Auseinandersetzung zwischen Angehörigen der rechts- und linksextremistischen Szene in Wistedt
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 10.06.2010; Fragestunde Nr. 45
Am Sonntag, den 23. Mai, überfiel eine Gruppe Nazis in Wistedt/Landkreis Harburg mehrere Jugendliche in ihrer Wohnung. Die Opfer engagieren sich seit Jahren gegen Nazis in der Region.
Nach Berichten von Augenzeugen und Medien gingen die Angreifer äußerst brutal vor. Sie sollen mit Spaten, Eisenrohren und ähnlichen Schlaggegenständen bewaffnet gewesen sein. Gewaltsam drangen sie in die Wohnung der Jugendlichen ein und fügten den drei Bewohnern zum Teil erhebliche Verletzungen zu. Erst herbeigerufene Freunde und die schließlich dazukommende Polizei beendeten den gewalttätigen Überfall.
Nach Ansicht von Expertinnen und Experten zeigt der brutale Überfall erschreckende neue Tendenzen. Bislang seien derartige Überfälle auf Wohnungen von Antifaschisten nur aus Ostdeutschland bekannt. Die Polizei Harburg entschied jedoch, zu dem gesamten Vorfall keinerlei Pressemitteilung zu veröffentlichen. Nach Angaben eines Sprechers (siehe taz vom 27. Mai 2010) wurde dies „auf höherer Ebene“ entschieden. Unklar ist, warum die Polizei entschied, in diesem Fall keinerlei aktive Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, zumal selbst in schwierigen Situationen die Polizei die Medien frühzeitig, umfassend und verständlich zu informieren hat, sofern nicht rechtliche Belange entgegenstehen. Solche Gründe sind jedoch nicht ersichtlich, und der Grundsatz, polizeiliches Handeln transparent und verständlich zu machen, sollte eingehalten werden. Bereits in der Vergangenheit gab es Kritik an der Arbeit der Polizei im Landkreis Harburg in Bezug auf die Bekämpfung des Rechtsextremismus. So sorgte das Zitat „Tostedt ist bunt und braun ist auch eine Farbe“ des Leiters der Polizeiinspektion Harburg im Jahr 2009 für Diskussionen.
Für die Opfer des aktuellen Überfalls ergeben sich, neben den massiven körperlichen Folgen, weitere dramatische Konsequenzen: Ihnen wurde infolge dessen der Mietvertrag gekündigt.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wer hat aus welchen Gründen entschieden, über den Überfall vom 23. Mai 2010 vonseiten der Polizei keine aktive Informationspolitik zu betreiben?
- Welche Maßnahmen werden zur Unterstützung und Beratung der Opfer dieses Überfalls unternommen?
- Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über rechtsextreme Strukturen, Aktivitäten und Straftaten im Landkreis Harburg, und welche Gegenmaßnahmen ergreift sie?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu dem geschilderten Vorfall hat die Polizeidirektion Lüneburg wie folgt berichtet:
Seit Mai 2009 kommt es im Landkreis Harburg und hier insbesondere in der Samtgemeinde Tostedt vermehrt zu Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der rechtsextremistischen und linksextremistischen Szene. Die gezielten Übergriffe begannen nach einem öffentlichen Aufruf von Jugendlichen, die "mehr politisches Vorgehen gegen den Rechtsextremismus in Tostedt forderten“ und zu einem Vorgehen gegen den Szeneladen des bekannten Rechtsextremisten Stefan Silar, als Anziehungspunkt der rechtsextremistischen Szene, aufriefen. Das von dem Rechtsextremisten Silar betriebene Ladengeschäft „Streetwear Tostedt“, welches Anlaufstelle der überörtlichen rechtsextremistischen Szene ist, gilt als Reizobjekt innerhalb der linksextremistischen Szene.
Am 24.05.2010 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen Angehörigen der rechtsextremistischen und linksextremistischen Szene in Wistedt. Nach Mitteilung der Polizeidirektion Lüneburg haben sich beide Personengruppen im Vorfeld der Auseinandersetzung getrennt voneinander bei einer Geburtstagsfeier bzw. bei einem Angehörigen der linksextremistischen Szene aufgehalten, wobei die Örtlichkeiten in räumlich unmittelbarer Nähe zueinander liegen.
Nach ersten Ermittlungen hielten sich Angehörige der linksextremistischen Szene vor dem Wohnhaus eines linksextremistischen Szeneangehörigen auf, als sie mit einer vorbeigehenden Personengruppe zunächst verbal in Streit gerieten. Nachdem aus dieser Personengruppe heraus u. a. rechtsextremistische Szeneangehörige von der in der Nähe stattfindenden Feier hinzugerufen wurden, kam es in der Folge zu einer körperlichen Auseinandersetzung, an der sich ca. 30 Personen beteiligten und in deren Verlauf durch die Beteiligten Schlagwerkzeuge und Reizgas eingesetzt wurde. Vier Personen der linksextremistischen Szene mussten ärztlich behandelt werden.
Die eingesetzten Beamten stellten von insgesamt 26 Personen (9 x rechtsextremistisches Spektrum/ 17 x linksextremistisches Spektrum) die Personalien fest und leiteten gegen diese Personen Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ein.
Neben mehreren Dosen Pfefferspray wurden Schlagwerkzeuge (Rundhölzer, 1 Metallstange, 2 Teleskopschlagstöcke, Holzstangen) 3 Sturmhauben, Steine und Böller beschlagnahmt.
Die Tatbeteiligten nahmen gegenüber den eingesetzten Beamten eine ablehnende Haltung ein.
Hinsichtlich der Aufklärung des Tatgeschehens dauern die Ermittlungen an.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Aus kriminaltaktischen Erwägungen wurde nach Abstimmung zwischen dem Leiter der Polizeiinspektion Harburg und dem Polizeivizepräsidenten der Polizeidirektion Lüneburg die Auseinandersetzung in Wistedt nicht über den Presseverteiler veröffentlicht. Der Sachverhalt, insbesondere die Motivation für die Körperverletzungen, stellte sich den eingesetzten Beamten als hinreichend unklar dar, da die beteiligten Personen zunächst nicht bereit waren, gegenüber der Polizei Angaben zum Geschehensablauf zu machen.
Zu 2.:
Nach Mitteilung der Polizeidirektion Lüneburg ist die Hilfe der Polizei durch die Beteiligten in der Tatnacht überwiegend abgelehnt worden. Da auch andere Beteiligte dieses Verhalten zeigten, wurde die Sachverhaltsaufnahme vor Ort erheblich erschwert. Unabhängig von dem hier vorliegenden Ereignis wurde mit der Mutter eines jugendlichen Opfers mehrfach - auch bereits vor den Geschehnissen in Wistedt - Aufklärungsgespräche geführt.
Darüber hinaus werden die Bereiche, in denen die an der Auseinandersetzung beteiligten Personen wohnen, regelmäßig bestreift.
Die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten richtet sich nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG).
Eine Entschädigung wird nicht bewilligt, wenn Geschädigte die Schädigung verursacht haben oder wenn es aus sonstigen, insbesondere in ihrem eigenen Verhalten liegenden Gründen unbillig wäre, Entschädigung zu leisten.
Versorgung bei Gesundheitsschäden wird nur auf Antrag gewährt. Sie beginnt mit dem Monat, in dem ihre Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens mit dem Antragsmonat. Die Versorgung ist auch für Zeiträume vor der Antragsstellung zu leisten, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Schädigung gestellt wird. Es genügt ein formloser Antrag bei einer Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. Der Antrag wird aber auch von allen anderen Sozialleistungsträgern sowie von allen Gemeinden entgegengenommen.
Geschädigte sollten sogleich Strafanzeige erstatten, eventuell auch Strafantrag stellen und alles tun, damit der Sachverhalt aufgeklärt und der Täter verfolgt werden kann. Der Ausgang eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens braucht für die Gewährung der Versorgung nicht abgewartet zu werden.
Die Leistungen nach dem OEG werden in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes gewährt und umfassen im wesentlichen Heil- und Krankenbehand-lung, Beschädigten- und Hinterbliebenenrenten. Schmerzensgeld wird nicht gezahlt. Sachschäden und Vermögensschäden werden nicht ersetzt.
Um die Opfer von Gewalttaten frühzeitig auf ihre Ansprüche nach dem OEG hinzuweisen, hat das Sozialministerium in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium im Jahre 2006 ein Faltblatt herausgegeben, das seitens der Polizeidienststellen in Niedersachsen den Opfern bei körperlichen Schäden ausgehändigt wird. Die Dienststellen des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie prüfen bei Kenntnis des Schadens umgehend, welche Hilfen und Leistungen vom Opfer benötigt und geleistet werden können. Ergänzende individuelle Hilfen vor Ort leisten im Schadensfall auch die regionalen Opferhilfebüros der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, die den Landgerichtsbezirken zugeordnet sind.
Das Merkblatt für den Opferschutz wird allen an der Auseinandersetzung Beteiligten postalisch mit den Vorladungen übersandt.
Zu 3.:
Der Landkreis Harburg gehört nach Erkenntnissen der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde organisatorisch zum NPD-Unterbezirk Lüneburg. Es existieren dort keine weiteren Untergliederungen. Die NPD entwickelt im Landkreis Harburg kaum Aktivitäten. Zu nennen sind der Landesparteitag am 20.09.2008 in Rosengarten, ein Infotisch am 19.04.2008 in Buchholz i.d.N. sowie eine Kundgebung am 22.01.2008 in Meckelfeld.
Daneben bestehen neonazistische Strukturen in den Bereichen Tostedt und Buchholz i.d.N.
Der Neonaziszene im Raum Tostedt gehören ca. 30-35 Personen an. Öffentlich tritt dieser Personenkreis unter den Bezeichnungen „Gladiator Germania“, „Gladiator Tostedt“, „Nationaler Widerstand Tostedt“, „Nationaler Widerstand Ost-Hannover“ (nach der in der NS-Zeit gültigen Gau-Bezeichnung des Landkreises Harburg) oder „Autonome Nationalisten Tostedt“ in Erscheinung.
Einige Szeneangehörige nahmen regelmäßig an rechtsextremistischen Veranstaltungen, wie den Demonstrationen am 16.01.2010 in Magdeburg, am 14.02.2010 in Dresden, einem Fackelmarsch aus Anlass des Gedenkens an Horst Wessel am 23.02.2010 in Tostedt, Mahnwachen am 13.01. und 25.02.2010 sowie einer Kundgebung der Jungen Nationaldemokraten am 15.05.2010 in Delmenhorst teil.
Zudem kam es in den vergangenen zwei Jahren wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen Rechtsextremisten und Angehörigen der linksextremistischen Szene.
Ansonsten verweise ich auf die Antwort in der Landtagsdrucksache 16/1682.
Der rechtsextremistischen Szene im Raum Buchholz i.d.N. gehören nach Erkenntnissen der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde ca. 10 – 15 Personen an. Neben einer zeitweise engen Anlehnung an die Aktivitäten der Tostedter Szene sind seit ca. einem Jahr auch eigene Aktivitäten festzustellen.
Im September 2009 wurden Szeneangehörige in einheitlicher Kleidung mit der Aufschrift „Freie Kameradschaft Buchholz“ unter den Besuchern des dortigen Stadtfestes festgestellt. Zeitgleich wurde am örtlichen Jugendzentrum ein Transparent mit der Aufschrift „Wir sind wieder da. Nationaler Widerstand Nordheide“ befestigt. Am 03.04.2010 nahm dieser Personenkreis an der NPD-Demonstration in Buchholz teil und stellte zudem einen Redner.
Aus polizeilicher Sicht gilt der Szeneladen "Streetwear" des bekannten Stefan Silar als eine Anlaufstelle der rechtsextremistischen Szene. Dieser ist auch regelmäßig "Angriffsziel" der linksextremistischen Szene.
Durch Einzelpersonen der rechtsextremistischen Szene, gleichzeitig Angehörige der "Gladiator Germania", kam es vermehrt zu Körperverletzungsdelikten bis hin zu einem am 09.05.2010 begangenen versuchten Totschlag. Gegen den erst 18-jährigen ermittelten Tatverdächtigen wurde in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Stade ein Haftbefehl erwirkt.
Das Straftatenaufkommen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) - rechts - stieg im Landkreis Harburg im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr von 60 auf 104 Delikte an. Insbesondere war bei den Gewaltdelikten (2008 = 5; 2009 = 18), die sich vorwiegend gegen den politischen Gegner richteten, ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Im Jahr 2010 wurden mit Stand 31.05.2010 bisher 54 Delikte PMK - rechts - (davon 16 Gewaltdelikte) erfasst.
Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages klärt der Niedersächsische Verfassungsschutz seit Jahren die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen auf und erfüllt somit auch präventive Aufgaben bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus.
Die einzelnen Maßnahmen, die in einem umfassenden Gesamtkonzept durchgeführt werden, werden durch die in der Verfassungsschutzabteilung eingerichtete Niedersächsische Extremismus-Informations-Stelle (NEIS) aufeinander abgestimmt und mit den vielfältigen, in Niedersachsen im Bereich der Prävention tätigen Institutionen und Vereinen vernetzt.
So haben Mitarbeiter der NEIS in den letzten Jahren kontinuierlich Vortrags- und Informationsveranstaltungen – auch im Landkreis Harburg - zum Thema Rechtsextremismus durchgeführt und Aufklärungsarbeit und Unterstützung bei Problemen mit rechtsextremistischen Aktivitäten vor Ort geleistet.
Die vom Niedersächsischen Verfassungsschutz konzipierte und seit 2005 kontinuierlich gebuchte Wanderausstellung “Verfassungsschutz gegen Extremismus – Unsere Demokratie schützen“ war bereits im Jahr 2007 in Buchholz i.d.N. zu Gast. Vom 23.08. bis 02.09.2010 wird die Ausstellung, die über die aktuellen Erscheinungsformen und Werbemethoden des Rechts- und Linksextremismus informiert und von fachkundigen Referenten des Niedersächsischen Verfassungsschutzes begleitet wird, in Tostedt zu sehen sein.
Zudem wurde bereits 2008 vom Niedersächsischen Verfassungsschutz in Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde und dem Niedersächsischen Kultusministerium eine zentrale Lehrerfortbildung zum Thema Rechtsextremismus in Tostedt durchgeführt, um insbesondere Pädagogen über die Entwicklungen und Aktivitäten rechtsextremistischer Gruppierungen zu informieren und somit präventives Handeln zu fördern.
Die vom Niedersächsischen Verfassungsschutz herausgegebene Broschüre „Rechtsextremistische Skinheads - Neonazistische Kameradschaften - Rechtsextremistische Musik“ wird in komplett überarbeiteter Version bereits in zweiter Auflage angeboten. Die Broschüre dient bislang vielen Lehrern als Unterrichtsmaterial und wird ausstellungs- und vortragsbegleitend verteilt. Eine Aktualisierung, die insbesondere auch den Bereich der „Autonomen Nationalisten“ hervorhebt, ist derzeit in Planung.
Zudem wird an der Erstellung jugendgerechter Publikationen gearbeitet. In Kooperation mit dem Land Nordrhein-Westfalen soll der dort bereits erfolgreich für die Arbeit mit Jugendlichen angebotene „Andi-Comic“ übernommen und auf niedersächsische Besonderheiten angepasst werden.
Als weiteres Unterrichtsmaterial soll eine Grundrechtefibel erarbeitet werden, die sich insbesondere an jüngere Schülerinnen und Schüler richtet. Sie kann als Unterstützung und Anleitung zur Wertevermittlung und -erziehung bei Kindern im Grundschulalter dienen.
Mit einer verstärkten Bekämpfung des Rechtsextremismus durch eine gemeinsame Kampagne von Politik, Organisationen, Verbänden und Vereinen unter dem Motto „Niedersachsen ist stark – gemeinsam gegen Rechtsextremismus“ soll über die NEIS einem Einfluss durch Rechtsextremisten entgegenwirkt und gesellschaftliches Engagement und Aufklärungsarbeit gefördert werden.
Mit den geschilderten Aktivitäten richtet sich der der Niedersächsische Verfassungsschutz im Rahmen seines präventiven Gesamtkonzeptes gezielt an junge Menschen und leistet damit einen wichtigen Beitrag bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus.
Bereits im März dieses Jahres wurde bei der Polizeiinspektion Harburg eine Arbeitsgruppe (AG) „Rechtes Spektrum“ eingerichtet. Ziel der AG ist das Erkennen, Schwächen und Aufbrechen der rechtsextremistischen Strukturen in und um Tostedt sowie die Verhinderung von Aktionen. Es sollen weitere Straftaten verhindert und die Kommunikation / Information unter allen beteiligten Institutionen vernetzt werden. Mit niedrigschwelligem Einschreiten wird entschieden gegen die rechtsextremistische Szene vorgegangen.
Anlässlich der aktuellen Ereignisse wurde bei der Polizeiinspektion Harburg eine Ermittlungs-gruppe zur Aufklärung der am Pfingstwochenende 2010 begangenen Straftaten eingerichtet. Hier erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Stade. Die bereits bestehende Arbeitsgruppe ist unmittelbar in die Ermittlungsgruppe eingebunden.
Das zuständige Fachkommissariat der Polizeiinspektion betreibt zur Bekämpfung des Rechtsextremismus an den Schulen und bei Vereinen Aufklärungsarbeit. Zwischen der Polizei, Samtgemeindeverwaltung, den Jugendeinrichtungen und Vereinen besteht eine gute Zusammenarbeit.
Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden gehen konsequent gegen rechtsextremistische Bestrebungen jeglicher Art vor. Sowohl Straftaten mit rechtsextremistischem als auch linksextremistischem Hintergrund werden von der Polizei offensiv und nachhaltig verfolgt. Der rechtliche Rahmen wird bei sehr niedriger Einschreitschwelle vollständig ausgeschöpft.