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Bekämpfung der international operierenden organisierten Kriminalität

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19.08.2010; Mdl Anfr Nr. 24


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heinrich Aller (SPD); es gilt das gesprochene Wort!

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Stellvertretend für die Entwicklung des organisierten Verbrechens rückt die Mafia immer wieder in den Mittelpunkt des Interesses. Offenbar drohen ganze Staaten von der organisierten Kriminalität unterwandert zu werden. „Die Globalisierung hat nicht nur die legalen, sondern auch die illegalen Märkte zusammengeführt. Und sie wachsen ständig“, konstatiert Roberto Scarpinato, Oberstaatsanwalt von Palermo.

Der Fernsehsender ARTE kündigt für Dienstag, den 17. August 2010 einen Themenabend unter den Titeln „Das Geheimnis der Macht: Die Mafia“ an. In zwei Gesellschaftsdokumentationen „Mafia, Parasit“ und „Dreckige Geschäfte“ wird - wieder einmal - über die kriminellen Aktivitäten der Mafia berichtet.

In einem Interview des ARTE-Magazins für August 2010 skizziert der Ermittler gegen die Mafia Scarpinato seine Einschätzung über Anti-Mafia-Gesetze, Lauschangriffe und Globalisierung des organisierten Verbrechens.

Oberstaatsanwalt Scarpinato spricht von „Parallelwelten“ und den Problemen, der Mafia mit „eher vagen“ Maßnahmen beizukommen. Auf den Seiten 17/18 des ARTE Magazins beschreibt der Oberstaatsanwalt die bedenklichen Entwicklungen in Gesellschaften und Nationalstaaten. Danach operiert die Mafia längst nicht mehr nur in europäischen Ländern, sondern weltweit. Wörtlich heißt es in dem Scarpinato-Interview:

„Wir brauchen eine gemeinsame Verwaltung, aufeinander abgestimmte Gesetze und eine europäische Politik. Die Zusammenarbeit ist derzeit einfach zu langsam. So werden wir den Kampf nie gewinnen.“

Die Problemanalyse und die präzisen Forderungen von Roberto Scarpinato werfen eine Reihe von Fragen auf, die auch von der Niedersächsischen Landesregierung zu beantworten sind.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Bedrohung durch konkrete kriminelle Aktivitäten und illegale Methoden, mit denen die Mafia und das organisierte Verbrechen in Niedersachsen, Deutschland, Europa und weltweit operieren?
  2. In welcher Form und mit welchen konkreten Ergebnissen haben sich die Landesregierung, Strafverfolgungsbehörden und Justiz in Niedersachsen bzw. in Kooperation mit Bund und Ländern mit Analysen und Forderungen auseinandergesetzt, wie sie von dem italienischen Oberstaatsanwalt Roberto Scarpinato formuliert werden (siehe Interview ARTE Magazin für August, Seiten 17/18)?
  3. Welche gesetzlichen, personellen und sächlichen Maßnahmen hält die Landesregierung für erforderlich, um die Aktivitäten der Mafia und des zunehmend international organisierten Verbrechens in Niedersachsen und darüber hinaus wirksam zu bekämpfen und damit eine Unterwanderung der staatlichen Ordnung zu verhindern?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Die Gefahren der international operierenden Organisierten Kriminalität sind der Landesregierung seit Jahren bekannt. Die Erscheinungsformen der italienischen Mafia weisen diverse Besonderheiten auf; die Gefährdung durch die Organisierte Kriminalität (OK) ist in Italien eine andere als beispielsweise in Deutschland.

Der Begriff der Mafia umfasst die aus Italien stammenden, streng hierarchisch gegliederten Gruppen. Zu ihnen zählen die sizilianische Cosa Nostra, die neapolitanische Camorra, die kalabresische ´Ndrangheta sowie die aus Apulien stammende Sacra Corona Unita.

Der „Mafia-Begriff“ kann historisch für die regionale Entwicklung abgeschotteter Gruppen oder Familien in Süditalien sowie für ihre territorialen kriminellen und gesellschaftlichen Aktivitäten herangezogen werden. In Literatur und Medien dient er aber zunehmend der schlagwortartigen, vereinfachenden Benennung der Kriminalität bestimmter, nicht nur italienischer OK-Gruppierungen.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Von der internationalen Organisierten Kriminalität wird auch zukünftig ein beachtliches Bedrohungspotenzial ausgehen. Sie wird weiterhin versuchen, sich durch Gewalt, Drohung und Korruption rechtsfreie Räume zu schaffen, in denen sie sich ungehindert entfalten kann. Die Bandbreite der im Rahmen von Organisierter Kriminalität begangenen Straftaten ist vielfältig; sie bedroht die wirtschaftlichen, rechtsstaatlichen und gesellschaftlichen Wurzeln unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie lebt von finanziellen Werten, die sie mit kriminellen Methoden aus dem Wirtschaftskreislauf schöpft. Organisierte Kriminalität ist ihrer Natur nach nicht aufsehenerregend, sondern entfaltet sich im Verborgenen und ist deshalb besonders gefährlich.

Mit einer Globalisierung der Wirtschaft und einer Öffnung der Märkte geht auch die Gefahr einer Globalisierung der OK einher. Zudem trägt auch der technische Wandel – vor allem auch die Nutzung des Internets – zur weiteren Internationalisierung der OK bei.

Für Niedersachsen ist festzustellen, dass sich konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wirtschaftslebens und der sozialen Systeme oder auch nur einzelner Wirtschaftsbereiche durch die italienische OK aus den hier vorliegenden Erkenntnissen nicht ableiten lassen. Konkrete Informationen über eine bestehende Verflechtung der italienischen OK in Wirtschaft, Verwaltung und Politik liegen für Niedersachsen nicht vor. Es bestehen in Niedersachsen auch keine Hinweise darauf, dass Gruppierungen der italienischen OK in Niedersachsen ebenso tief in der Gesellschaft verwurzelt sind, wie dies von der Anti-Mafia-Kommission des italienischen Parlaments sowie den italienischen Sicherheitsbehörden für Italien dargestellt wird.

Der Sechsfachmord in Duisburg am 15. August 2007 hat allerdings auch der deutschen Öffentlichkeit deutlich gemacht, dass die italienische OK keine rein italienische Angelegenheit ist.

Gruppierungen der italienischen OK nutzen nach Bewertung der Strafverfolgungsbehörden weltweit bestehende verwandtschaftliche Verbindungen, legale Geschäftsstrukturen sowie die über Jahre hinweg aufgebauten Beziehungen zu anderen kriminellen Gruppierungen und verfügen über hohe Finanzkraft. Insoweit wird der Bekämpfung der italienischen OK auch bei deutschen Strafverfolgungsbehörden eine hohe Priorität eingeräumt. Gruppierungen italienischer OK weisen nach den Feststellungen der Ermittlungsbehörden seit Jahren unverändert einen hohen Organisationsgrad, eine konsequente Arbeitsteilung und eine große Abschottung bei Tatplanung und –ausführung auf.

Zu 2. und 3.:

Die internationale OK wird regelmäßig und systematisch in all ihren Erscheinungsformen ausgewertet und analysiert. In den strategischen Analysen der Landeskriminalämter, des Bundeskriminalamtes und des Europäischen Polizeiamtes (EUROPOL) werden jeweils auch etwaige Handlungserfordernisse in gesetzlicher, personeller und materieller Hinsicht geprüft.

Die von dem italienischen Oberstaatsanwalt Roberto Scarpinato hervorgehobenen Bekämpfungsinstrumente der Geldwäschebekämpfung / Vermögensabschöpfung und akustischen Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung sind nicht neu, bzw. bereits in dem Ermittlungsinstrumentarium der hiesigen Strafverfolgungsbehörden enthalten. Seine Forderung einer gemeinsamen Verwaltung, aufeinander abgestimmter Gesetze und einer europäischen Polizei ist seit Jahren Gegenstand der von Niedersachsen unterstützten internationalen Kriminalpolitik.

Umfassende organisatorische Maßnahmen zur Bekämpfung der OK hat die Niedersächsische Landesregierung sowohl im Bereich der Polizei als auch bei den Staatsanwaltschaften getroffen.

Im Bereich der Polizei wurden im Jahr 2004 die Zentralen Kriminalinspektionen mit den Fachkommissariaten Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und Korruption sowie Bandenkriminalität eingerichtet. Durch Bündelung von Fachkompetenz und Spezialisierung ermöglicht diese Ausrichtung eine effektive Bekämpfung sowie eine unmittelbare Nutzung der den Zentralen Kriminalinspektionen zur Verfügung stehenden operativen Instrumente zur Bekämpfung auch anderer, besonders sozialschädlicher Kriminalitätsformen.

Bei allen niedersächsischen Staatsanwaltschaften bestehen spezialisierte Dezernate zur Verfolgung der Organisierten Kriminalität. Zur strafrechtlichen Bekämpfung der bandenmäßig organisierten Betäubungsmittelkriminalität bestehen zudem in Hannover und Osnabrück überregional zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Zur Bekämpfung der organisierten Wirtschafts- und Korruptionskriminalität, die in den letzten Jahren zurecht vermehrt in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden gerückt ist, gibt es in Niedersachsen seit Frühjahr 2007 zudem ein landesweites Netz von vier spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Die Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle leistet durch Koordinierung, Vernetzung sowie Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden einen maßgeblichen Beitrag im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität.

Die personelle und sächliche Ausstattung der niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden ist der hohen Bedeutung der OK-Bekämpfung angemessen. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten erfolgt eine permanente innovative Anpassung der Rahmenbedingungen.

Im Bereich der Geldwäschebekämpfung / Vermögensabschöpfung verfolgt die Landesregierung neben der klassischen Strafverfolgung seit Jahren einen zweiten kriminalpolitischen Ansatz; den Zugriff auf daraus erlangtes Vermögen. In Niedersachsen sind deshalb über einhundert Polizeibeamte, Zoll- und Steuerfahnder sowie Staatsanwälte und deren Mitarbeiter damit beschäftigt, aus Straftaten stammende Gewinne Krimineller aufzuspüren, zu sichern und entweder an die Geschädigten zurückzuführen oder dauerhaft zu Gunsten des Staates abzuschöpfen. Seit Beginn des Projektes konnten so rund 38 Mio. € (Stand: Mai 2010) dauerhaft unmittelbar dem Landeshaushalt zugeführt werden. Hinzu kommen zusätzliche Steuereinnahmen und an Geschädigte zurück geführtes Vermögen, die ein Vielfaches dessen ausmachen.

Im Bereich der Polizei sind in allen Zentralen Kriminalinspektionen und im LKA speziell ausgebildete Finanzermittler mit der Geldwäschebekämpfung befasst. Dort sowie flächendeckend in allen Polizeiinspektionen arbeiten Vermögensermittlerteams an der Einziehung krimineller Gewinne.

Um die Arbeit noch effektiver zu gestalten, sind 2009 bei den Staatsanwaltschaften weitere Spezialabteilungen und Sonderdezernate für Gewinnabschöpfung eingerichtet und mit zusätzlichem Personal ausgestattet worden. Dadurch verfügen sechs der elf niedersächsischen Staatsanwaltschaften über Spezialabteilungen, zwei über Gruppen von Schwerpunktdezernaten und alle anderen über mindestens ein Dezernat für Gewinnabschöpfung.

Damit sind die Finanz- und Strafverfolgungsbehörden in Niedersachsen besonders gut aufgestellt. Niedersachsen gehört auf dem Gebiet der Gewinnabschöpfung zu den führenden Bundesländern.

Von den Möglichkeiten der akustischen Wohnraum- und der Telekommunikationsüberwachung wird durch die Ermittlungsbehörden, sensibel und zielgenau Gebrauch gemacht. Zur Bekämpfung der OK sind und bleiben der Einsatz technischer Mittel, von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie der Telefonüberwachung und der akustischen Wohnraumüberwachung aber unerlässlich, um in die Tiefe der abgeschotteten Organisationsstrukturen vorzudringen. Da der Einsatz Verdeckter Ermittler bei bestimmten ethnisch abgeschlossenen OK-Tätergruppierungen faktisch ausgeschlossen ist, stellen die Überwachung der Telekommunikation und die akustische Wohnraumüberwachung daher häufig die einzigen Ermittlungsmethoden dar, um an gerichtsverwertbare Beweismittel zu gelangen und Verurteilungen zu ermöglichen.

Das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil vom 2.3.2010 (1 BvR 256/08) festgestellt, dass die Unvereinbarkeit mit dem Grundrecht nach Art. 10 Abs. 1 GG zur Nichtigkeit der Regelungen der §§ 113a und 113b TKG sowie von § 100g Abs. 1 StPO führt, soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a TKG erhoben werden durften. Durch die Entscheidung fallen die als Vorratsdaten gespeicherten Verbindungsdaten u.a. für den Bereich Strafverfolgung ersatzlos weg. Die Strafverfolgungsbehörden verlieren hierdurch essentielle Ermittlungsansätze, zumal insbesondere bei konspirativ vorgehenden Tätergruppen die neue Informations- und Kommunikationstechnologie breite Anwendung findet. Im Bereich der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus, dem Verbreiten pornographischer Schriften sowie von Betrugsdelikten mittels des Internet sind Verkehrsdaten oftmals die einzigen Ermittlungsansätze. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung unmissverständlich klargestellt, dass das Institut der Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform ist, soweit hinreichend anspruchsvoll und normenklar die Voraussetzungen bzgl. Datensicherheit, Anlässen und Zwecken der Datenverwendung, Transparenz und Rechtschutz der Betroffenen festgelegt werden.

Zur Sicherstellung einer effektiven Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sowie unter europarechtlichen Gesichtspunkten ist eine gesetzliche Neuregelung unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben dringend geboten. Der gegenwärtige Rechtszustand, ohne eine klare gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung, erschwert die Strafverfolgung erheblich und behindert insbesondere die Aufklärung von Straftaten konspirativ arbeitender Tätergruppen nachhaltig. Eine gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung muss aus Sicht der niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden von der Bundesregierung zeitnah auf den Weg gebracht werden.

Hinsichtlich der von Oberstaatsanwalt Roberto Scarpinato geforderten international aufeinander abgestimmten Gesetze sei angemerkt, dass auch die Niedersächsische Landesregierung einen Mindeststandard an gemeinsamen Straftatbeständen und strafverfahrensrechtlichen Grundsätzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union insbesondere zur Bekämpfung der OK für unabdingbar hält. Sie begrüßt und unterstützt die Anstrenungen des EU-Ministerrates (JI-Rat), Europarates, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende OK.

Ergebnis der nunmehr vieljährigen Bemühungen der Europäischen Union um einheitliche strafrechtliche Mindeststandards und Kooperationsmechanismen ist ein dichtes Netz an Übereinkommen, Rats- und Rahmenbeschlüssen sowie weiteren Rechtsakten.

Z. B. sieht das auf EU-Ebene verabschiedete Europäische Rechtshilfeabkommen vor, dass Praktiker betroffener Mitgliedstaaten bei entsprechenden Fallkonstellationen Gemeinsame Ermittlungsgruppen bilden; an diesen „Joint Investigation Teams“ kann auch das von OStA Scarpinato angesprochene Europäische Polizeiamt (EUROPOL) als zentrales EU-weites Auswerte- und Analysezentrum beteiligt werden.

Der Aufgabenbereich von EUROPOL wurde durch einen gemeinsamen Beschluss der europäischen Innen- und Justizminister erweitert. Die EU-Behörde kann jetzt bei allen schwerwiegenden Formen der internationalen Kriminalität tätig werden, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind und ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten als erforderlich angesehen wird. Der durch EUROPOL regelmäßig herausgegebene sogenannte OCTA (Organised Crime Threat Assessment) beschreibt die Bedrohungslage der internationalen OK und gibt den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten wertvolle Hinweise zur nationalen Bekämpfung dieser Phänomene.

Das Bild einer funktionierenden grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der OK wird durch eingerichtete EU-Netzwerke von Fachdienststellen, z. B. zur Vermögensabschöpfung und Korruptionsbekämpfung oder die nach dem Sechsfachmord vom 15.08.2007 eingerichtete Task Force Deutschlands und Italiens (DITF) zur Bekämpfung italienischer Mafiaorganisationen in Deutschland ergänzt.

Die weitere institutionelle justizielle Vernetzung besteht vor allem in der Koordinierungs- und Clearingstelle Eurojust, dem umfassenden dezentralen Europäischen Justiziellen Netz und im Austausch von Verbindungsrichtern. Die Regelungen zum Europäischen Haftbefehl haben zu einer drastischen Reduzierung von Aufwand und Dauer der Auslieferungsverfahren geführt. Mit der EntwicklungvonEU-Standards, so z.B. beim Austausch von DNA und Fingerprints, wird der Verfolgungsdruck EU-weit erhöht.

Die europäische Gemeinschaft hat zuletzt im Wesentlichen mit dem aktuellen „Stockholmer Programm“ und dem damit verbundenen Aktionsplan auf die durch Aktivitäten internationaler OK ausgehende Bedrohung reagiert. Dieses beinhaltet u.a. die Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur, eine Optimierung des Informationsaustausches und das Vorhalten einer angemessenen technischen Infrastruktur.

Angesichts der teilweise noch immer schleppenden nationalen Inkraftsetzung mancher Rechtsakte der EU hält die Landesregierung deren konsequente und zügige Umsetzung auf dem Gebiet des Strafrechts und der grenzüberschreitenden polizeilichen wie strafrechtlichen Zusammenarbeit durch alle 27 EU-Staaten und eine weitere Intensivierung der praktischen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und Strafverfolgungsbehörden der EU-Staaten für erforderlich. Die ihr möglichen Schritte hat sie hierzu ergriffen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
20.08.2010

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