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Bekämpfung der Internetkriminalität

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 30.04.2010; TOP 34


Rede von Innenminister Uwe Schünemann zum Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP; es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Nutzung des Internets und die damit einhergehenden neuen nahezu grenzenlosen Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten sind heute Grundlage des modernen gesellschaftlichen Lebens.

Die Nutzung des Internets scheint nahezu unendliche Kommunikationsmöglichkeiten zu bieten. Neben der Gewährleistung einer weltumspannenden Kommunikation z. B. für Unternehmen, knüpfen Millionen Deutsche Kontakte und pflegen Freundschaften über soziale Netzwerke. Aber wer in studiVZ, Xing, Facebook & Co. persönliche Informationen über Hobbys, die Familienverhältnisse oder den beruflichen Werdegang veröffentlichen will, muss sich auch über die damit zusammenhängenden Gefahren bewusst sein.

Straftäter haben ihre Aktivitäten zunehmend auf die virtuelle Welt ausgedehnt. Niedersachsen hat dieses erkannt und wichtige strategische und organisatorische Weichenstellungen getroffen.

Im Landeskriminalamt Niedersachsen haben wir die Zentralstelle zur Bekämpfung der IuK-Kriminalität eingerichtet. Sie ist z. B. für Fälle der Kinderpornografie als auch bei organisierten Angriffen auf Computernetze die zentrale Ansprechstelle der Polizei. Auch wird dort sichergestellt, dass diese Deliktfelder landesweit analysiert und ausgewertet werden.

Zudem wurde das beim LKA Niedersachsen eingerichtete Aufgabenfeld der "Anlassunabhängigen Recherche in Datennetzen" in dieses Fachdezernat integriert. Hierdurch wird eine noch zielgenauere Fahndung nach Straftätern im Internet gewährleistet.

Um die ermittelnden Dienststellen bei der Sicherung von Beweismitteln aus Datennetzen oder von Datenträgern zu unterstützen, sind flächendeckend Datenverarbeitungsgruppen im Landeskriminalamt Niedersachsen, in den Zentralen Kriminalinspektionen und den Polizeiinspektionen eingerichtet worden. Diese beraten und unterstützen die Sachbearbeitung bei der Beweismittelsicherung.

Das Internet und die damit einhergehenden Möglichkeiten entwickeln sich fortwährend weiter. Deshalb gilt es, eingeleitete Maßnahmen ständig zu überprüfen und auf neue Problemstellungen schnell und konsequent zu reagieren.

Neben neuen Kriminalitätsformen wie etwa dem Diebstahl digitaler Identitäten, nutzen z. B. auch pädophile Kriminelle das Internet. Sie können dort beispielsweise in geschlossenen Benutzergruppen unkompliziert und nahezu anonym Bilder und Videos von sexuell missbrauchten Kindern zeigen, verbreiten, tauschen oder verkaufen.

Hiergegen müssen wir mit aller Konsequenz vorgehen. Ich habe deshalb in Niedersachsen das Bündnis "White IT" initiiert und dafür große Zustimmung und Unterstützung bei Vertretern der IT - Wirtschaft, der entscheidenden Verbände und der Wissenschaft gefunden. Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung einer ganzheitlichen Strategie zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet. Diese Strategie reicht von der Prävention über die Strafverfolgung bis hin zur Hilfe für die Opfer. Bereits existierende Maßnahmen und Kooperationen von Staat, Wirtschaft und Wissenschaft werden in die Bündnisarbeit einbezogen.

Aktuell wird im Rahmen des Bündnisses eine Grundlagenstudie zur "Verbreitung von Kinderpornografie im Internet" durchgeführt. Ich bin sehr froh darüber, dass die IMK die Ziele und strategischen Elemente der Initiative "White IT" begrüßt und befürwortet hat, dass der Bund und die Länder die Grundlagenstudie der Leibniz Universität Hannover unterstützen und sich an der Bündnisarbeit beteiligen.

Wir müssen in diesem Zusammenhang auch die Bürgerinnen und Bürger viel mehr einbeziehen. Ihnen muss eine einfache Meldung von kinderpornografischen Inhalten ermöglicht werden. Dabei kann die in Niedersachsen mögliche Online-Anzeige nur der erste Schritt sein.

Die Polizei kann die Kriminalität im Internet nur erfolgreich bekämpfen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen es gewährleisten, dass Vorgänge im Internet nachvollziehbar bleiben. Dazu muss die Polizei über die erforderlichen rechtlichen Befugnisse verfügen, um Verantwortliche festzustellen, also Straftäter dingfest zu machen. Die Nichtigerklärung der Vorschriften über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht hat hier eine empfindliche Lücke gerissen.

Der Polizei sind durch den Wegfall der Regelung wichtige Ermittlungsansätze verloren gegangen; in vielen Fällen hat sie keine Möglichkeit der Aufklärung mehr. Es ist daher dringend erforderlich, dass die Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung schnell neu regelt. Dass eine verfassungskonforme Neuregelung möglich ist, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt. Auch die Online-Durchsuchung von Computern ist für die Bekämpfung der Internet-Kriminalität von Bedeutung. Zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straf-taten müssen daher entsprechende Befugnisse geschaffen werden.

Ich denke, wir sind gut aufgestellt - ich freue mich auf die Beratungen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.04.2010
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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