Kennzeichnungen bei Polizisten
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.03.2010; TOP 27
Rede von Innenminister Uwe Schünemann zum Antrag der Fraktion DIE LINKE; Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
"Kennzeichnungspflicht stärkt Vertrauen in die Polizei" – so lautet der Antrag der Fraktion der Linken. Wenn man das liest, stellt sich zunächst die Frage, wie es um das Vertrauen in die Polizei bestellt ist. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben großes Vertrauen in unsere Polizei. Das sehen nicht nur wir so, auch die Bevölkerung steht hinter der Polizei, wie unabhängige Umfragen belegen.
Nach dem Anfang des Jahres vom Sozialwissenschaftlichen Institut der Bundeswehr herausgegebenen Umfrageergebnis genießt die Polizei unter den Institutionen das höchste Vertrauen. Sie belegt in der Studie den ersten Platz, noch vor der Bundeswehr und dem Bundesverfassungsgericht. Auch eine Forsa-Umfrage aus dem letzten Jahr und andere Studien, etwa von der Gesellschaft für Konsumforschung oder die letzte Shell-Jugendstudie aus dem Jahr 2006 belegen das Vertrauen in die Polizei und ihre Beamtinnen und Beamten.
Die Polizei Niedersachsen ist bürgernah und bürgerorientiert. Es liegt im Interesse einer bürgerorientierten Polizei, durch Offenheit und Transparenz das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihr Handeln zu erhöhen und Akzeptanz für notwendige Maßnahmen zu erreichen. Dazu gehört ohne Zweifel auch die Möglichkeit den einzelnen Polizeibeamten persönlich ansprechen zu können.
Aus diesem Grund wurden schon im Jahr 1996 für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten Namensschilder eingeführt. Damit wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass sich polizeiliches Handeln nicht hinter der Anonymität des Amtes verstecken muss.
Das Tragen der Namensschilder erfolgt in Niedersachsen - und da stehen wir im Kanon mit den anderen Ländern - auf freiwilliger Basis. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass auf der anderen Seite das Tragen von Identifizierungsschildern auch die Privatsphäre der Polizeibeamten betrifft. Hier sind zum Teil Repressalien gegen die Beamten nicht auszuschließen.
Der Antrag der Linken kommt zu einer Zeit, da wir uns bundesweit mit einer Zunahme von Gewalt gegen Polizeibeamte zu befassen haben; persönliche Bedrohungen und Angriffe gehören leider zunehmend zum Alltag. Dieses Parlament hat gerade erst im Januar die Landesregierung aufgefordert, weiter darauf hinzuwirken, dass Polizeibeamte vor Gewalt geschützt werden. Eine Verpflichtung zur namentlichen Kennzeichnung hätte hier wenig mit Fürsorge zu tun.
In der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zur Dienstkleidung ist deshalb keine Verpflichtung, sondern die Regelung enthalten, dass das Tragen der Namensschilder ausdrücklich erwünscht ist. Dies hat sich in der Praxis bewährt, wird als Ausdruck bürgernaher Polizeiarbeit verstanden und von unseren Beamtinnen und Beamten im täglichen Dienst angemessen umgesetzt.
Auch die Einführung der neuen Uniform im Jahr 2005, die durch Klettbänder an vielen Teilen der Oberbekleidung die Befestigung von Namensschildern erleichtert, hat maßgeblich dazu beigetragen.
In geschlossenen Einsätzen ergibt sich die Zugehörigkeit zu den Einheiten aus der Kennzeichnung des Helms. Zusätzlich ist über eine Balkenanordnung am Nackenschutz die Zugehörigkeit zum jeweiligen Einsatzzug erkennbar. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung zu einer persönlichen Kennzeichnung ist nicht erforderlich. Auch eine Individualisierung durch Nummerierung ist abzulehnen.
Geradezu absurd erscheint die Absicht, Namensschilder oder vergleichbare Kennzeichnungen für Angehörige von Spezialeinheiten zu fordern. Diese Einsatzkräfte müssen regelmäßig mit einem sogenannten Identitätsschutz arbeiten. Dies gilt umso mehr, da sie es häufig mit besonders gefährlichen oder gewalttätigen Personen zu tun haben oder z.B. im Bereich der Organisierten Kriminalität eingesetzt werden.
Lassen sie mich zusammenfassen: In den Standardsituationen des täglichen Dienstes wird das Namensschild auf freiwilliger Basis getragen. Auf Verlangen werden der Dienstausweis, die Dienstmarke oder auch eine Visitenkarte vorgezeigt bzw. ausgehändigt. Aufgrund der Einhei-tenkennzeichnung und umfangreicher Einsatzdokumentationen, die standardmäßig erfolgen, kann auch über einen längeren Zeitraum rückwirkend festgestellt werden, wer an welchem Ort und zu welcher Zeit im Einsatz war.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010