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Handel mit Polizeiwaffen durch das Land Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.09.2009; Fragestunde Nr. 31


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Ralf Briese (GRÜNE); Es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordneten hatten gefragt:

In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 16/1609 bejaht die Landesregierung die Frage, ob nach dem Verkauf an Zwischenhändler nachverfolgt werden kann, in wessen Besitz die Waffen gelangt sind. Die Bejahung erfolgt ohne Einschränkungen.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Bleibt die Landesregierung bei ihrer Antwort, dass sie für alle 14 390 verkauften Waffen nach dem Verkauf an Zwischenhändler nachverfolgen kann, in wessen Besitz die Waffen gelangt sind, und wäre sie dementsprechend tatsächlich in der Lage, eine Liste mit den heutigen Besitzern der 13 000 an eine Tochterfirma der Herstellerfirma Heckler & Koch in den USA exportierten Waffen zu liefern?
  2. Kann die Landesregierung auch nach gegebenenfalls weiterem Verkauf der niedersächsischen Polizeiwaffen durch die Erwerber in den USA die Lieferkette und die Besitzer nachverfolgen bzw. identifizieren?
  3. Die Waffengesetze in den USA sind deutlich liberaler als in der Bundesrepublik, teilweise gibt es kaum Auflagen für den Erwerb von Waffen, und die Zahl der Straftaten mit Waffen ist deutlich höher als in der Bundesrepublik. Wie rechtfertigt die Landesregierung vor diesem Hintergrund den Verkauf niedersächsischer Polizeipistolen in ein Land mit hoher Waffenaffinität und einer hohen Zahl an Tötungsdelikten durch legal erworbene Waffen, die gegebenenfalls aus dem Ausland stammen?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

In der Antwort auf die Kleine Anfrage – Drs. 16/1609 – hat die Landesregierung darauf hingewiesen, dass "bei ausschließlicher Weitergabe an Berechtigte im Sinne des Waffengesetzes eine lückenlose Nachverfolgung zum jeweiligen Besitzer in Deutschland sichergestellt wird". Der Ausgangspunkt der mündlichen Anfrage: "Die Bejahung erfolgt ohne Einschränkungen." ist daher nicht zutreffend.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

S. Vorbemerkungen

Zu 2:

S. Vorbemerkungen

Zu 3:

In der Beantwortung der Kleinen Anfrage – Drs. 16/1609 hat die Landesregierung bereits ausgeführt, dass die einschlägigen Voraussetzungen des Waffenrechts über den Erwerb der Waffen durch den jeweiligen Empfänger in allen Fällen geprüft und eingehalten wurden. Bezüglich der durch die Firma Heckler & Koch in die USA exportierten Waffen liegt darüber hinaus eine Bestätigung vor, dass die Lieferung auf der Basis von Endverbleibserklärungen und aufgrund internationaler Importzertifikate erfolgte.

Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkungen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.09.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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