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Warnung vor Linksterrorismus

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21.01.2010; Fragestunde Nr. 3


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Reinhold Coenen (CDU); es gilt das gesprochene Wort!

Der Abgeordnete hatte gefragt:

In der Tageszeitung Die Welt vom 19. Dezember 2009 ist folgender Bericht abgedruckt:

"Angesichts einer deutlichen Zunahme linksextremistischer Gewalt hat die Bundesanwaltschaft vor einer möglichen Terrorgefahr gewarnt. Anschläge richteten sich verstärkt gezielt gegen Menschen und nicht nur gegen Sachen, sagte Bundesanwalt Rainer Griesbaum bei der Jahrespressekonferenz der Behörde am Freitag in Karlsruhe. Die Bundesanwälte haben deshalb die Ermittlungen gegen eine Gruppe von etwa zehn Linksextremisten wegen eines Brandanschlags auf eine Hamburger Polizeiwache an sich gezogen.

‚Wir haben in dieser Tat im Moment die Spitze der Eskalation linksextremer und vielleicht linksterroristischer Gewalt’, sagte Griesbaum". Bei dem Hamburger Anschlag Anfang Dezember sind die Täter laut Griesbaum "generalstabsmäßig" vorgegangen. Mit brennenden Mülltonnen, Pflastersteinen und mit Brennstoff befüllten Flaschen hätten sie ge-zielt die Beamten angegriffen und zudem versucht, sie in der Wache einzuschließen. Deshalb gehe die Bundesanwaltschaft von versuchtem Mord aus. Aus einem Bekennerschreiben ergebe sich, dass mit der Tat ein Fanal gesetzt werden sollte.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie stellt sich der gewaltbereite Linksextremismus in Niedersachsen dar, und hat er an Intensität zugenommen?
  2. Teilt die Landesregierung die Besorgnis der Bundesanwaltschaft im Bezug auf eine mögliche Terrorgefahr?
  3. Gibt es zwischen gewaltbereitem Linksextremismus und der rechtsextremen Szene Wechselwirkungen, insbesondere im Hinblick auf die Gruppierung der "autonomen Nationalisten"?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Der Extremismus in jeglicher Form stellt die Gesellschaft, die Sicherheitsbehörden sowie den Staat allgemein vor große Herausforderungen.

Nicht nur durch Islamisten und Rechtsextremisten gehen Gefahren aus - auch der Linksextremismus fordert uns zunehmend heraus. Hier gibt es eine besorgniserregende Gewaltentwicklung, die hauptsächlich von der linksautonomen Szene ausgeht. Diese lehnt in ihrem anarchistischen Verständnis Recht und Gesetz ab. Sie bekämpft die demokratische Grundordnung. Oft sind Polizisten das bevorzugte Angriffsziel. Zum gewaltbereiten linksextremistischen Potenzial gehören in Niedersachsen rd. 720 Personen.

Zu welchen Gewaltausbrüchen Autonome fähig sind, haben die Mai-Krawalle in Berlin im Jahr 2009 drastisch gezeigt. Polizeibeamte waren massiven Gewalt- und Brandattacken ausgesetzt. Es gab viele Verletzte, die Sachschäden waren immens. Und erst wenige Wochen (04.12.2009) ist es her, dass linksextreme Gewalttäter eine Polizeiwache in Hamburg überfallen haben. Hier zeigt sich eine neue Qualität linker Gewalt. Die Täter gingen planmäßig und kaltblütig vor. Sie haben die Polizisten mit vorgetäuschten Hilferufen in einen Hinterhalt gelockt und mit Pflastersteinen angegriffen. Streifenwagen und Container wurden angezündet.

Hier handelt es sich um gezielte Angriffe auf Menschen und Staatsdiener. Diese Kampfansage von Linksextremisten an den demokratischen Rechtsstaat dürfen wir nicht achselzuckend hinnehmen. Der Rechtsstaat muss – wie bei Rechtsextremisten auch – Zähne zeigen.

Linksautonome demontieren das Recht auf Versammlungsfreiheit. Sie mischen sich häufig unter friedliche Demonstranten und missbrauchen Kundgebungen für ihre Zwecke.

Friedliche Demonstranten als "Schutzschild" zu missbrauchen, hat in linksautonomen Kreisen Methode. Als gemeinsamer Anknüpfungspunkt dient dabei der Einsatz für Werte wie soziale Gerechtigkeit, Antimilitarismus und Antifaschismus. Dies ist jedoch nur der Versuch linksautonomer Kreise, die eigene Intoleranz und Gewaltbereitschaft zu rechtfertigen.

Vor allem politische Großereignisse werden zum Anlass für linksextremistische Aktivitäten gewählt. Dazu zählen auch die Castor-Transporte nach Gorleben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Für das Berichtsjahr 2009 liegt noch kein abschließend bewertbares valides Zahlenmaterial vor; gleichwohl kann auch für Niedersachsen festgestellt werden, dass der gewalttätige Linksextremismus gegenüber dem Jahr 2008 deutlich zugenommen hat. Die Fallzahlen werden 2009 voraussichtlich einen Höchststand seit 2001 erreichen.

Diese sowohl quantitative als auch qualitative Steigerung ist auch deshalb besorgniserregend, da im Jahr 2009 im Gegensatz zum Jahr 2008 kein Castortransport stattgefunden hat.

Innerhalb der linksextremistischen Gewaltdelikte haben die Brandstiftungen/ schweren Brandstiftungen besonders stark zugenommen; hier ist es im Vergleich zum Vorjahr zu einer Verdoppelung gekommen. In 75% der Brandstiftungsdelikte waren Kraftfahrzeuge das Angriffsziel. Regionale Schwerpunkte dabei waren Hannover, Lüneburg und Göttingen. Die ungeklärte Brandserie auf Kraftfahrzeuge in Göttingen setzt sich bis heute fort.

Darüber hinaus kam es allein im Zusammenhang mit dem Maifeiertag 2009 in Hannover sowie in der Folge des 20. Todestages der Conny Wessmann am 17.11.09 in Göttingen zu zahlreichen Bränden durch Anzünden von Abfallbehältern bzw. einer Brandstiftung an einem KFZ.

Dies zeugt von einer quantitativen und deliktisch qualitativen Intensität gefährlicher Straftaten, bei denen die Gefährdung von Menschen billigend in Kauf genommen wird.

Darüber hinaus sind in Niedersachsen zunehmende Vernetzungsbestrebungen der gewaltbereiten linksextremistischen Autonomen, insbesondere bei Demonstrationen, zu Gesinnungsgenossen aus anderen Bundesländern, vor allem nach Hamburg und Berlin, zu erkennen.

Zu 2:

Die Deliktsqualität "Terrorismus" ist über den Tatbestand der § 129a, 129b StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen, Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gesetzlich bestimmt. Als Terrorismus werden darüber hinaus schwerwiegende Politisch motivierte Gewaltdelikte (Katalogtaten des § 129a StGB) angesehen, die im Rahmen eines nachhaltig geführten Kampfes planmäßig begangen werden, in der Regel durch arbeitsteilig organisierte und verdeckt operierende Gruppen.

Bezogen auf eine Serie von Brandanschlägen in Berlin, die laut Selbstbezichtigungsschreiben von einer "militanten gruppe" begangen worden sind, hat sich der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 28.11.2007 im Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder dieser "militanten gruppe" mit der Frage der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung befasst und dazu ausgeführt:

"Die Anschläge der "militanten gruppe" sind […] aus Sicht ihrer Mitglieder Teil eines revolu-tionären Kampfes, der zu einer kommunistischen Staats- und Gesellschaftsordnung führen soll. Sie sind damit in ihrem Endziel dazu bestimmt, die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Grundstrukturen – zumindest – der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen."

Damit sieht der BGH die subjektive Seite des Tatbestands als erfüllt an.

In Göttingen hat sich die oben genannte "Militante Zelle (Gruppe)" in einem Bekennerschreiben vom 15.01.2008 vergleichbarer Straftaten bezichtigt.

Anhand der Fallzahlenentwicklung, insbesondere des Anstiegs und der Qualität linksextremistischer Gewaltdelikte, muss festgestellt werden, dass die Hemmschwelle zur personenbezogenen Gewaltanwendung generell gesunken ist. Dies gilt auch für die Gewaltanwendung gegenüber Vertretern der staatlichen Gewalt, der Polizei und Justiz. So wurde beispielsweise am 01.05.2009 in Berlin-Kreuzberg ein angezündeter Brandsatz in Richtung einer räumenden Polizeieinheit geworfen, wobei eine unbeteiligte Passantin Brandverletzungen zweiten und dritten Grades erlitt. Auch beim alljährlichen Schanzenviertelfest am 05.07.2009 in Hamburg registrierte die Polizei, dass die Hemmschwelle zur Gewaltanwendung niedriger war als in den Vorjahren. Insgesamt 27 Polizeibeamte wurden verletzt, neun von ihnen waren nicht mehr dienstfähig.

Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz gaben zu dieser Entwicklung folgende abgestimmte Gefährdungsbewertung heraus:

"Generell ist bei Demonstrationen und Veranstaltungen mit aktuellen oder jährlich wiederkehrenden Bezugsereignissen, Solidaritätsveranstaltungen, veranstaltungsunabhängigen spontanen Aktionen, mit der Begehung von Straftaten zu rechnen. Regionale Schwerpunkte sind sowohl Gebiete mit einer starken linksextremen Szene (Bsp. Berlin, Hamburg), als auch Gegenden mit entsprechendem lokalen Bezugsereignis (Bsp. Gorleben)."

Vor diesem Hintergrund und angesichts des gewalttätigen Angriffs vermummter Personen auf eine Hamburger Polizeiwache Ende 2009 teilt die Landesregierung die Besorgnis von Bundesanwalt Rainer Griesbaum vor linksterroristischer Gewalt.

Zu 3:

Die Sicherheitsbehörden beobachten seit geraumer Zeit zunehmende Wechselwirkungen zwischen gewaltbereiten Linksextremisten und der rechtsextremen Szene. Neben gewaltbereiten Linksextremisten hat sich in den letzten Jahren mit den "Autonomen Nationalisten" ein neues Phänomen im rechtsextremistischen Bereich entwickelt. Kennzeichnend für die "Autonomen Nationalisten", die einen "Nationalen Sozialismus" propagierenden, sind u. a. ein an linksextremistischen Jugendsubkulturen angelehntes äußeres Erscheinungsbild, die teilweise Verwendung ursprünglich linksextremistischer Parolen und Symbolik sowie die von gewaltbereiten Linksextremisten übernommene Bildung eines (rechtsextremistischen) Schwarzen Blocks bei Demonstrationen. Beide stellen die Systemfrage und wollen die bestehende gesellschaftliche Ordnung auf revolutionärem Wege überwinden.

Die Wechselwirkungen zwischen Rechts- und Linksextremisten zeigen sich vor allem bei Demonstrationen. Diese dienen oftmals sowohl der offenen gewaltsamen Konfrontation untereinander als auch gegenüber der Polizei. Als Beispiel sei hier die 1.Mai-Demonstration 2008 in Hamburg erwähnt. Dort hätte die Konfrontation nach Aussage der polizeilichen Einsatzleitung ohne das Eingreifen der Polizei zu Toten führen können.

In diesem Zusammenhang stellt das BKA fest:

"Bei Auseinandersetzungen [des linken Spektrums] mit dem politischen Gegner von Rechts zeigt sich seit Jahren, dass diese Konflikte durchweg unter Anwendung von Gewalt ausgetragen werden. Neu, und im Jahr 2009 erstmals als besorgniserregendes Phänomen festzustellen, ist der Umstand, dass die diesbezügliche Konfrontationsgewalt von den Angehörigen beider Lager zunehmend enthemmt, offenbar mit dem Ziel nachhaltiger Körperverletzung und unter zumindest billigender Inkaufnahme des Todes des Kontrahenten ausgeübt wird. In der – nach eigenem Selbstverständnis – politischen Auseinandersetzung sind [allerdings] aktuell keine Gruppierungen bekannt, die gezielt personenbezogene Anschläge begehen könnten."

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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