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Innenministerkonferenz unterstützt Reform des Ausweisungsrecht

Schünemann: Klare Regelungen schaffen Sicherheit beim Ausländerrecht


BERLIN. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hat den Beschluss der Innenministerkonferenz zur Reform des Ausweisungsrechts begrüßt. Die IMK hatte zuvor bei ihrer Sitzung in Bremen den Vorstoß Niedersachsens aufgegriffen und den Bundesinnenminister um die entsprechenden rechtlichen Änderungen gebeten. Schünemann sagte, die bestehenden komplizierten Ausweisungsvorschriften sollen gestrafft und praxistauglicher ausgestaltet werden, sowie den Anforderungen der Rechtsprechung angepasst werden. "Diese klaren Regelungen werden wieder zu mehr Ausweisungen von straffälligen Ausländern führen."

Das bisherige gesetzliche System sieht beim Ausweisungsrecht abgestuf-te Regelungen jeweils nach den Verfehlungen der Ausländerin oder des Ausländers vor. Zum Beispiel sieht das Gesetz eine zwingende Ausweisung bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren vor. Auch bei Verfehlungen unterhalb dieser Strafgrenze prüft die Ausländerbehörde eine Ausweisung. Man spricht dann abhängig von der Straftat und vom Strafmaß von zwingender Ausweisung, von Regelausweisung oder von Ermessensausweisung. Darüber hinaus gibt es im Aufenthaltsgesetz einen besonderen Ausweisungsschutz zum Beispiel für Ausländerinnen oder Ausländer, die in Deutschland geboren sind oder die mit einem deutschen Ehegatten verheiratet sind.

Diese Regelungen sind in der Vergangenheit durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts interpretiert worden. Im Kern sehen es die Gerichte als unzulässig an, die Ausweisungsentscheidungen nur vom Strafmaß abhängig zu machen. Der Bund hat das Aufenthaltsgesetz bislang jedoch nicht angepasst, so dass die Ausländerbehörden zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen bei ihrer täglichen Arbeit zu berücksichtigen haben.

Mit dem Niedersächsischen Vorschlag soll ein vereinfachtes, für die Ausländerbehörden handhabbares Regelungswerk geschaffen werden. Zentrale Punkte des niedersächsischen Vorstoßes sind:

  • Streichung der sogenannten zwingenden Ausweisung: Die meisten in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer sind von der Anwendung der Vorschriften zur zwingenden Ausweisung ohnehin ausgeschlossen (z. B. Unionsbürger, für die das Aufenthaltsgesetz gar nicht gilt), so dass diese Vorschriften gestrichen werden können. Sie macht auch deswegen keinen Sinn, weil ohnehin jeder Fall einzeln geprüft werden muss
  • Ausweisung als Regelfall bei jeder Verurteilung ohne Bewährung: Dabei soll es keine Festlegung auf eine bestimmte Strafhöhe geben
  • vereinfachte Regelungen beim so genannten besonderen Ausweisungsschutz

Nach dem niedersächsischen Vorschlag bleiben künftig nur noch die Regelausweisung bei schwerwiegenderen Verstößen gegen die Rechtsordnung und die Ermessensausweisung übrig.

"Mit dem vorliegenden Entwurf werden die bisher durch die Rechtsprechung vorgegebenen Rahmenbedingen für Ausweisungsverfügungen im Gesetz abgebildet." Unsicherheiten über den Prüfungsumfang würden beseitigt und die Ausländerbehörden erhielten übersichtliche und praktikable Vorgaben für ihre Arbeit, sagte Innenminister Schünemann.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.12.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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