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Entbürokratisierung: „Widerspruchsverfahren auf Dauer abschaffen“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 26.08.2009; TOP 6


Rede von Innenminister Uwe Schünemann zum Gesetzentwurf der Landesregierung; es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor fünf Jahren wurde mit der Aussetzung des Widerspruchsverfahrens als einem Baustein der Verwaltungsmodernisierung Neuland betreten. Es gab nicht wenige, die seinerzeit große Bedenken vorgebracht haben. Überlastung der Gerichte (Klageflut) oder fehlender Rechtsschutz für den Bürger waren nur zwei Kritikpunkte.

Es ist anders gekommen und das wurde uns auch bestätigt.

Das von meinem Ministerium in Auftrag gegebene Gutachten hat unbestreitbar deutlich gemacht, dass die flächendeckende Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens nicht erforderlich ist. Die Verwaltung hat Möglichkeiten gefunden, Meinungsverschiedenheiten im Wege eines neuen Beschwerdemanagements aufzuklären.

Neben der Ermunterung zu direkten Kontakten zwischen Bürgern und Verwaltung wird auch durch weitere Veränderungen des Verwaltungshandelns, wie Zusicherung eines Zweitbescheides oder Hinweis auf § 44 SGB X (Verpflichtung zur Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheides in den Bereichen Wohngeld, Kinder- und Jugendhilfe, BaföG) eine Ver-besserung des Verhältnisses zwischen den Beteiligten erzielt. Es kommt mehr und mehr zu einem Paradigmenwechsel vom hoheitlichen Anordnungsstaat hin zum Verhandlungsstaat. Wir sind davon überzeugt, dass dieser eingeschlagene Weg funktionieren wird und die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens und somit ein Rückfall in veraltete Verhaltensmuster nicht mehr erforderlich ist. Diese Zielrichtung muss aber auch weiterentwickelt und von allen Beteiligten gefördert werden. Die in den betroffenen Bereichen zunächst angestiegenen Eingangszahlen bei den Verwaltungsgerichten sind inzwischen rückläufig.

Lassen Sie mich das an einem Beispiel deutlich machen: Unter Berücksichtigung des Rückganges bei den Asylverfahren sind bei den Verwaltungsgerichten im Vergleich der Jahre 2004-2008 die Eingänge in absoluten Zahlen um mehr als 2.000 Verfahren gesunken (2004: 16.339/ 2008:14.241). Ursache hierfür ist eine Veränderung des Verhältnisses zwischen Bürger und Verwaltung.

Folgerichtig ist es daher, die Regelungen, mit denen das Widerspruchsverfahren befristet ausgesetzt ist, zu entfristen und das Widerspruchsverfahren auf Dauer abzuschaffen. Die Erfahrungen der Landesressorts und auch die durchgeführte Verbandsanhörung bestätigen dieses. Andere Bundesländer sind unserem Beispiel inzwischen gefolgt.

Ich lege Ihnen hiermit den Gesetzentwurf, mit dem die bisherigen Befristungen in den Ausführungsgesetzen zur Verwaltungsgerichtsordnung, zum Sozialgerichtsgesetz und zum Niedersächsischen Beamtengesetz aufgehoben werden sollen, nunmehr zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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