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„Zukunftsvertrag“ steht für Gemeindefusionen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 30.10.2009; Fragestunde


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanne Modder, Klaus-Peter Bachmann, Heiner Bartling, Karl-Heinz Hausmann, Jürgen Krogmann, Sigrid Leuschner, Jutta Rübke und Ulrich Watermann (SPD); Es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die Landesregierung verhandelt mit den kommunalen Spitzenverbänden über den Abschluss eines sogenannten Zukunftsvertrags für starke Kommunen, zuletzt als "gemeinsame Erklärung zur Zukunftsfähigkeit der Kommunen" bezeichnet. Inhalt dessen ist neben anderem, dass - nach Abschluss eines separaten Vertrages mit der Landesregierung - insbesondere Kommunen, welche mit benachbarten Körperschaften fusionieren und auf diese Weise ihre Haushalte konsolidieren, in Höhe von bis zu 75 % ihrer finanziellen Belastung durch Zins und Tilgung aufgelaufener Liquiditätskredite freigestellt werden.

Vor diesem Hintergrund führt die Landesregierung bereits mit einer Vielzahl von Kommunen Gespräche. Am 13. Oktober 2009 waren 44 Körperschaften beteiligt.

Nach Presseberichten drängt Ministerpräsident Wulff zudem auf eine Fusion des Landkreises Lüchow-Dannenberg mit einem Nachbarkreis, vorzugsweise mit dem Landkreis Uelzen.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Mit welchen Körperschaften verhandelt die Landesregierung über den Abschluss von im Zukunftsvertrag genannten Verträgen, wie ist der Stand der Verhandlungen, und welche Kommunen streben hierbei eine Fusion an?
  2. Was unternimmt die Landesregierung, wenn das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten zur Bestandsaufnahme der Gebietsstrukturen sich nicht in Einklang mit bereits erfolgten Fusionen bringen lässt oder dieses Gutachten Fusionen vorsieht, die bei den betroffenen Körperschaften auf Ablehnung stoßen?
  3. Strebt die Landesregierung eine Fusion des Landkreises Lüchow-Dannenberg mit einem Nachbarkreis, insbesondere dem Landkreis Uelzen, an und, wenn ja, aus jeweils welchen sachlichen Gründen?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses vom 3.3.2009 verhandelt das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration mit den kommunalen Spitzenverbänden eine gemeinsamen Erklärung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen (Zukunftsvertrag). Diesem Zukunftsvertrag haben die Präsidien des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes und des Niedersächsischen Städtetages sowie der Vorstand des niedersächsischen Landkreistages zwischenzeitlich mit Hinweis auf einige redaktionelle Änderungen grundsätzlich zugestimmt. Die Kabinettsbeteiligung ist für November vorgesehen.

Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände verabreden mit diesem Vertrag den Ausbau eines Instrumentariums zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaften und damit auch einen Beitrag zur Entspannung der strukturellen Finanzprobleme einzelner Kommunen. Im Mittelpunkt stehen dabei das Prinzip der bürgernahen Durchführung öffentlicher Aufgaben und die Möglichkeit einer kommunalen Entschuldung als zentraler Baustein für eine zukunftsfähige Ausrichtung zahlreicher strukturschwacher Gemeinden und Landkreise.

Um diesen Prozess voranzutreiben führen das Ministerium und die Regierungsvertretungen, insbesondere auf Nachfrage einzelner Kommunen, gezielt Gespräche vor Ort.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration führt aktuell mit über 60 niedersächsischen Kommunen Gespräche über die Inanspruchnahme einer Entschuldungshilfe auf der Basis des Zukunftsvertrages. In vielen Fällen wurde Vertraulichkeit vereinbart, um zunächst die Grundlagen für weitergehende Erörterungen und ggf. Fusionsgespräche mit anderen Kommunen zu erarbeiten.

Unmittelbar bevor steht der Abschluss der Verhandlungen für die Samtgemeinde Beverstedt im Landkreis Cuxhaven und für die Gemeinde Amt Neuhaus, die Samtgemeinde Dahlenburg und die Stadt Bleckede im Landkreis Lüneburg.

Zu 2.:

Das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten soll der Landesregierung und ggf. dem niedersächsischen Landtag keine Entscheidungsvorgaben für eine konkrete Neuordnung der kommunalen Gebietskörperschaften liefern. Vielmehr soll gutachterlich Stellung bezogen werden, ob die Strukturen der letzten allgemeinen kommunalen Gebietsreform noch heute und in überschaubarer Zukunft (bis etwa zum Jahr 2020) aufgrund der sich geänderten tatsächlichen Verhältnisse zukunftstauglich sind und – soweit dies nicht der Fall ist – Empfehlungen für eine generelle Fortentwicklung aufzeigen. Das Gutachten wird somit auch keine Fusionen vorschlagen, die bei Körperschaften auf Ablehnung stoßen könnten.

Zu 3.:

Die Landesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass es eine von oben verordnete Gebietsreform mit ihr nicht geben wird. Dementsprechend strebt die Landesregierung auch von sich aus keine Fusion des Landkreises Lüchow-Dannenberg mit einem Nachbarkreis, insbesondere mit dem Landkreis Uelzen, an. Die Landesregierung unterstützt allerdings Bestrebungen aus der Region, die auf die Prüfung abzielen, ob mit einer möglichen Fusion in Verbindung mit einer deutlichen Rückführung von Liquiditätskrediten eine finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises wieder hergestellt werden kann.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.10.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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