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Verlagerung von Studiengruppen der Polizeiakademie

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19.08.2010; Mdl Anfr Nr. 14


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Krogmann und Ronald Schminke (SPD); es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Während die Landesregierung über Kürzungen bei wichtigen Einsatzmitteln der Polizei diskutiert (Hubschrauberstaffel, Wasserschutzpolizei), lässt sie offenbar gleichzeitig zu, dass Tausende Euro im System verloren gehen. Ein besonders krasses Beispiel wurde jetzt aus Oldenburg bekannt:

Zum 1. Oktober 2008 und 1. Oktober 2009 haben ca. 400 Polizeistudentinnen und -studenten am Standort Oldenburg der Polizeiakademie Niedersachsen ihr Studium aufgenommen. Viele haben für die Dauer des Studiums eine Wohnung angemietet oder mit Kolleginnen und Kollegen eine Wohngemeinschaft bezogen mit der Perspektive, ihre vollständige Ausbildung am Standort Oldenburg zu absolvieren.

Nun wurde überraschend mitgeteilt, dass zum 1. Oktober 2010 ca. 50 Studierende dieser Jahrgänge - mitten im laufenden Studium - von Oldenburg an den Standort Nienburg versetzt werden sollen. Ähnlich soll es 50 Studierenden des Teilstandortes Hannoversch Münden ergehen. Nach Auskunft von Betroffenen war ein Ortswechsel bei Beginn des Studiums nicht absehbar. Eine Begründung für den abrupten Wechsel wurde offenbar nicht mitgeteilt. Nun werden die Studierenden aus ihrem bestehenden sozialen Umfeld und ihren Studiengruppen gerissen. Für den Umzug muss das Land wohl die Kosten erstatten.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie konnte es zu dieser Versetzungsentscheidung kommen?
  2. Welche Umzugserstattung steht den Polizeianwärterinnen und -anwärtern zu und welche Gesamtkosten werden dem Land durch die Umzüge aus Oldenburg und Hannoversch Münden voraussichtlich entstehen?
  3. Hält die Landesregierung eine Einschränkung und gegebenenfalls eine Abschaffung von Einsatzmitteln wie z. B. dem Polizeihubschrauber in Weser-Ems für gerechtfertigt, solange es innerhalb des Ministeriums offenbar noch kostenintensive Entscheidungen in einem solchen Ausmaß gibt?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Mit Neuordnung der Aus- und Fortbildung im Öffentlichen Dienst wurden am 01.10.2007 die Fakultät der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege und das Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen unter dem Dach der neu gegründeten Polizeiakademie Niedersachsen (PA) zusammengeführt. Damit wurde eine weitere Qualitätssteigerung und Erhöhung der Wirtschaftlichkeit dieser zentralen Aufgaben erzielt.

Im Zuge der Gründung der PA und der Einführung des neu gestalteten und akkreditierten Bachelor-Studiengangs war es erforderlich, einen Großteil der Studierenden des ersten Bachelor-Studiengangs, Einstellungstermin 01.10.2007, dem neuen Studienort Nienburg zuzuweisen, so dass diese Studierenden ihr Studium zunächst überwiegend am Studienort Nienburg und in geringen Teilen am Studienort Hann. Münden aufnahmen. Begründet lag dies in der Notwendigkeit, den Bachelor-Studiengang im laufenden Studienbetrieb einzuführen und parallel den auslaufenden Diplomstudiengang weiter gewährleisten zu können.

Die Verteilung der Studierenden und die daraus resultierende ungleichmäßige Lastenverteilung für das Lehrpersonal zwischen den Studienorten erschwert den praktischen Studienbetrieb, führt zu regelmäßig wiederkehrend und auf Dauer nicht vertretbar hohen Belastungen einzelner Lehrkräfte und erfordert einen übermäßigen studienortsübergreifenden Einsatz des Lehrpersonals, hier insbesondere der Lehrkräfte für besondere Aufgaben (Polizeitrainer/-innen). Je nach Modullage ist es erforderlich, regelmäßig Lehrkräfte für besondere Aufgaben zwischen den Studienorten pendeln zu lassen. Diese Situation setzt sich in Belastungen bei Modulprüfungen und Betreuungen von Bachelor-Arbeiten fort.

Mit Abschluss des 1. Bachelor-Studienganges zum 30.09.2010 besteht nun die Möglichkeit, diese der Startphase der PA geschuldete Situation zu modifizieren und den Studienbetrieb zu optimieren.

Die PA hat daher entschieden, mit Wirkung vom 01.10.2010 jeweils zwei Studiengruppen aus den Studienorten Hann. Münden und Oldenburg nach Nienburg zu verlagern. Die Maßnahme zielt ab auf einen Ausgleich der Belastungen des Lehrpersonals, die Weiterentwicklung einheitlicher Standards im Studienbetrieb, die Verhinderung studienortübergreifender personeller Unterstützungen und eine bestmögliche Ausnutzung der an den Studienorten vorhandenen materiellen und personellen Ressourcen.

Von dieser Situation sind 88 Studierende betroffen. Von der PA wurden im Einvernehmen mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung und dem Personalrat der PA Kriterien entwickelt, nach denen sie die Umsetzungsentscheidungen durchgeführt hat. Als wesentliches Entscheidungskriterium wurde neben der Freiwilligkeit die letzte bekannte Wohnanschrift vor Aufnahme des Studiums festgelegt. Damit sollten unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange unverhältnismäßige persönliche Härten vermieden werden. Die Studierenden wurden erstmalig Anfang März 2010 von der PA schriftlich über die Umsetzungspläne informiert. Zugleich fand eine Abfrage über freiwillige Wechselwünsche statt. Zusätzlich fanden an den betroffenen Studienorten Informationsveranstaltungen für alle Studierenden statt. Nach Abschluss der Planungen hat die PA die betroffenen Studierenden Ende März durch ein persönliches Anschreiben über die jeweilige Umsetzung informiert. Die förmlichen Umsetzungsverfügungen wurden den Studierenden Anfang Juni 2010 zugestellt.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 2. und 3.:

Eine Umzugskostenvergütung richtet sich nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Die Höhe dieser Vergütung hängt insbesondere von vielfältigen individuellen Faktoren wie etwa dem künftigen Wohnort oder der Menge des Umzugsgutes ab. Eine genaue kostenmäßige Aufschlüsselung ist daher noch nicht möglich.

Den einmaligen Umzugskosten stehen dauerhafte Optimierungen im Studienbetrieb sowie bei den zeitlichen und personellen Ressourcen des Lehrpersonals gegenüber.

Die von der PA eingeleiteten Ausgleichsmaßnahmen im Studienbetrieb stehen in keinem Zusammenhang mit den Maßnahmen der Landesregierung zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

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erstellt am:
20.08.2010

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