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Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.09.2009; Fragestunde Nr. 24


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Briese (GRÜNE); Es gilt das gesprochene Wort!

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Der Landtag hat bereits in seiner Sitzung am 17. Oktober 2007 die Landesregierung aufgefordert, ein Gesetz zur Anpassung des niedersächsischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz vorzulegen. Ziel sollte es sein, Lebenspartner im Sinne des LPartG im gesamten niedersächsischen Recht mit Ehegatten gleichzustellen. Umfasst werden sollten "alle Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen des Landes Niedersachsen, die sich auf das Bestehen oder frühere Bestehen einer Ehe beziehen und die künftig auf Lebenspartnerschaften entsprechend anzuwenden sind". Seit September 2009 ist bekannt, dass die Landesregierung nunmehr das Gesetz zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften und zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes erarbeitet hat. Ob darin der Beschluss des Landtages von vor nunmehr fast zwei Jahren vollständig umgesetzt wurde, ist unklar, weil das angekündigte Gesetz bisher nicht in die parlamentarische Beratung eingebracht wurde.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wo bleibt das nunmehr seit einem Jahr angekündigte und vom Landtag bereits vor zwei Jahren geforderte Gesetz zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften in Niedersachsen?
  2. Warum lässt sich die Landesregierung so lange Zeit, um das Gesetz in die parlamentarische Beratung einzubringen?
  3. Wann gedenkt die Landesregierung den Gesetzesentwurf für die Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten im gesamten niedersächsischen Recht vorzulegen?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Mit Entschließung vom 17. Oktober 2007 hat der Landtag die Landesregierung gebeten, einen Entwurf eines "Gesetzes zur Anpassung des niedersächsischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes (LPartG)" vorzulegen. Ziel sollte sein, Lebenspartner im Sinne des LPartG im gesamten niedersächsischen Landesrecht mit Ehegatten gleichzustellen.

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration hat für die Erstellung des Gesetzentwurfs die Koordinierung übernommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 3:

Die Beschlussfassung der Landesregierung über den Entwurf des Gesetzes zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften und zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes sowie über die Einbringung in den Landtag wird in Kürze erfolgen.

Zu 2:

Bisher wurde die Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften jeweils im Zusammenhang mit der Änderung eines Fachgesetzes vom zuständigen Ressort geprüft und vorgenommen.

Die nunmehr mit der o. g. Entschließung geforderte umfassende Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften im gesamten niedersächsischen Landesrecht erforderte die Beteiligung aller Ressorts und eine umfangreiche, gründliche Überprüfung aller Rechtsvorschriften. Dieses komplexe, in allen Ressorts durchgeführte Verfahren nahm einen längeren Zeitraum in Anspruch, so dass die Freigabe des Gesetzentwurfs zur Verbandsbeteiligung durch die Landesregierung mit Beschluss vom 09.09.2008 erfolgte.

Aufgrund der vielen unterschiedlichen Rechtsbereiche, die bei der Erstellung des Gesetzentwurfs zu berücksichtigen waren, war im Rahmen der Verbandsbeteiligung einer großen Anzahl von Verbänden, Kammern und Organisationen die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Von dieser Möglichkeit wurde umfassend Gebrauch gemacht, so dass in der Konsequenz die Prüfung der Stellungnahmen, Anregungen und Änderungswünsche und die hiermit einhergehende Abstimmung mit den jeweils zuständigen Ressorts mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden war.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.09.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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