Schünemann beruft neue Vorsitzende und Mitglieder für zweite Amtszeit
Härtefallkommission
HANNOVER. Der Minister für Inneres, Sport und Integration Uwe Schünemann hat am Donnerstag die Mitglieder der Härtefallkommission für die neue Amtszeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2012 berufen.
Als neue Vorsitzende hat der Innenminister die Leiterin des Referats 11 des Innenministeriums – Personalentwicklung, Innerer Dienst – Ministerialrätin Dr. Tina-Angela Lindner berufen. Als neue stellvertretende Mitglieder der Kommission wurden benannt: von der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Cornelia Rundt; vom Landkreistag Axel Endlein und vom Innenministerium Arnela Haskic. Die überwiegende Mehrheit der Mitglieder gehörten bereits der ersten Amtszeit der Kommission an und wurden erneut berufen, teilweise für eine andere Funktion. Eine Übersicht über die Mitglieder der Härtefallkommission wird am morgigen Freitag (08.01.2010) auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration (www.mi.niedersachsen.de) abrufbar sein.
Eingerichtet wurde dieses Gremium auf Grundlage des § 23 a des Aufenthaltsgesetzes mit der "Verordnung über die Härtefallkommission in Niedersachsen" (NHärteKVO). Aufgabe der Kommission ist es, über Eingaben von vollziehbar ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen zu beraten, die dringende humanitäre oder persönliche Gründe für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet geltend machen. Kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass ein Härtefall vorliegt, richtet sie ein entsprechendes Ersuchen an das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration. In diesem Fall kann auch entgegen der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Nicht zu einer positiven Entscheidung können Eingaben gelangen, wenn Nichtannahme- oder Ausschlussgründe vorliegen (§§ 5 und 6 der NHärteKVO).
Die Härtefallkommission besteht aus neun Mitgliedern und deren Vertretern, die vom Ministerium für Inneres, Sport und Integration berufen werden. Für jeweils ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied haben der Niedersächsische Landkreistag, der Niedersächsische Städtetag, die Konföderation evangelischer Kirchen Niedersachsens, das Katholische Büro Niedersachsens sowie die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen ein Vorschlagsrecht. Die erste Amtszeit der Mitglieder der Kommission endete am 31.12.2009.
Die Härtefallkommission hatte am 26.09.2006 ihre Arbeit aufgenommen. Sie war aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben in § 23 a des Aufenthaltsgesetzes zunächst befristet bis zum 31.12.2009 eingerichtet worden. Nachdem die in § 23 a AufenthG enthaltene Befristung durch Artikel 2 des Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes vom 20.12.2008 aufgehoben wurde, hat die Landesregierung mit der Verordnung vom 09.12.2009 auch die Härtefallkommissionsverordnung unbefristet in Kraft gesetzt und die Härtefallkommission auf Dauer eingerichtet.
Nach der Verordnung ist außerdem künftig eine unmittelbare Antragstellung an die Geschäftsstelle der Härtefallkommission möglich und es können auch Eingaben von Ausländern beraten werden, die zuvor ausgewiesen wurden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.01.2010
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010
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