Entschuldungshilfe für Samtgemeinde Beverstedt
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.08.2009; Fragestunde Nr. 16
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jürgen Klein und Ralf Briese (GRÜNE); es gilt das gesprochene Wort!
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Am 25. Juni 2009 berichtete die Nordsee-Zeitung über einen Anruf des Niedersächsischen Innenministers in der Redaktion, der Irritationen in Bezug auf die "Hochzeitsprämie" ausräumen sollte. Der Innenminister stellte in diesem Telefonat klar, dass das Land für die Umwandlung der Samtgemeinde Beverstedt zur Einheitsgemeinde eine Entschuldungshilfe in Höhe von 75 % der Kassenkredite übernimmt. Zur Bekräftigung versicherte der Innenminister am Telefon: "Mein Wort gilt."
Damit sollten Irritationen um die Modalitäten der Entschuldungshilfe beendet werden. Noch im Mai 2009 hatte er im Landtag erklärt, dass fusionswillige Kommunen durch die Bewilligung einer kapitalisierten Bedarfszuweisung aus dem Bedarfszuweisungskontingent unterstützt werden sollen, da diese "in erster Linie der Anpassung unterschiedlicher Verschuldungsgrade und dem Ausgleich sonstiger finanzieller Härten" dienen soll. Im Juni 2009 erteilte er dann im Landtag einer kapitalisierten Bedarfszuweisung für die Samtgemeinde Beverstedt eine Absage und erläuterte, dass die Landesregierung ab 2012 kommunale Fusionsvorhaben mit einer Entschuldungshilfe im Rahmen eines Entschuldungsfonds un-terstützen werde, für den Land und kommunale Ebene jeweils 35 Millionen Euro zur Verfügung stellen sollen. Die Rahmenbedingungen sollen mit den kommunalen Spitzenverbänden in einem "Zukunftsvertrag für starke Kommunen" ausgehandelt werden.
Trotz des oben zitierten "Minister-Wortes" bleibt festzuhalten, dass die Pläne des Innenministers nur durch einen Beschluss des Landtages umgesetzt werden können. Angesichts der sich abzeichnenden desaströsen Haushaltslage des Landes und der geplanten Neuverschuldung der schwarz-gelben Landesregierung in Höhe von 4,6 Milliarden Euro in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 werden alle Ausgabewünsche auf den Prüfstand gestellt. Den ersten Sparbeschlüssen der Landesregierung sind bereits die Kita-Beitragsfreiheit und der Pensionsfonds zum Opfer gefallen. Darüber hinaus hat der Finanzminister bereits nach der Kabinettsklausur der Landesregierung im Juni 2009 einen Eckwertebeschluss in 2010 für strukturell haushaltsentlastende Maßnahmen angekündigt.
Wir fragen die Landesregierung:
- Welche rechtliche Verbindlichkeit haben Zusagen wie die in Beverstedt, und in welchem Umfang ist der Innenminister ermächtigt, im Vorgriff auf die Haushalte 2012 ff. das Land vertraglich mit kommunalen Zuweisungen zu binden?
- Wie schätzt die Landesregierung die Umsetzung des Entschuldungsfonds vor dem Hintergrund der Haushaltslage des Landes in den nächsten Jahren ein?
- Auf der Grundlage welches finanziellen und inhaltlichen Konzeptes verhandelt die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden über den "Zukunftsvertrag für starke Kommunen"?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Die niedersächsische Landesregierung stärkt die Leistungsfähigkeit der Kommunen und baut derzeit das hierzu erforderliche Instrumentarium aus. In diesem Rahmen werden freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden und Landkreisen gezielt gefördert. Bisher wurden Bestrebungen auf kommunaler Ebene durch die Finanzierung von begleitenden Gutachten sowie durch die Moderation der Prozesse seitens der Regierungsvertretungen unterstützt. Das Ministerium für Inneres, Sport und Integration verhandelt derzeit mit den kommunalen Spitzenverbänden einen "Zukunftsvertrag für starke Kommunen" mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für freiwillige Gemeinde- und Kreiszusammenschlüsse weiter zu verbessern. Zentraler Bestandteil der verbesserten Rahmenbedingungen soll - insbesondere zur Unterstützung von kommunalen Fusionsvorhaben - das Instrument einer Entschuldungshilfe für Kommunen sein. Hierfür hat die Landesregierung beschlossen, ab 2012 jährlich bis zu 35 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen, wobei angestrebt wird, dass auch die kommunale Seite den gleichen Betrag in einen gemeinsamen Entschuldungsfonds einzahlt. Ziel ist es, Gemeinden und Kreise im Rahmen freiwilliger Zusammenschlüsse zu leistungs- und zukunftsfähigeren Einheiten zu entwickeln.
Die Landesregierung begrüßt es in diesem Zusammenhang nachdrücklich, dass die Samtgemeinde Beverstedt Anstrengungen für eine Umwandlung in eine Einheitsgemeinde mit dem Ziel der Entschuldung unternimmt.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Die Landesregierung beabsichtigt in Umsetzung des oben genannten Beschlusses, der neugebildeten Einheitsgemeinde Beverstedt bis zu 75 % des zum Fusionszeitpunkt aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages bzw. der aufgelaufenen Liquiditätskredite als Entschuldungshilfe im Rahmen eines noch abzuschließenden Vertrages bereitzustellen. Modalitäten der Auszahlung sind mit einem Vertrag zu klären.
Zu 2.:
Die Landesregierung sieht den Abbau der Kassenkredite der Kommunen als eine gemeinsame Daueraufgabe von Landesregierung und Kommunen an. Der angestrebte Abschluss des "Zukunftsvertrages für starke Kommunen" zwischen der Landesregierung und der Arbeitsge-meinschaft der kommunalen Spitzenverbände, der eine gemeinsame Finanzierung der Entschuldungshilfe vorsieht, unterstreicht dies.
Zu 3.:
Ein finanzielles und inhaltliches Konzept wird derzeit in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie dem niedersächsischen Finanzministerium auf der Basis des oben genannten Beschlusses der Landesregierung erarbeitet.
Artikel-Informationen
erstellt am:
31.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010
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