2010 sind dort 105 Seminare mit insgesamt 548 Veranstaltungstagen (4.037 Teilnehmertage) geplant.

In Ahrbergen werden in erster Linier Hunde ausgebildet, die

  • über einen ausgeprägten Spiel- und Beutetrieb verfügen,
  • ein sicheres Umweltverhalten zeigen,
  • hoch belastbar und überdurchschnittlich ausdauernd sind und
  • sich in einem speziellen Auswahltest als geeignet erwiesen haben

* Rauschgiftspürhund (RSH),

* Sprengstoffspürhund (SSH),

* Brandmittelspürhund (BSH),

* Leichen- und Blutspürhund (LBSH), zum Teil mit Zusatzqualifikation Wasser (LBSH/W) oder

* Fährtenhund (FH).

Diensthundführerstaffeln

Die sechs regionalen Polizeidirektionen verfügen jeweils über eine Diensthundführerstaffel; bei den PDen Braunschweig und Hannover sind diese Bestandteil der Reiter- und Diensthundführerstaffeln. In den Staffeln stehen derzeit jeweils zwischen 29 und 44 Hunde für den Einsatz zur Verfügung. Zur Gewährleistung der Flächenpräsenz sind die Diensthundführer grundsätzlich dezentral in Gruppen gegliedert.

Darüber hinaus hält auch das Landeskriminalamt beim Spezialeinsatzkommando zwei Polizeischutzhunde vor. Sie nehmen spezialisierte Aufgaben im Rahmen dortiger Einsatzkonzepte wahr. Die Diensthundstaffeln können eigene Schutzhundausbildungen durchführen.

Presseinformation

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erstellt am:
11.10.2010

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