Nordhorn-Range
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 26.11.2009; Fragestunde Nr. 20
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne König (LINKE); es gilt das gesprochene Wort!
Die Abgeordnete hatte gefragt:
Im Juli 2009 entschied der frühere Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Jung, die Kyritz-Ruppiner Heide im Land Brandenburg nicht mehr als Luft-Boden-Schießplatz auszubauen. Sein Ministerium verzichtete auf eine Revision gegen das letzte Urteil des Oberverwaltungsgerichtes. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass Deutschland im Hinblick auf Auslandeinsätze Bombenabwurfplätze benötige.
Die Bundeswehr betreibt seit dem Jahr 2001 den Luft-Boden-Schießplatz "Nordhorn Range" in der Grafschaft Bentheim. Dieser ehemalige Artilleriestützpunkt wurde nach dem Zweitem Weltkrieg von der britischen Armee zum Üben von Bombenabwürfen übernommen.
Die Kernaussagen des Gerichtsurteils zur Kyritz-Ruppiner Heide treffen auch für die Bürgerinnen und Bürger der Grafschaft Bentheim zu. Der Lärm und das Risiko von Fehlabwürfen oder Flugzeugabstürzen über besiedelten Regionen sind nach Auffassung von Beobachtern nicht zumutbar. Ein besonderes Risiko stelle das nur wenige Flugsekunden entfernte Atomkraftwerk Lingen dar.
Ich frage die Landesregierung:
- Teilt die Landesregierung weiterhin die von Ministerpräsident Wulff erhobene Forderung nach Schließung des Luft-Boden-Schießplatzes "Nordhorn Range" (Die Welt 13. Juli 2009) und, wenn nein, warum nicht?
- Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Forderung nach Schließung des Luft-Boden-Schießplatzes "Nordhorn Range" von Ministerpräsident Wulf umzusetzen?
- Welche Auswirkungen hat der Verzicht auf eine militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide auf den Flugverkehr am Standort "Nordhorn Range"?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Ziel der Niedersächsischen Landesregierung bleibt es – bei allem Verständnis für die sicherheitspolitisch berechtigten Belange der Bundeswehr -, die anliegenden Gemeinden der Nordhorn Range und ihre Bevölkerung bei dem Bemühen zu unterstützen, die von dieser Liegenschaft ausgehenden erheblichen Lärmbelästigungen zu beschränken und den Flugbetrieb langfristig gesehen ganz einzustellen.
Im Hinblick auf die erfolgte Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums, den Luft-Boden-Schießplatz in Wittstock/Brandenburg endgültig aufzugeben, hat der Bundesverteidigungsminister in seinem Schreiben vom Juli dieses Jahres an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten mitgeteilt, dass es eine Erhöhung der Übungstätigkeit über das im aktuellen Nutzungskonzept für die Luft-/Boden-Schießplätze Nordhorn und Siegenburg festgelegte Niveau hinaus nicht geben werde.
Die Niedersächsische Landesregierung hat wiederholt den Bund aufgefordert, eine gleichmäßige Verteilung der mit dem Flugbetrieb der Bundeswehr verbundenen Lasten sicherzustellen. So wurde beispielsweise durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten gegenüber dem Bundesverteidigungsminister appelliert, in dem Bemühen um eine gleichmäßige Lastenverteilung nicht nachzulassen. Die ausgewogene Verteilung der mit dem Übungsbetrieb der Luftwaffe verbundenen Lasten ist von entscheidender Bedeutung für die Akzeptanz dieser Beeinträchtigungen innerhalb der betroffenen Bevölkerung.
Mit einem in der letzten Woche erfolgten Schreiben des Niedersächsischen Ministerpräsidenten an den neuen Bundesverteidigungsminister hat sich der Ministerpräsident –auch im Namen der Bürger im Landkreis Grafschaft Bentheim und in der ganzen dortigen Region – erneut für die langfristige Schließung des Bombenabwurfplatzes Nordhorn-Range eingesetzt. Durch die Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums, den Luft- Boden-Schießplatz in Wittstock endgültig aufzugeben, werde die Zusage des Verteidigungsministeriums, durch die Einrichtung eines dritten solchen Übungsplatzes (neben Nordhorn und Siegenburg) die Belastungen für die Bürger in der Umgebung der Nordhorn-Range zu minimieren, mit Sorge betrachtet. In diesem Zusammenhang hat der Ministerpräsident gegenüber dem Bund gefordert, mittel- oder sogar kurzfristig eine Entlastung (d.h. Reduktion der aktuellen Flugbelastungen) der Bürger herbeizuführen und langfristig zu einer Lösung zu gelangen, die idealerweise beinhaltet, dass die Nordhorn Range auf Dauer nicht mehr benötigt wird.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1., 2. und 3.:
Siehe Vorbemerkung
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.12.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010
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