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Feinstaubbelastung durch Drucker und Kopierer in Polizeistationen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 15.03.2010; Fragestunde Nr. 27


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ronald Schminke (SPD); es gilt das gesprochene Wort!

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Die Feinstaubbelastung durch Laserdrucker kann nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen bei Menschen schwere Lungenkrankheiten bis hin zum Ausfall des Organs verursachen. Bis zu einer Milliarde der winzigen Nanopartikel werden laut Angaben der Bundesanstalt für Materialforschung pro Seite emittiert. Ein einziger Laserdrucker produziert höhere Partikelbelastungen als der Verkehr auf Hamburgs meistbelasteter Straße. Toner sind regelmäßig mit schlimmsten Schadstoffen belastet, insbesondere Schwermetallen und den Ultragiften Dibutylzinn und Tributylzinn. TBT wurde durch die UN im letzten Jahr weltweit für Schiffsanstriche verboten.

Schwermetalle aus den Tonern konnten schon in mehreren Untersuchungen als ultrafeine Partikel in der Emission von Laserdruckern nachgewiesen werden. Experten des Bundesgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsmedizin schätzen diese ultrafeinen Staubpartikel wesentlich gefährlicher ein als große Staubpartikel. Studien zufolge können Partikel ab einer Größe von durchschnittlich weniger als 10 Mikrometern die Lungenfunktion verschlechtern. Partikel unter einer Größe von 2,5 Mikrometern können bereits systemische Krankheitseffekte wie Tumore oder Herzkreislaufschwäche auslösen.

Die Feinstaubbelastung ist in den Büros der Polizei in Niedersachsen besonders hoch, da die Platzierung der Drucker in anderen Räumen, in de-nen sich keine Menschen dauerhaft aufhalten, nicht möglich ist. Das ist in den Polizeistationen schon wegen der räumlichen Situation nicht möglich,

und auch das Verlassen des Vernehmungsraumes ist wegen der problematischen Klientel schlecht möglich. Dies hat nun zur Folge, dass Polizeibeamtinnen und -beamte über Augen- und Hautreizungen klagen und sich vor Spätfolgen wie Krebs fürchten.

Das Land hat seit 2002 ein Gesundheitsmanagement und landesweit in allen Behörden ein Projekt eingerichtet. Ziel ist es, die psychischen und physischen Belastungen auf den einzelnen Arbeitsplätzen zu bewerten und Verbesserungen vorzunehmen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele solcher Laserdrucker mit schädlicher Feinstaubbelastung werden in niedersächsischen Polizeistationen eingesetzt?
  2. Wie beurteilt die Landesregierung den Einsatz solcher Geräte in den Polizeibüros aus gesundheitlicher Sicht, und welche Maßnahmen sind geeignet, die Beamtinnen und Beamten vor Feinstaubbelastung umfassend zu schützen?
  3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung durch das Projekt Gesundheitsmanagement gewonnen, und ist die Landesregierung bereit, möglichst zeitnah Feinstaubfilter für die Lüftungsschächte aller Laserdrucker einzusetzen?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Für die Landesregierung hat die Gesundheit der Polizeibeschäftigten einen besonders hohen Stellenwert. Es ist Ziel der Landesregierung die Ausstattung der Arbeitsplätze orientiert am aktuellen Stand der Entwicklung der arbeitsmedizinischen Erkenntnisse anzupassen und gesundheitliche Beeinträchtigungen von Beschäftigten durch verwendete technische Ausstattung zu vermeiden, oder wo dies nicht anders möglich ist, zu minimieren. Zur Gewährleistung gesundheitlich unbedenklicher Arbeitsbedingungen werden die nach dem Arbeitssicherheitsgesetz vorgesehenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingesetzt und Betriebsmediziner bestellt.

Die Diskussion um die Belastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Feinstäube aus Laserdruckern und die dadurch bedingten Risiken, wie in der Anfrage dargestellt, ist bekannt.

Die Folgen einer solchen Belastung und die Höhe der noch zu tolerierenden Grenzwerte einzelner giftiger Bestandteile wird kontrovers beurteilt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im November 2009 eine wissenschaftliche Bewertung zu "Tonerstäuben am Arbeitsplatz" herausgegeben. Danach liegen zur Wirkung von Tonerstäuben auf den Menschen nur wenige Untersuchungen vor. In Einzelfällen wurde von Überempfindlichkeitsreaktionen auf Tonerstaub in Provokationstests berichtet. In zwei Fällen von granulomatösen Erkrankungen nach Tonerstaubexpositionen wurde Eisen oder Kupfer in Granulomen nachgewiesen, was aber für den Verdacht eines Kausalzusammenhangs nicht als ausreichend angesehen werden kann. Nach dem Risikokonzept des Ausschuss für Gefahrstoffe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, liegt die A-Staub-Fraktion von Tonerstäuben (bis in die tiefsten Lungenbereiche (Alveolen) gängige Staubanteile) im derzeit akzeptablen Bereich.

Sollten neue Erkenntnisse vorliegen und weitergehende Empfehlungen gegeben werden, werden diese berücksichtigt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

In den niedersächsischen Polizeistationen werden zurzeit 2.435 Laserdrucker betrieben. Die Beschaffung der Drucker erfolgt grundsätzlich dezentral durch die Polizeibehörden im Rahmen ihres Budgets. Die Polizeibehörden beschaffen ihre DV-Geräte aus dem vorgegebenen Angebot des WebShops des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Nds. (LSKN), der eigens vom Landesbetrieb zentral für die Landesverwaltung betrieben wird. Bei der Ausschreibung entsprechender Rahmenverträge durch den LSKN wird in den Leistungs-verzeichnissen auch die Einhaltung entsprechender arbeitsmedizinischer Bestimmungen vorgegeben. Aufgrund der aktuellen Diskussion holt der LSKN zurzeit Stellungnahmen der Druckerhersteller zu dieser Problematik ein und wird anschließend eine Kundeninformation herausgeben.

Die Drucker können als Netzwerkgeräte an zentraler Stelle oder als Arbeitsplatzgeräte beschafft werden. Es gilt die Empfehlung, wenn möglich vorrangig Netzwerkdrucker einzusetzen, damit die Drucker einerseits nicht unmittelbar am Arbeitsplatz stehen und es andererseits zu einem effizienteren Einsatz der Geräte führt.

Zu 2:

Bei dem Gebrauch von technischen Geräten, von denen eine gesundheitliche Gefährdung ausgehen kann, werden die vom Hersteller der Geräte gegebenen Sicherheitshinweise beachtet, um gesundheitliche Risiken auszuschließen bzw. zu minimieren.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 3:

Ziele des landesweiten Gesundheitsmanagements sind die Arbeitsbedingungen durch die aktive Mitwirkung der Beschäftigten zu verbessern und das individuelle Gesundheitsverhalten und die Fähigkeiten zur Bewältigung von Anforderungen zu fördern. Gesundheitsmanagement ist ein systematisches Vorgehen, um in der Organisation gesundheitsschädigende und -förderliche Strukturen aus Sicht der Beschäftigten zu identifizieren und bearbeitbar zu machen. Es setzt präventiv an den Verhältnissen - also den Arbeitsbedingungen - an. Die mögliche Feinstaub-belastung von Druckern ist ein Einzelthema des Arbeitsschutzes, das im Rahmen des landes-weiten Gesundheitsmanagements auch untersucht worden ist.

Ziele des Projektes Gesundheitsmanagement in der Polizei sind:

Strategisch:

  • Einsatzfähigkeit der Polizei durch gesunde und leistungsfähige Beschäftigte verbessern

Operativ:

  • Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten erhalten und fördern
  • Psychische und physische Belastungen am Arbeitsplatz abbauen
  • Gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen schaffen
  • Arbeitszufriedenheit und Motivation der Beschäftigten steigern
  • Fehlzeiten und Frühpensionierungen reduzieren (Gesundheitsquote erhöhen)

Das Gesundheitsmanagement im Bereich der Polizei befindet sich im Stadium der Diagnoseworkshops bei den 18 Pilotdienststellen. In den Diagnoseworkshops werden die Belastungen in der Arbeit und die der Gesundheit förderlichen Ressourcen ermittelt. Eine Aufstellung der dort thematisierten Problemfelder liegt noch nicht vor.

Im Übrigen s. zu 1.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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