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Heeresfliegerausbildungszentrum Celle-Wietzenbruch

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.08.2009; Fragestunde Nr. 62


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE); es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Der Flugplatz Celle-Wietzenbruch ist seit dem Jahr 1934 in Betrieb und wurde im Laufe der Zeit für verschiedene militärische Zwecke genutzt. Nach der Wiedervereinigung wurde der Betrieb ab 1990 stark eingeschränkt; für viele Jahre blieb nur das Heeresfliegerregiment 16 mit Bölkow Bo-105 als einziger fliegerischer Verband in Celle stationiert. Die Auf-lösung dieses Regiments im Jahr 2003, der Einzug des Ausbildungszentrums für Hubschrauberpiloten und die damit einhergehende signifikante Steigerung der Flugbewegungen einschließlich der Nachtflugausbildung nach über zehn Jahren relativ ruhigen Flugbetriebs rückten den Flugplatz wieder in das Zentrum kritischer Betrachtungen. Insbesondere die Stationierung des Hubschraubertyps Bell UH-1D im Frühjahr 2005 rief wegen der besonders lauten Fluggeräusche zusätzliche Proteste bei der umliegenden Bevölkerung hervor. Für das Jahr 2008 werden 15.000 Flugbe-wegungen angegeben. Anwohnerinnen und Anwohner haben dokumentiert, dass die Lärmbelastung der an den Flugplatz angrenzenden Wohngebiete durch Flugbewegungen in geringer Höhe über Wohngebiete und Nachtflugübungen in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Selbstbeschränkungen zu Flugzeiten und Flugrouten, die von der Bundeswehr zugesagt worden waren, werden offensichtlich nicht eingehalten.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die Lärmbelastung von Wohn-gebieten der Stadt Celle durch den Flugbetrieb in Celle-Wietzenbruch?
  2. In welcher Weise unterstützen die Behörden des Landes die Stadt Celle, um das Ausmaß der Lärmbelastungen zu dokumentieren bzw. vor Ort Problemlösungen zu erreichen?
  3. Welche Initiativen hat die Landesregierung ergriffen, in Angriff genommen oder geplant, um beim Bund Lösungen zu erreichen, die die Lärmbelastung durch den Flugbetrieb für die Anwohnerinnen und Anwohner minimieren?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Der Militärflugplatz Celle-Wietzenbruch wird zurzeit überwiegend als Ausbildungsflugplatz für Hubschrauberpiloten benutzt und ist damit größtenteils zugehörig zur Heeresfliegerwaffenschule in Bückeburg. Die Heeresfliegerverbindungs- und Aufklärungsstaffel 100 startet von Celle aus zu Verbindungsflügen in ganz Nord- und Ostdeutschland sowie zu nationalen und regelmäßig auch internationalen Übungen.

Die Wehrbereichsverwaltung Nord als zuständige Behörde für die Luftaufsicht hat mitgeteilt, dass von 2006 bis heute ein deutlicher Rückgang der Flugbewegungen zu verzeichnen ist. Danach haben sich auch die Jahresflugstunden in diesem Zeitraum reduziert. Die Rückläufigkeit der Flugbewegungen ist zurückzuführen auf weniger verfügbare Flugstunden und auf die Durchführung von Ausbildungsinhalten in Simulatoren, die sich in Bückeburg befinden. Für die nächsten Jahre ist mit einer weiteren Reduzierung zu rechnen, da aus heutiger Sicht die Ausbildung mit dem Hubschrauber UH 1 D ab Mitte 2011 voraussichtlich eingestellt wird, da dieses Muster durch den Typ NH 90 ersetzt wird. Die Ausbildung auf dem neuen Hubschrauber wird andernorts stattfinden. Damit fällt zukünftig ein komplettes Hubschraubermuster im Ausbildungsflugbetrieb am Standort Celle weg. Ferner wird sich auch der Ausbildungsumfang auf den Muster BO 105 ab 2013 signifikant reduzieren.

Abhängig vom Lehrgangsaufkommen kann es teilweise zu Lärmkonzentrationen kommen. Daher betreibt das Ausbildungszentrum zusätzlich zum Flugplatz selbst ein Hubschrauberübungsgelände auf dem Standortübungsplatz in Scheuen, um den Fluglärm auf dem Flugplatz zu reduzieren. Der Flugweg zu diesem Gelände führt weitläufig um bebautes Gebiet herum.

Seit dem Jahr 2004 wird durch das Ausbildungszentrum C einmal jährlich eine sogenannte Lärmschutzkonferenz einberufen, zu der der Oberbürgermeister der Stadt Celle, die Orts- und Gemeindebürgermeister der Umgebung sowie kommunalpolitische Vertreter und Abgeordnete aller Parteien eingeladen werden. Im Rahmen dieser Zusammenkunft wird die aktuelle Situation umfassend und detailliert vorgetragen. So werden die Lärmschutzmaßnahmen, Überflugverbote, einzuhaltende Flugrouten und Verfahren erläutert. Die letzte Veranstaltung dieser Art fand Ende 2008 statt. Daneben hat das Ausbildungszentrum im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit im November 2008 in einer öffentlichen Ortsratssitzung der Gemeinde Westercelle das Verfahren sowie das Flugaufkommen erläutert. Eine weitere Veranstaltung erfolgte am 27.08.2009 im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Celle.

Zu Zeiten des Flugbetriebes ist die Flugeinsatzzentrale des Heeresflugplatzes Celle der zentrale Ansprechpunkt für Hinweise auf Lärmbelästigungen. Des Weiteren können sich Bürgerinnen und Bürger an das Luftwaffenamt - Abteilung Flugbetrieb - wenden, das bundesweit für Lärmbe-schwerden zuständig ist. Insgesamt ist der Umfang der Beschwerden in den letzten Jahren nach Angaben der Bundeswehr deutlich zurückgegangen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1und 2:

Siehe Vorbemerkung

Zu 3:

Die Landesregierung steht permanent im Dialog mit der Bundeswehr, um unter Berücksichtigung der sicherheitspolitischen Belange der Bundeswehr mögliche Optionen zur Lärmschutzminder-ung realisieren zu können.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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