Nach welchen Kriterien führt die Kommunalprüfungsanstalt ihre Prüfungen durch?
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.08.2009; Fragestunde Nr. 40
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanne Modder, Klaus-Peter Bachmann, Heiner Bartling, Karl-Heinz Hausmann, Jürgen Krogmann, Sigrid Leuschner, Jutta Rübke und Ulrich Watermann (SPD); es gilt das gesprochene Wort!
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Die Aufgaben der überörtlichen Kommunalprüfung obliegen in Niedersachsen der zum 1. Januar 2005 errichteten Niedersächsischen Kommunalprüfungsanstalt. Die Kommunalprüfungsanstalt arbeitet fachlich unabhängig. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration kann der Kommunalprüfungsanstalt allerdings in Einzelfällen zusätzliche Prüfaufträge erteilen. Nach einigen Anlaufschwierigkeiten, die bereits in der vergangenen Legislaturperiode Anlass für parlamentarische Anfragen gegeben hatten (vgl. etwa Drs. 15/3465, S. 7), hat die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt mittlerweile ihre Arbeit aufgenommen.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie viele Kommunen hat die Kommunalprüfungsanstalt seit ihrer Gründung geprüft (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
- Um welche Kommunen handelte es sich dabei jeweils, und welche Kommunen beabsichtigt sie im laufenden Jahr noch zu prüfen?
- Bei wie vielen dieser Prüfungen wurde die Kommunalprüfungsanstalt gemäß § 2 Abs. 4 des Niedersächsischen Gesetzes über die überörtliche Kommunalprüfung von der obersten Kommunalaufsichtsbehörde, also dem Ministerium für Inneres, Sport und Integration, mit der Prüfung beauftragt, aus welchen Gründen erfolgte diese
Beauftragung, und um die Prüfung welcher Kommunen handelte es sich hierbei?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu den Zielen der Nds. Kommunalprüfungsanstalt (NKPA), zu ihrem Aufbau und zu ihrer Arbeitsweise hat die Landesregierung bereits in der 81. Plenarsitzung am 27. Januar 2006 und der 111. Plenarsitzung am 26. Januar 2007 detailliert Stellung genommen. Auf die stenogra-fischen Berichte dieser Sitzungen (Seite 9268 ff., Seite 13132 f.) wird Bezug genommen.
Die NKPA nahm den Prüfungsbetrieb im Jahre 2006 mit 16 Prüferinnen/Prüfern in drei Prüfungsgruppen auf. Der Landeszuschuss wurde ab 2008 auf 4,5 Mio. Euro aufgestockt. Dies ermöglichte der NKPA, sich mit Blick auf die hinzu gewonnene Zuständigkeit für kreisangehörige Kommunen personell zu verstärken. Inzwischen verfügt sie über zehn Prüfungsgruppen von je sechs Prüferinnen/Prüfern einschließlich einer Gruppenleiterin/eines Gruppenleiters. Damit ist der Aufbau der NKPA nach Maßgabe der zum 1. Januar 2008 erfolgten Aufgabenerweiterung im Wesentlichen abgeschlossen.
Die NKPA setzt gem. § 2 Abs. 2 Nds. Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) das sogenannte "kommunale Benchmarking" ein. Überörtliche Kommunalprüfungen werden von vornherein so konzipiert, dass ein Vergleich zumeist anhand von Kennzahlen möglich ist. Dabei werden die zu prüfenden Kommunen nach bestimmten Kriterien (Status, Haushaltskennzahlen, Aufgabenbestand usw.) zu möglichst homogenen Vergleichsgruppen zusammengefasst. Auf diese Weise ergeben sich Prüfungsprogramme.
Bereits abgeschlossene Prüfungsprogramme bezogen sich 2006 auf die großen selbständigen Städte und 2007 auf die kreisfreien Städte in Niedersachsen sowie die Stadt Göttingen. Darüber hinaus hat die NKPA in acht Landkreisen die wirtschaftliche Jugendhilfe geprüft. Seit 2008 laufende Prüfungsprogramme beziehen sich auf die niedersächsischen Landkreise, die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover sowie die mehr als 200 Einheitsgemeinden Niedersachsens. Für 2010 sind Prüfungsprogramme bei den 60 selbständige Gemeinden und den großen selbständigen Städten, sowie den 138 Samtgemeinden mit ihren 735 Mitgliedsgemeinden geplant. Die Prüfungskonzepte werden derzeitig in verschiedenen Pilotprüfungen getestet.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Die NKPA hat seit ihrer Gründung geprüft:
2006: 13 geprüfte kommunale Körperschaften / Einrichtungen
- große selbständige Städte Goslar, Hameln, Hildesheim, Celle, Cuxhaven, Lüneburg, Lingen (Ems),
- Sadt mit Sonderstatus Göttingen,
- kreisfreie Stadt Emden,
- Zweckverband Abfallwirtschaft Celle,
- Zweckverband Kreisvolkshochschule Uelzen/Lüchow-Dannenberg,
- Wasserversorgungs-Zweckverband Landkreis Uelzen
- Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts Musikschule Lüchow-Dannenberg
2007: 7 geprüfte kommunale Körperschaften
- kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg, Delmenhorst, Oldenburg, Osnabrück, Wilhelmshaven
2008: 49 geprüfte kommunale Körperschaften / Einrichtungen
- Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Osterode am Harz, Peine, Diepholz, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Schaumburg, Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Soltau-Fallingbostel, Stade, Uelzen, Aurich, Grafschaft Bentheim, Wittmund
- kreisangehörige Städte und Gemeinden Bad Iburg, Bad Lauterberg, Bergen, Bockenem, Bohmte, Cremlingen, Dinklage, Emmerthal, Friedeburg, Friedland, Geeste, Großenkneten, Hambühren, Harsum, Krummhörn, Liebenburg, Löningen, Pattensen, Rehburg-Loccum, Ritterhude, Sassenburg, Schellerten, Schöningen, Söhlde, Sulingen, Wangerland, Wennigsen, Wietmarschen
2009: 56 geprüfte kommunale Körperschaften / Einrichtungen (Stand 20.08.2009)
- Landkreise Northeim, Wolfenbüttel, Hameln-Pyrmont, Celle, Verden, Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta, Wesermarsch
- Samtgemeinden Gellersen, Altes Amt Ebstorf, Samtgemeinde Thedinghausen
- selbständige Gemeinde Wunstorf
- kreisangehörige Städte und Gemeinden Adelebsen, Aerzen, Algermissen, Apen, Bad Gandersheim, Bad Münder, Bad Sachsa, Bienenbüttel, Bissendorf, Bomlitz, Bösel, Bovenden, Braunlage, Bremervörde, Burgwedel, Dötlingen, Elze, Gehrden, Glandorf, Gnarrenburg, Großefehn, Hasbergen, Hemmingen, Herzberg, Hessisch Oldendorf, Hilter, Hinte, Kalefeld, Katlenburg-Lindau, Kreiensen, Lilienthal, Munster, Neuenkirchen, Nordstemmen, Nörten-Hardenberg, Salzhemmendorf, Sarstedt, Vienenburg, Wietzendorf, Worpswede
- Bezirksverband Oldenburg
2009: 33 noch beabsichtigte Prüfungen bis Dezember 2009
- Landkreise Göttingen, Rotenburg, Emsland, Leer, Osnabrück
- Region Hannover
- Landeshauptstadt Hannover
- selbständige Gemeinden Lehrte, Neustadt a. Rbge., Seelze
- kreisangehörige Städte und Gemeinden Adendorf, Bad Fallingbostel, Bad Rothenfelde, Barßel, Bispingen, Bleckede, Bockhorn, Dörverden, Emsbüren, Emstek, Hardegsen, Ihlow, Kirchlinteln, Königslutter, Langen, Langwedel, Loxstedt, Oyten, Rosdorf, Saterland, Stelle, Uslar, Wiesmoor
Zu 3.:
Das Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration hat die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt bisher ein Mal mit einer Prüfung gemäß § 2 Abs. 4 NKPG beauftragt. Überörtlich geprüft wird der Bezirksverband Oldenburg mit Sitz in Oldenburg. Anlass dieser Prüfung sind dem MI vorliegende Hinweise auf mehrere prüfungswürdige Sachverhalte.
Artikel-Informationen
erstellt am:
31.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010
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