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Ausgemusterte Dienstwaffen der Polizei

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.08.2009; TOP 35


Rede von Innenminister Uwe Schünemann zum Antrag der Fraktion der SPD; es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Niedersächsische Landesregierung hat es Waffenbesitzern bereits unmittelbar nach dem schrecklichen Geschehen von Winnenden ermöglicht, legale und illegale Waffen bei den Waffenbehörden oder der Polizei abzugeben. Diese Waffen werden kostenlos von der Polizei vernichtet. Die große Resonanz belegt, dass dies ein wirksamer Schritt zur Reduzierung der Anzahl von Waffen im privaten Besitz ist. Weiter dokumentiert dies die Überzeugung der Landesregierung, dass auch weiterhin alles getan werden muss, um Straftaten, die durch den Zugriff auf Waffen erst ermöglicht werden, zu verhindern.

Seit dem Jahr 2002 wird die Landespolizei mit einer neuen Dienstpistole vom Typ Heckler & Koch P2000 ausgestattet. Sie ersetzt die im Jahr 1979 eingeführte Pistole Heckler & Koch P 7, deren Technik inzwischen überholt ist.

Die Entscheidung für diese Ersatzbeschaffung wurde bereits im Jahr 2001 unter der damaligen Regierung getroffen. Im Rahmen der seinerzeit durch das Innenministerium erstellten Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde auch der Verkauf der auszusondernden Waffen bewertet. Das MI hat in dem darauf basierenden Finanzierungskonzept den Verkauf der Waffen als einen wesentlichen Baustein zur Deckung des Investitionsbedarfs aufgeführt. Im Zuge des Systemwechsels wurden daher seit April 2002 insge-samt 14.390 nicht mehr benötigte Waffen veräußert.

In den Jahren 2007 und 2008 wurde der weitaus größte Teil, nämlich 13.000 Pistolen, von der Herstellerfirma Heckler & Koch als Höchstbie-tendem zurückerworben und an eine Tochterfirma in die USA exportiert. Die Fa. Heckler & Koch hat schriftlich bestätigt, dass die in die USA exportierten Waffen ausschließlich an Erwerbsberechtigte weiterverkauft wurden.

Die genehmigten Waffenlieferungen erfolgten weiterhin unter strenger rechtlicher Kontrolle, nämlich auf der Basis von Endverbleibserklärungen und internationalen Importzertifikaten. In den vorangegangenen öffentlichen Ausschreibungen war weiterhin festgelegt worden, dass die Waffen ausschließlich in großen Losen von Waffenherstellern oder Waffenhändlern mit der entsprechenden waffenrechtlichen Handelserlaubnis erworben werden durften. Daneben wurden kleinere Kontingente an die Polizeien der Bundesländer Bayern (880) und Sachsen (95) zur Ergänzung der dortigen Bestände veräußert. Im Umfang von 415 Stück wurden Waffen an gemäß Waffengesetz berechtigte Polizeivollzugsbeamte abgegeben.

Die veräußerten Schusswaffen der Niedersächsischen Polizei sind, wie alle legalen Waffen, nach den Vorgaben des Waffenrechts gekennzeichnet und registriert. Bei ausschließlicher Weitergabe an Berechtigte im Sinne des Waffengesetzes wird so eine lückenlose Nachverfolgung zum jeweiligen Besitzer in Deutschland sichergestellt. Es ist auch kein Fall bekannt, in dem eine ausgesonderte Schusswaffe der Polizei Niedersachsen zu einer Tatwaffe geworden ist. Die einschlägigen Voraussetzungen des Waffenrechts über den Erwerb der Waffen durch den jeweiligen Empfänger wurden in allen Fällen geprüft und eingehalten.

Auch andere Bundesländer, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, haben in großen Stückzahlen ebenfalls Polizeipistolen veräußert. Auch die Bundespolizei hat die in der Bereitschaftspolizei Niedersachsen eingesetzten Pistolen Heckler & Koch P7 in Deutschland verkauft. Eine Veräußerung von Polizeipistolen ist also kein Einzelfall.

Ich werde mich weiterhin für eine Reduzierung des legalen Waffenbestandes in der Gesellschaft einsetzen. Wesentlich ist es für mich aber, einen unbefugten, illegalen Zugriff auf diese Waffen zu unterbinden. Ganz entschieden werde ich mich weiterhin bemühen, den illegalen Waffenbesitz und die damit verbundenen Straftaten zu bekämpfen. Neben der von mir ermöglichten freiwilligen Abgabe von Waffen greifen hier vor allem die Änderungen im Waffenrecht, die konsequent überwacht werden müssen.

Der Verkauf der nicht mehr benötigten Pistolen erfolgte gemäß den allgemeinen Vorgaben der Landeshaushaltsordnung zum vollen Wert.

Eine Veräußerung unter dem vollen Wert oder eine unentgeltliche Abgabe der Waffen, z. B. zum Zwecke der Vernichtung, hätte nur erfolgen können, wenn dies durch den Haushaltsgesetzgeber als Ausnahme gem. § 63 Abs. 4 Satz 3 LHO im Haushaltsplan zugelassen worden wäre.

Unter Beachtung des der Landeshaushaltsordnung zugrunde liegende Wirtschaftlichkeitsgebot wurden die ausgesonderten Pistolen zu ihrem vollen Wert veräußert; dabei wurde ein Erlös von 2,85 Mio. € erzielt.

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass kein Bedarf besteht, die vorgetragene Entschließung zu fassen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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