Niedersachsen klar Logo

Förderprogramm „Kommunale Sportstätten“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 07.10.2010; Fragestunde Nr. 21


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE); Es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Weil Innenminister Schünemann bei der Vergabe von Mitteln für die Sportstättensanierung aus dem Konjunkturpaket II gegen die Förderrichtlinie verstoßen hat, war die Vergabe von rund 3 Millionen Euro Fördermitteln für die Sanierung des Reitsportzentrums Luhmühlen rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg nach einem Bericht der Lüneburger Landeszeitung vom 9. September 2010 in seinem Urteil vom 8. September 2010 festgestellt (Az.: 5 A 143/09). Wie das Hamburger Abendblatt vom 10. September 2010 berichtete, können bzw. müssen die Fördermittel u. a. deshalb nicht zurück gezahlt werden, weil sie inzwischen größtenteils verbaut sind.

Da das mit insgesamt 40 Millionen Euro ausgestattete Förderprogramm „Kommunale Sportstätten“ erheblich überzeichnet war, musste das Innenministerium zahlreiche Förderanträge von Kommunen ablehnen, u. a. den Antrag des Klägers gegen die Förderung des Reitsportzentrums, des Landkreises Lüchow-Dannenberg, der für die Sanierung seiner Sporthalle in Lüchow 800 000 Euro Fördermittel beantragt hatte.

Ob der Landkreis Lüchow-Dannenberg trotz des inzwischen leeren Fördertopfes die beantragten Fördermittel nachträglich bewilligt bekommt, konnte der Sprecher des Innenministeriums nicht sagen, heißt es in o. g. Bericht des Hamburger Abendblatts.

Ich frage die Landesregierung:

1. Die Anträge welcher Landkreise und kreisfreien Städte auf Mittel aus dem Förderprogramm „Kommunale Sportstätten“ sind für welche Maßnahmen nach dem Antragsranking des Innenministeriums abgelehnt worden, weil das Reitsportzentrum Luhmühlen zu Unrecht gefördert wurde?

2. Wie wird nunmehr mit dem Antrag des Landkreises Lüchow-Dannenberg auf Förderung der Sanierung seiner Sporthalle in Lüchow umgegangen?

3. In welcher Höhe und von wem (geschädigte Kommunen; Bund, aus dessen Mitteln das Konjunkturpakt II finanziert wird) bestehen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche aufgrund der unrechtmäßigen Förderung des Reitsportzentrums Luhmühlen aus Mitteln des Förderprogramms „Kommunale Sportstätten“?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Für die Gewährung einer Förderung im Rahmen des Konjunkturpakets II – Förderschwerpunkt Kommunale Sportstätten – wurden von der Landesregierung Vorgaben und Voraussetzungen im Rahmen einer Richtlinie gesetzt. In den Inhalten sowie zum Verfahren wird auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 46 - Drs. 16/1195 – verwiesen (vgl. Stenografischer Bericht der 38. Sitzung des Landtages vom 14. Mai 2009, Anlage 45).

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Bei der Entscheidung über eine Förderung waren nach Nr. 2.1 der Richtlinie vom 12.03.2009 insbesondere das Alter und die Verbesserung des energetischen Zustandes der Sportanlage sowie eine regional ausgewogene Verteilung der Mittel zu berücksichtigen.

Der Zeitpunkt der Beantragung war - bei der Berücksichtigung der Antragsfrist - für die Entscheidung unmaßgeblich.

Zu 2.:

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat gegen den Bescheid des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) vom 06.07.2009 Klage erhoben. Mit diesem Bescheid war der Antrag des Landkreises Lüchow-Dannenberg auf Förderung der Sanierung der Sporthalle an der Jeetzelschule Lüchow abgelehnt worden.

Mit Urteil vom 08.09.2010 hat das Verwaltungsgericht Lüneburg den Bescheid vom 06.07.2009 aufgehoben und das MI verpflichtet, den Antrag des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 27.04.2009 auf Gewährung einer Zuwendung zur Sanierung der Sporthalle an der Jeetzelschule Lüchow nach der Förderrichtlinie vom 12.03.2009 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden. Eine entsprechende Entscheidung befindet sich in der Prüfung.

Zu 3.:

Schadensersatzansprüche (z.B. aus Amtshaftungsgrundsätzen) sind nach dem gegenwärtigen Stand der Prüfung weder gegenüber dem Bund noch gegenüber den Kommunen, deren Anträge auf Förderung nicht berücksichtigt worden sind, erkennbar.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.10.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln