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Kapitalanlagen des Bezirksverbandes Oldenburg

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.12.2009; Fragestunde Nr. 3


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karl-Heinz Bley, Ansgar Focke und Dr. Stephan Siemer (CDU); Es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordneten hatten gefragt:

In der Nordwest Zeitung vom 3. Dezember 2009 war zu lesen, dass der Bezirksverband Oldenburg im Jahr 2007 aus seinem Stiftungsvermögen 500 000 Euro bei der isländischen Glitnir Bank angelegt hat. Diese Bank hat mittlerweile ihren Namen in Island Bank geändert und Insolvenz angemeldet. Damit droht dem Bezirksverband Oldenburg der vollständige Verlust seiner Kapitalanlage.

Der Bezirksverband Oldenburg ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und Träger vieler sozialer Einrichtungen mit großer Bedeutung für das Oldenburger Land. Außerdem verwaltet der Verband zum Teil in Rechtsnachfolge für das Großherzogtum Oldenburg - das Vermögen zahlreicher Stiftungen. Als Körperschaft öffentlichen Rechts ist der Verband verpflichtet, Stiftungsgelder sicher anzulegen.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche Person oder welches Beschlussgremium des Bezirksverbandes trägt die Verantwortung dafür, dass Stiftungsgelder bei dieser isländischen Bank angelegt wurden?
  2. Ist die Werthaltigkeit weiterer Vermögenswerte des Bezirksverbands in ähnlicher Weise bedroht?
  3. Wie stellt der Verband sicher, dass künftig Stiftungsgelder nur noch mündelsicher angelegt werden?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

"Der Bezirksverband Oldenburg (BVO) hat Anfang 2007 aus seinem Stiftungsvermögen 500.000 € bei der isländischen Glitnir Bank angelegt. Die Einlage ist aufgrund der Insolvenz der Bank gefährdet. Inwieweit tatsächlich ein Schaden entstanden ist, wird erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens feststehen. Von der Geldanlage hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration im April 2009 erfahren und unverzüglich die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt (NKPA) mit der Prüfung des BVO beauftragt. Der Entwurf des Prüfberichts liegt dem BVO vor und wird dort abgearbeitet. Zu den in der mündlichen Anfrage gestellten Einzelfragen hat der BVO Stellung genommen. Die Überprüfung der Angelegenheit ist noch nicht abgeschlossen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich aufgrund der Stellungnahme des BVO die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Geldanlage wurde vom ehemaligen Geschäftsführer der BVO alleinverantwortlich getätigt. Dienstanweisungen der Verbandsversammlung gab es zum Zeitpunkt der Anlage des Geldes nicht.

Zu 2.:

Weitere Vermögenswerte des BVO sind nach dessen eigener Einschätzung nicht bedroht. Sämtliche Geldanlagen wurden von ihm diesbezüglich überprüft.

Im Übrigen bleibt das Ergebnis einer örtlichen Prüfung durch ein von der Verbandsversammlung noch zu bestimmendes Rechnungsprüfungsamt abzuwarten.

Zu 3.:

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.11.2009 eine Dienstanweisung über die Anlage von Finanzmitteln erlassen, um sicherzustellen, dass Stiftungsgelder künftig nicht mehr in nicht einlagengesicherte Papiere angelegt werden können.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.12.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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