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Polizeieinsatz in Bad Nenndorf

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19.08.10; TOP 23a DringlAnfr


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Dringliche Anfrage der Fraktion der CDU; es gilt das gesprochene Wort!

Die Fraktion hatte gefragt:

Nach Polizeiangaben sind bei dem Aufmarsch von Neonazis in Bad Nenndorf und einer Gegen­demonstration am Sonnabend, 14. August 2010, insgesamt 17 Menschen festgenommen worden. Ihnen würden Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, Landfriedensbruch, Körperverletzung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Der Zug der etwa 1 000 Rechtsextremen hatte sich, so die Hannoversche Allgemeine Zeitung, wegen zahlreicher Störungen und Polizeikontrollen erst mit mehrstündiger Verspätung in Bewegung gesetzt. Gegen den Versammlungsleiter und die Teilnehmer der rechtsextremen Abschluss-kundgebung wurden später Strafverfahren eingeleitet, weil sie ein strafrechtlich relevantes Lied gesungen hatten. Etwa 300 Linksextremisten hätten immer wieder in kleinen Gruppen versucht, die Absperrungen der Polizei zu durchbrechen und auf die Zugstrecke der Neonazis zu gelangen, so die Polizei.

Eine Protestkundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes - DGB - und weiterer Organisationen mit etwa 900 Teilnehmern gegen den Neonaziaufmarsch verlief nach Polizeiangaben am Vormittag ohne Zwischenfälle. Sie bildeten u. a. Sitzblockaden, die sie nach der Aufforderung durch die Polizei aber wieder auflösten.

Das Oberverwaltungsgericht - OVG - Lüneburg hatte die Protest-veranstaltung eines „Bündnisses gegen Rechts“ erst am Freitagabend, 13. August 2010, genehmigt und damit eine Verbotsentscheidung des Landkreises Schaumburg aufgehoben. Genehmigt wurde allerdings nur eine stationäre Kundgebung. Der Landkreis hatte ursprünglich beide

Kundgebungen verbieten wollen und dies mit einem polizeilichen Notstand und der räumlichen Enge in dem Kurort bei Hannover begründet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung den Polizeieinsatz im Zusammenhang mit den Demonstrationen am 14. August 2010 in Bad Nenndorf?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass sich der DGB nicht von linksextremistischen Gruppen abgrenzt und autonome Gruppierungen in seinen Versammlungsreihen duldet?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Erklärung des polizeilichen Notstandes sei ein „Offenbarungseid“ für den Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport, Herrn Uwe Schünemann, MdL?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Dringliche Anfrage wie folgt:

„Seit dem Jahr 2006 führt die rechtsextremistische Szene jährlich wiederkehrend einen als Trauermarsch bezeichneten Aufzug in Bad Nenndorf zum dortigen Wincklerbad durch. Das Wincklerbad wurde in der Nachkriegszeit von den britischen Besatzungskräften als Gefangenenlager und Verhörzentrum genutzt. Der diesjährige sogenannte Trauermarsch war zunächst für den 1. August angemeldet und wurde dann auf den 14. August dieses Jahres verlegt. Wie bereits im vergangenen Jahr ist der sogenannte Trauermarsch auch in diesem Jahr zum Anlass von Gegendemonstrationen genommen worden. Zwei der Gegendemonstrationen sollten ebenfalls am 14. August direkt in Bad Nenndorf stattfinden. Dies waren zum einen eine vom Vorsitzenden eines örtlichen Sportvereins angemeldete Gegenkundgebung, die allerdings unmittelbar vor dem 14. August abgesagt wurde, und zum anderen ein vom Regionssekretär des Deutschen Gewerkschaftsbundes angemeldeter und zusammen mit dem Bündnis „Bad Nenndorf ist bunt“ geplanter Aufzug (sogenannte Bündnisdemonstration).

Zwei große Aufzüge an einem Ort, von denen einer rechtsextremistisch ist, lösen erfahrungsgemäß ein Gefahrenpotenzial aus. Um die Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die ein mögliches Aufeintreffen der Bündnisdemonstration und des sogenannten Trauermarsches hervorrufen könnte, einschätzen zu können, wurde auf der Grundlage der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes und des polizeilichen Staatsschutzes durch die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg eine Gefahrenprognose erstellt, auf deren Grundlage die zur Einsatzbewältigung erforderlichen Kräfte ermittelt wurden.

Die ursprüngliche, mehr als einen Monat vor dem Versammlungstermin erstellte Gefahrenprognose vom 9. Juli dieses Jahres ging davon aus, dass an der Bündnisdemonstration deutlich mehr als 1.100 Personen, darunter 200 Personen des linksextremistischen Spektrums, teilnehmen werden. Für den sogenannten Trauermarsch wurden 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter 130 Autonome Nationalisten, prognostiziert. Zur Bewältigung der prognostizierten Lage hat die Polizeidirektion Göttingen einen Kräftebedarf von ca. 2.000 Einsatzkräften ermittelt, der mit Hilfe von Unterstützung aus anderen Ländern und der Bundespolizei sowie unter Aufrufung der Alarmeinheiten gerade noch gedeckt werden konnte. In der Annahme einer polizeilich beherrschbaren Lage wurden beide Aufzüge unter Auflagen bestätigt.

In den Wochen vor dem Demonstrationstermin verdichtete sich die Erkenntnislage zunehmend, die Einschätzung der Gefahrenlage war hieran anzupassen. Eine aktualisierte Gefahrenprognose Anfang August ergab deutlich höhere Teilnehmerzahlen. Für die Bündnisdemonstration war nunmehr von 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, davon 400 bis 500 gewaltbereit/gewaltgeneigt, auszugehen. Beim sogenannten Trauermarsch wurden mehr als 1.000 teilnehmende Personen, darunter 250 gewaltbereite Autonome Nationalisten, prognostiziert. Aufgrund dieser Zahlen war auch die bisherige Einsatzkräftekonzeption anzupassen. Anstelle der bislang vorgesehenen ca. 2.000 Einsatzkräfte bestand nunmehr ein Bedarf von ca. 2.500 Einsatzkräften. Dieser zusätzliche Kräftebedarf konnte weder mit den zur Verfügung stehenden niedersächsischen Einheiten noch durch Anforderung von Unterstützungskräften aus den Ländern und von der Bundespolizei gedeckt werden, sodass nach einer entsprechenden Analyse und Bewertung der Gesamtsituation die Polizeidirektion Göttingen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass bei dieser Kräftelage eine sichere Durchführung der Versammlungen durch die Polizei nicht zu gewährleisten und mit schweren Gewalttätigkeiten und Straftaten zu rechnen ist. Diese Aussage beschreibt einen polizeilichen Notstand im Rechtssinne.

Polizeilicher Notstand im Versammlungsrecht bedeutet, dass es der Polizei nach durch Tatsachen gesicherten Erkenntnissen nicht möglich erscheint, eine gegenwärtige und erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Maßnahmen gegen den Störer abzuwehren, sondern Maßnahmen gegen eine nichtstörende Versammlung zur Gefahrenabwehr notwendig sind. Das gilt beispielsweise, wenn eine linksextremistische Gruppe im Rahmen einer im Übrigen friedlichen Gegendemonstration gegen eine Veranstaltung einer rechtsextremistischen Gruppierung Störungen beabsichtigt und die Polizei nicht in der Lage ist, tätliche Auseinandersetzungen wegen der großen Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder ungünstiger örtlicher Verhältnisse zu verhindern. Um in solchen Fällen schwere Rechtsgutverletzungen – insbesondere für Leib und Leben der Teilnehmerinnen und Teilnehmern, der Einsatzkräfte und unbeteiligter Dritter – zu verhindern, ist unter Berufung auf den polizeilichen Notstand erforderlichenfalls auch ein Versammlungsverbot auszusprechen. Dabei sind dann beide Versammlungen zu verbieten, wenn sich aus Tatsachen ergibt, dass sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer trotz eines Verbots versammeln werden und Störungen beabsichtigen. Ein Verbot nur einer der beiden Versammlungen reicht dann nicht aus, um den polizeilichen Notstand entfallen zu lassen. Dies ist auch in Niedersachsen bereits praktiziert und von der Rechtsprechung bestätigt worden, als sowohl eine für den 4. Juni 2010 in Hannover angemeldete rechtsextremistische Kundgebung als auch die Gegendemonstration des DGB verboten wurden. Ein anderes Beispiel für eine gerichtliche Bestätigung eines polizeilichen Notstands ist das Verbot der rechtsextremistischen Versammlung am 1. Mai 2009.

Hervorzuheben ist, dass ein Versammlungsverbot unter Berufung auf den polizeilichen Notstand ausschließlich dem Ziel dient, andere Rechtsgüter von Verfassungsrang zu schützen. Das inhaltliche Anliegen der Versammlung spielt beim polizeilichen Notstand keine Rolle.

Für das Versammlungsgeschehen in Bad Nenndorf hat zunächst das Verwaltungsgericht Hannover das Vorliegen eines polizeilichen Notstands in seinen Beschlüssen bestätigt. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den polizeilichen Notstand nicht feststellen, ihn aber auch nicht mit der erforderlichen Gewissheit ausschließen können. Es hat vielmehr erhebliche räumliche und zeitliche Beschränkungen der Gegendemonstration als geeignet angesehen, den polizeilichen Kräftebedarf zu verringern.

Der Einsatzverlauf am 14.08.2010 stellt sich auf der Grundlage eines Berichtes der Polizeidirektion Göttingen wie folgt dar. Voranzustellen ist, dass die abschließenden Einsatznachbereitungen und -auswertungen allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden und ggf. noch Daten und Bewertungen verändern können.

Zur Kundgebung des DGB haben sich am 14.08.2010 ca. 900 Personen eingefunden. Die Versammlung verlief in der Zeit von 09.30 Uhr bis 11.05 Uhr störungsfrei.

Die Teilnehmer des sogenannten Trauermarsches trafen ab ca. 11.30 Uhr am Bahnhof Bad Nenndorf ein. Bis zum Beginn der Versammlung um 15.20 Uhr überprüfte die Polizei 831 Personen an Kontrollstellen und stellte in diesem Zusammenhang diverse Gegenstände sicher. Dreißig vom Veranstalter vorgesehene Ordner wurden wegen Unzuverlässigkeit abgelehnt.

Unter den letztlich ca. 1.000 Teilnehmern des Aufzugs waren zwischen 60 und 100 Personen bereits aufgrund ihrer Kleidung den Autonomen Nationalisten zuzurechen. Nach ersten ergänzenden Aufklärungsergebnissen und Auswertungen dürfte die Anzahl der insgesamt vor Ort gewesenen Autonomen Nationalisten aber bei ca. 200 gelegen haben. Eine Verifizierung dieser Zahl kann erst im Zuge der weiteren Auswertung von Einsatzdokumentationsmaterial erfolgen.

Bis zur Rückkehr des Aufzuges zum Bahnhof verlief dieser störungsfrei. Hier wurde dann trotz sofortiger Untersagung durch die Polizei das Lied „Ein junges Volk steht auf“ von allen Teilnehmern angestimmt, unmittelbar nachdem die Demonstration durch den Versammlungsleiter für beendet erklärt wurde. Diesbezüglich sind Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Ca. 100 Teilnehmer am sogenannten Trauermarsch begaben sich nach Beendigung der Veranstaltung zu Fuß entlang der Bahngleise in Richtung des Bahnhofs Haste. Ca. die Hälfte dieser Personen versuchte eine vermeintliche Spontanversammlung zu initiieren, dieses wurde aber durch Einsatzkräfte unterbunden.

Die Anzahl gewaltbereiter/gewaltgeneigter Personen aus dem linksextremistischen Spektrum im Stadtgebiet war bis zum Beginn des sogenannten Trauermarsches auf bis zu 300 Personen angestiegen. Diese versuchten, überwiegend in Kleingruppen, auf den Marschweg des rechtsextremistischen Aufzuges zu gelangen und dazu auch polizeiliche Sperrstellen zu durchbrechen. Diese Angriffe von Gruppen bis zu einer Stärke von ca. 200 Personen konnten nur durch massiven Kräfteeinsatz, zum Teil unter dem Einsatz körperlicher Gewalt sowie von Pfefferspray abgewehrt werden. Vier Beamtinnen/Beamte wurden im Verlauf dieser Durchbruchversuche durch Fremdeinwirkung verletzt.

Einer Personengruppe gelang es darüber hinaus, auf der Aufzugstrecke eine Pyramide abzustellen und sich in deren Innern zu fixieren. Im weiteren Verlauf kam es im Bereich dieser Pyramide zu kurzfristigen Sitzblockaden, die erst nach dreimaliger polizeilicher Aufforderung beendet wurden. Die Ankettung an die Pyramide wurde erst nach dem Passieren des sogenannten Trauermarsches, von welchem der Blockadeort durch Polizeikräfte abgeschirmt werden musste, gegen 17.30 Uhr beendet. Die Personen wurden polizeilichen Folgemaßnahmen zugeführt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Dringliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Polizei hat am 14.8.2010 in Bad Nenndorf größere Ausschreitungen und wesentliche Schäden verhindert, obwohl größere Gruppen gewaltbereiter Personen vor Ort waren und teilweise versucht haben, polizeiliche Absperrlinien zu durchbrechen. Die Sicherheit in der Stadt ist durch einen guten, angemessenen und konsequenten polizeilichen Einsatz gewährleistet worden.

Die konzeptionellen Planungen des Polizeieinsatzes waren auf der Basis der jeweils vorliegenden Erkenntnisse zu Teilnehmer- und insbesondere Störerzahlen bzw. -absichten fachlich richtig. An dieser Feststellung ändert auch nichts, dass sich die Prognosen zur Anzahl anreisender gewaltbereiter Personen letztlich nicht vollständig bestätigt haben, was sicherlich auch mit den Versammlungsverboten und dessen späte Aufhebungen durch die Gerichte zusammenhängen kann. Vor dem Hintergrund des am 14.8.2010 verfügbaren Kräfterahmens hat sich dieser Umstand jedoch begünstigend für die Einsatzbewältigung ausgewirkt.

Eine noch weitergehende, differenzierte Bewertung wird erst nach einer umfassenden Einsatznachbereitung möglich sein.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 2.:

Die Polizei hat bei Versammlungslagen zwischen friedlichen Teilnehmern, gewaltbereiten Personen und Unbeteiligten zu unterscheiden. Diesem Differenzierungsgebot ist umso schwieriger nachzukommen, je unübersichtlicher bzw. unvorhersehbarer die Zusammensetzung und das voraussichtliche Verhalten der Versammlungsteilnehmer werden. Der polizeiliche Kräfteaufwand steigt dem entsprechend aufgrund notwendiger zusätzlicher bzw. zu verstärkender Maßnahmen, wie Vorkontrollen und Absperrmaßnahmen.

Der für den ordnungsgemäßen Ablauf einer Versammlung verantwortliche Versammlungsleiter sollte im eigenen Interesse die Polizei dabei unterstützen, gewaltbereite Personen fernzuhalten bzw. sofort erkennen zu können, um. erforderliche Gefahrenabwehrmaßnahmen zu ermöglichen. Durch eindeutiges Distanzieren des Veranstalters von beabsichtigter Gewalt und strafbaren Handlungen bereits im Vorfeld der Veranstaltung sowie mittels aktiver Kooperation mit der Polizei und verantwortlichem Handeln vor Ort ist dieses möglich. Zudem stellt der Veranstalter mit einer Distanzierung klar, dass er im Rahmen der Versammlungsfreiheit eine friedliche Veranstaltung durchführen will und gewalttätiges oder strafbares Handeln nicht billigt oder duldet.

Dementsprechend hat das VG Hannover in seinem Beschluss zur sogenannten Bündnis-demonstration dem DGB auch vorgehalten, dass er sich zu keiner Zeit in ausreichender Form von Blockadeaufrufen distanziert hat. Das Niedersächsische OVG hatte in diesem Verfahren zwar keinen Anlass, sich zu dieser Distanzierungspflicht zuäußern, hat aber beispielsweise im Beschluss zur rechtsextremistischen Demonstration am 1. Mai 2009, die Pflicht des Veranstalters, sich von unfriedlichen Versammlungsteilnehmerinnen und –teilnehmern zu distanzieren, hervorgehoben.

Auch wenn rechtsextremistische Aufzüge sicherlich für jeden Demokraten eine schwer hinnehmbare Provokation darstellen, erschließt sich der Landesregierung nicht, warum der DGB strafrechtlich relevante Aufrufe zu Massenblockaden einer bestätigten Demonstration unterstützt und diesen Aufrufen damit eine weitere Plattform bietet.

Darüber hinaus ist völlig unverständlich, dass auch Mitglieder dieses Hauses derartige Aufrufe unterstützen und sogar öffentliche Trainings für Blockaden durchführen. Hiermit wird ein offensichtlich völlig falsches Verständnis unserer rechtsstaatlichen Verfassung sichtbar. Nach dieser ist es den unabhängigen Gerichten vorbehalten, abschließend und ohne Ansehen der am Verfahren beteiligten Personen über die Durchführung oder ein Verbot von Versammlungen zu entscheiden und eben nicht einzelne Interessenvertretungen.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 3.:

Die Polizei beweist Woche für Woche bei einer Vielzahl von Veranstaltungen, dass sie ihre gesetzlichen Aufgaben uneingeschränkt und mit großem Engagement sowie hoher Professionalität wahrnimmt. Auch am Wochenende 13. - 15.08.2010 hat sie das unter Beweis gestellt und alle verfügbaren Einsatzeinheiten der Landesbereitschaftspolizei sowie der Aufrufeinheiten des polizeilichen Einzeldienstes in den Einsatz gebracht.

Bei dem Aufgebot von insgesamt ca. 2.300 Beamtinnen und Beamten, die für Lagen am Wochenende in ganz Niedersachsen - neben dem polizeilichen Regeldienst - eingesetzt wurden, kann von einem Offenbarungseid sicher nicht die Rede sein.

Auf die landes- und bundesweite Einsatzlage, von der eine Verfügbarkeit weiterer Einsatzkräfte abhängig ist, hat die Landesregierung keinen Einfluss.

Die Aussage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entbehrt jeder Grundlage.

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erstellt am:
19.08.2010

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