Kennzeichnung bei der Landespolizei
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 29.04.2010; TOP 29
Rede von Innenminister Uwe Schünemann zum Antrag der Fraktion DIE LINKE; es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Antrag der Fraktion "Die Linke" trägt die Überschrift "Kennzeichnungspflicht stärkt Vertrauen in die Polizei". Wie ich schon in der ersten Beratung erwähnt habe, ist es um das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei sehr gut bestellt. Das bestätigen unabhängige Umfragen seit Jahrzehnten bis heute immer wieder und die Landesregierung kann sich dem nur anschließen.
Der Grund dafür liegt auf der Hand: die Polizistinnen und Polizisten unseres Landes sind in ihrem Denken und Handeln tief demokratisch verwurzelt und zeichnen sich durch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Menschen in unserem Bundesland und gegenüber der Verfassung aus. Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sieht das so, die Landesregierung sieht das so und eine breite, Partei übergrei-fende Mehrheit dieses Hauses sieht es auch so.
Die Polizei Niedersachsen ist bürgernah und bürgerorientiert. Es liegt im Interesse einer bürgerorientierten Polizei, durch Offenheit und Transparenz das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihr Handeln zu erhöhen und Akzeptanz für notwendige Maßnahmen zu erreichen. Wie wir gehört haben, ist ihr das in den letzten Jahren auch immer wieder über-zeugend gelungen. Und dazu gehört ohne Zweifel auch die Möglichkeit den einzelnen Polizeibeamten persönlich ansprechen und identifizieren zu können.
Die Polizistinnen und Polizisten wollen sich nicht in ihrer Uniform verstecken, wollen nicht ein anonymes Amt ausfüllen. Sie wollen den Bürgerinnen und Bürgern vielmehr offen gegenübertreten und selbst als Mensch angenommen werden. Darum tragen viele Polizeibeamte die Namensschilder seit ihrer Einführung 1996 freiwillig, situationsangemessen und ganz selbstverständlich. Seit Einführung der neuen Uniformen mit der noch leichteren Trageweise von Namensschildern hat dieses nochmals zugenommen.
Das Tragen der Namensschilder erfolgt also in Niedersachsen – wie auch in den anderen Ländern - auf freiwilliger Basis und hat sich nicht nur nach meiner Einschätzung über die Jahre sehr erfreulich entwickelt. Dabei darf nicht vergessen werden, dass das Tragen von Identifizierungsschildern auch die Privatsphäre der Polizeibeamten berührt. Hier sind zum Teil Repressalien gegen die Beamten nicht auszuschließen. Die Fälle, in denen sie bis in die Familien hinein gestalkt, verfolgt oder in ihrer Privatsphäre angegriffen werden belegen das nachhaltig. Hier erwarten sie zu Recht, dass der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nachkommt. Das tut die Landesregierung.
In Zeiten einer erheblichen Zunahme von Gewalt gegen Polizeibeamte, persönlichen Bedrohung-en und Angriffen – und wir haben ausführlich darüber gesprochen – ist es Aufgabe der Landes-regierung, ihre Polizeibeamtinnen und –beamten vor Übergriffen und Gewalt zu schützen
Dieses Parlament hat im Januar die Landesregierung aufgefordert, weiter darauf hinzuwirken, dass Polizeibeamte vor Gewalt geschützt werden. Von Gewalt betroffene Beamte sollen in angemessenen Umfang Fürsorgeleistungen erhalten. Eine Verpflichtung zur namentlichen Kennzeichnung hätte jedoch wenig mit Fürsorge zu tun.
Bei geschlossenen Einsätzen ergibt sich die Zugehörigkeit zu den Einheiten aus der Kennzeichnung des Helms bzw. am Nackenschutz. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung zu einer persönlichen Kennzeichnung ist nicht erforderlich. Auch eine Individualisierung durch Nummerierung ist abzulehnen, denn Polizeibeamte sind Menschen und keine Objekte.
Auf Länderebene wurde die Thematik bereits im letzten Jahr im Arbeitskreis II (Innere Sicherheit) behandelt und richtigerweise an der bisherigen Auffassung festgehalten, den einzelnen Beamten in geschlossenen Einheiten nicht namentlich oder numerisch zu kennzeichnen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass das auch so bleibt und ich rechne dabei mit einer breiten Unterstützung durch meine Länderkollegen.
Und es bleibt dabei: Völlig abwegig ist die Absicht, die Angehörigen von Spezialeinheiten mit Namensschildern oder vergleichbaren Kennzeichnungen ausstatten zu wollen.
Lassen sie mich zusammenfassen: in den Standardsituationen des täglichen Dienstes wird das Namensschild getragen. Auf Verlangen werden der Dienstausweis, die Dienstmarke oder auch eine Visitenkarte vorgezeigt bzw. ausgehändigt. Aufgrund der Kennzeichnung der Einheiten und umfangreicher Einsatzdokumentationen, die standardmäßig erfolgen, kann auch nach einem längeren Zeitraum festgestellt werden, wer an welchem Ort und zu welcher Zeit im Einsatz war.
Die Menschen haben Vertrauen in die Polizei. Die Polizei in Niedersachsen hat das Vertrauen der Landesregierung und es stimmt schon nachdenklich, wenn gleichartige Forderungen in regelmäßigen Abständen populistisch auf den Markt geworfen werden.
Deshalb und unter gebührender Berücksichtigung der Nachteile und Risiken weitergehender Normen sind die niedersächsischen Regelungen zur Kennzeichnung unserer Beamten richtig und völlig ausreichend.
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.04.2010
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010