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Förderung der Sanierung kommunaler Sportstätten

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.08.2009; Fragestunde Nr. 69


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Bosse (SPD); es gilt das gesprochene Wort!

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Im Rahmen der Initiative Niedersachsen wurde die Sanierung von kommunalen Sportstätten aus Mitteln des Konjunkturpaketes II vom Ministerium für Inneres, Sport und Integration vorgestellt. Darin ist festgelegt, eine Sanierung von Sporthallen u. a. nach dem Alter, dem energetischen Zustand und regionaler Verteilung von Sportstätten zu finanzieren. In der Samtgemeinde Asse, in der Samtgemeinde Oderwald und in der Samtgemeinde Schöppenstedt gibt es jedoch dringend sanierungsbedürftige Sporthallen, deren Erbauung nach dem Jahr 1965 erfolgte, sodass keine Zuwendungen vom Land Niedersachsen für eine Sanierung bereitgestellt werden. Für diese Samtgemeinden ist eine Sanierung mit eigenen finanziellen Mitteln unmöglich. Mit erheblichem Verwaltungsaufwand haben die Samtgemeinden Förderanträge gestellt. Mitte Juni 2009 war lediglich über das Internet zu erfahren, welche Kommunen für die Förderung berücksichtigt wurden. Inzwischen war sogar der Antragstermin für Maßnahmen aus dem Investitionspaket 2009 bei der NBank für die energetische Sanierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur verstrichen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Warum erhalten Sporthallen aufgrund ihres Alters Zuwendungen und nicht aufgrund ihres Zustandes?
  2. Welche regionalen Kriterien haben bei der Auswahl der Zuwendungen gegolten, und inwieweit wurde bei der Vergabe der Zuwendungen die Verbesserung des energetischen Zustandes berücksichtigt?
  3. Warum wurden die Anträge auf Förderung von Sportstätten aus dem Konjunkturpaket II nicht automatisch als Antrag zum Investitionspaket 2009 gewertet?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Mit der Bildung eines Förderschwerpunktes Kommunale Sportstätten im Rahmen des Konjunkturpaketes II mit einem Fördervolumen von insgesamt 40 Millionen Euro hat die Landesregierung der Bedeutung der kommunalen Sportstätten für die Sportinfrastruktur in Niedersachsen Rechnung getragen. Zuzüglich des kommunalen Eigenanteils von 20 Prozent stehen damit 50 Millionen Euro für die Sanierung der Sportstätten zur Verfügung.

Nach der Förderrichtlinie vom 12.03.2009 wird die Sanierung von Sportanlagen nach Maßgabe des Artikels 104 b GG sowie des § 3 Abs. 1 ZuInvG gefördert. Die Sanierung von Turnhallen ist dabei vorrangig. Bei der Entscheidung über die Förderung werden nach Nr. 2.1 der Richtlinie insbesondere das Alter und die Verbesserung des energetischen Zustandes der Sportanlage sowie eine ausgewogene Verteilung der Mittel berücksichtigt.

Bis zum 30.04.2009 sind rund 800 Anträge auf Förderung der Sanierung von Sportstätten gestellt worden. Durch die schnelle und unbürokratische Entscheidung über die Förderanträge wurden die Kommunen, deren Turnhallensanierung gefördert wird, in die Lage versetzt, bereits in den Sommerferien mit den Maßnahmen zu beginnen. Insbesondere wurde auf eine baufachliche Prüfung durch Dritte verzichtet. Damit wurde sichergestellt, dass die bereitgestellten Konjunkturmittel zeitnah der Bauwirtschaft zugute kommen.

Darüber hinaus wird § 1 Abs. 2 ZuInvG Rechnung getragen, wonach die Mittel des Konjunkturpaketes mindestens zur Hälfte bis zum 31.12.2009 verausgabt sein sollen.

Durch die schnelle Umsetzung des Förderschwerpunktes ‚Kommunale Sportstätten’ werden die Kommunen auch in die Lage versetzt, gegebenenfalls die ihnen zur Verfügung gestellten Investitionspauschalen für die Sanierung von Sportstätten zu verwenden.

In allen Fällen der Förderung wird mit der Sanierung der energetische Zustand der Turnhallen erheblich verbessert. Die Betriebskosten der Hallen für die Kommunen werden erheblich sinken. Die Zuwendungen sollen auch dem Vereinssport in den Kommunen zugute kommen. Gefördert wird daher nur die Sanierung der Sporthallen, für deren Benutzung die Kommunen keine Gebühren oder privatrechtlichen Entgelte von den Sportvereinen erheben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2:

Entsprechend Nr. 2.1 Satz 2 der Förderrichtlinie wird mit den Fördermitteln vorrangig die Sanierung von Turnhallen finanziert.

Bei der Auswahl der zu fördernden Hallen war nicht das Baujahr das alleinige Kriterium. Unabhängig vom Alter wurde die Sanierung von Hallen nicht gefördert, deren Sanierung in der betreffenden Kommune nicht erste Priorität hatte, die im Vergleich zu anderen Hallen in geringerem Umfang belegt (ausgelastet) wird oder in geringerem Umfang energetisch saniert werden sollen. Auch wurden keine Turnhallen gefördert, deren Sanierung in den letzten Jahren schon mit Mitteln des Landes gefördert worden ist. Von den danach noch förderfähigen Anträgen wurden die Turnhallen nach ihrem Alter ausgewählt. Allerdings wird nur eine Turnhalle pro Kommune gefördert, so dass eine ausgewogene Verteilung der Mittel erfolgt. Von einer Förderquote pro Landkreis wurde abgesehen, da dann nicht die sanierungsbedürftigen Hallen saniert werden könnten.

Eine weitergehende Prüfung etwa mittels einer baufachlichen Begutachtung in jedem Einzelfall konnte schon wegen der Notwendigkeit einer schnellen Umsetzung des Förderprogramms nicht in Betracht kommen.

Zu 3:

Vorhaben im Rahmen des Investitionspakts werden nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der energetischen Erneuerung und Modernisierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden (Förderrichtlinie Investitionspakt) gefördert. Die NBank ist die zuständige Bewilligungsstelle. Das Land hat mit Ausschreibung vom 11.03.2009 (Nds. MBl. Nr. 12/2009, S. 348) alle Kommunen aufgefordert, bis zum 01.06.2009 ihre Förderanträge bei der NBank einzureichen. Dort sind mehr als 180 Förderanträge eingegangen. Darunter waren auch Anträge für die Förderung von Vorhaben, für die die Kommunen parallel Mittel aus dem Konjunkturpaket II beantragt hatten.

Als besonders förderfähig gelten beim Investitionspakt die Vorhaben, die Kindern und Jugendlichen zugute kommen. Es handelt sich dabei um Kindergärten/-tagesstätten, Schulen, Jugendzentren und Sport- und Mehrzweckhallen.

Die Fördervoraussetzungen des Investitionspakts und des Konjunkturpakets II unterscheiden sich. Bei den Vorhaben nach dem Investitionspakt ist die energetische Sanierung auf Neubauniveau nach der Energieeinsparverordnung / DIN 18599 zwingend vorgeschrieben. Der Nachweis ist anhand eines Energiebedarfsausweises zu führen und der NBank bei Antragstellung vorzulegen. Es bedarf daher einer Vorplanungsphase bei den Kommunen. Bei einer nachträglichen Antragstellung einzelner Kommunen hätte sich die Förderentscheidung zu Lasten aller Kommunen, die ihre Förderanträge fristgerecht eingereicht haben, ganz erheblich verzögert.

Die Kommunen, die für dasselbe Vorhaben nicht bereits Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II erhalten, werden bei Vorliegen der übrigen Fördervoraussetzungen bei der Fördermittelvergabe nach dem Investitionspakt 2009 berücksichtigt.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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30169 Hannover
Tel: 0511/120-6258/ -6255
Fax: 0511/120-6555

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