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Umsetzung der Bleiberechtsregelung in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 29.04.2010; TOP 28


Rede von Innenminister Uwe Schünemann zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktion 90/Die Grünen und der SPD ist schon vieles gesagt. Das Thema war ja schon mehrfach Grundlage der Diskussion in diesem Hause.

Meine Position dazu ist unverändert:

Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass Bleiberechtsregelungen nicht das Ergebnis haben dürfen, dass letztlich eine Zuwanderung in die Sozialsysteme erfolgt. Die Ungerechtigkeit gegenüber all denjenigen integrierten Ausländerinnen und Ausländern wäre nicht zu rechtfertigen. Kurz gesagt: Es darf nicht sein, dass Ausländer, die ihrer Ausreiseverpflichtung jahrelang nicht nachgekommen sind und deren Aufenthalt geduldet werden musste, eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive in Deutschland erhalten, ohne dass ihnen die Integration gelungen ist bzw. sie sich um eine Integration auch gar nicht bemüht haben. Dies ist auch der Bevölkerung nicht zu vermitteln.

Selbstverständlich ist immer der Einzelfall zu betrachten – beispielsweise bei kranken, traumatisierten und pflegebedürftigen Ausländern. Aber dieser Personenkreis ist nicht auf Bleiberechts- und Altfallregelungen angewiesen. Sie können ggf. aus humanitären Gründen nach anderen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes ein Bleiberecht erhalten. Der von den Fraktionen der CDU und FDP gestellte Änderungsantrag weist die richtige Richtung; darin wird eine Weiterentwicklung der Regelungen zur Gewährung eines Aufenthaltsrechts aufgezeigt. Ziel muss eine dauerhafte Lösung sein.

Dazu muss die bisherige Altfallregelung evaluiert werden. Es muss zunächst einmal erkennbar werden, inwieweit sich die dort festgeschriebenen Kriterien für eine Lebensunterhaltssicherung der Begünstigten bewährt haben. Denn Ziel einer Weiterentwicklung des Bleiberechts kann nur sein, dass diejenigen begünstigt werden, die nicht nur sozial und gesellschaftlich integriert sind, sondern die - wie ich eingangs bereits betont habe - ihren Lebensunterhalt dauerhaft aus einer eigenen sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit ohne Anspruch auf öffentliche Leistungen sicherstellen und damit auch ihre wirtschaftliche Integration dokumentieren. Deshalb habe ich auch die in Deutschland aufgewachsenen Jugendlichen im Blick, die hier zur Schule gegangen sind, eine Ausbildung absolvieren oder studieren wollen und denen aufgrund ihres bisherigen Werdegangs und ihrer eigenen Integrationsleistungen eine positive Zukunftsprognose gegeben werden kann. Jugendliche, für die es selbstverständlich ist, dass sie sich vollständig sozial und wirtschaftlich integrieren wollen und deren Ziel es ist, sich eigenständig ohne staatliche Unterstützung in unserer Gesellschaft etablieren, muss gesetzlich eine Bleibeperspektive eröffnet werden. Dazu hat Niedersachsen schon vor Jahren einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung im Bundesrat eingebracht. Ich erwarte jetzt, dass die Bundesregierung bei der ohnehin anstehenden Überarbeitung des Aufenthaltsgesetzes diesen Vorschlag aufgreift.

Nach der Bleiberechtsregelung der IMK 2006 haben in Niedersachsen 2.362 Personen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Nach der gesetzlichen Altfallregelung 2007 haben in Niedersachsen 5.623 Personen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Auf der Grundlage des im Anschluss an die Regelungen des § 104a Aufenthaltsgesetz gefassten Beschlusses der Innenminister und –senatoren der Länder vom 04.12.2009, hat der ganz überwiegende Teil der Personen, der die gesetzlichen Verlängerungsvoraussetzungen nicht erfüllte, ebenfalls Aufenthaltserlaubnisse erhalten. Der genaue Anteil dieser nach der IMK-Verlängerungsregelung erteilten Aufenthaltserlaubnisse ist noch nicht bekannt, da die statistischen Erhebungen noch nicht von allen Ausländerbehörden übermittelt werden konnten. Mit diesen Aufenthaltserlaubnissen wird erneut für weitere zwei Jahre die Möglichkeit gegeben, sich dauerhaft wirtschaftlich zu integrieren. Wie vielen Personen es gelingt, wird somit erst Anfang 2012 festgestellt werden können.

Von der Bleiberechtsregelung 2006 und der gesetzlichen Altfallregelung des § 104a Aufenthaltsgesetz haben in Niedersachsen insgesamt zunächst 7.985 Personen profitiert. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer, deren Asylanträge rechtskräftig angelehnt wurden. Sie alle sind jahrelang ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht nachgekommen.

Für die weiteren Entscheidungen, ob und in welcher Form es zu einer Weiterentwicklung der Bleiberechtregelung kommen kann, muss die bisherige Altfallregelung evaluiert werden. Es muss festgestellt werden, inwieweit sich die Kriterien für die Lebensunterhaltssicherung bewährt haben. Denn auch künftig muss es unser Ziel sein, dass grundsätzlich nur diejenigen begünstigt werden, die ihren Lebensunterhalt dauerhaft aus einer eigenen sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit ohne Anspruch auf öffentliche Leistungen sicherstellen können; denn nur wer bereit ist, sich in die hiesigen Lebensverhältnisse zu integrieren und seinen eigenen Beitrag zum Erhalt einer funktionierenden Gesellschaft zu leisten, kann ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.04.2010
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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