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Entschließungsantrag im Bundesrat

Schünemann: Feuerwehrführerschein muss ohne bürokratische Hürden für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen gelten


HANNOVER. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann setzt sich für eine unbürokratische Lösung beim Erwerb von Fahrerlaubnissen für mittlere Feuerwehreinsatzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen ein. "Der jetzige Kompromiss ist ein erster Schritt – allerdings im Hinblick auf die gewünschte Erleichterung für die ehrenamtlich Tätigen unzureichend. Er ist nicht geeignet, die Nachwuchsproblematik bei den Feuerwehren im Bereich der Fahrzeugführer zu bewältigen und stellt sogar die Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren in Frage", sagte Schünemann. Aus diesem Grund hat das Land Niedersachen im Bundesrat einen Entschließungsantrag gestellt. "Die Bundesregierung wird darin gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Einsatzkräfte der Feuerwehren, die freiwilligen Hilfsorganisationen, die anerkannten Rettungsdienste, die technischen Hilfsdienste und sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes eine Berechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nach einer praktischen Unterweisung ohne extra Ausbildung und Prüfung erhalten können. Dies allerdings nur, sofern sie seit mindes-tens zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind", so der Innenminister. Der Beschluss des Bundesrates, der auch einem Beschluss der Innenministerkonferenz entspricht, sieht zudem die Bitte an die Bundesregierung vor, sich für eine Anerkennung der genannten Dienste als Bestandteil des Katastrophenschutzes durch die Europäische Führerscheinrichtlinie einzusetzen und damit den Weg für eine nationale Ausnahmeregelung freizumachen.

"Dieser Vorschlag bietet eine einfache und unbürokratische Lösung. Gleichzeitig ist dieser Vorschlag auch mit europäischem Recht vereinbar. Dies wurde auch von der Europäischen Kommission in ihrem Schreiben vom 13. Mai 2009 grundsätzlich bestätigt", sagte Schünemann. Die in der Empfehlung des Bundesrates vom 15. Mai 2009 genannten Organisationen mit ihrem beachtlichen personellen und sachlichen Potential sind integraler Bestandteil des Katastrophenschutzes in Deutschland. Die Gewährleistung des Brandschutzes und der Menschenrettung stelle ebenso wie der Schutz vor Naturkatastrophen Fachaufgaben des Katastrophenschutzes dar.

Der im europäischen Recht eröffnete Gestaltungsspielraum sollte deshalb umfassend genutzt werden. Eine weitere Gesetzesänderung ist daher im Interesse der Einsatzfähigkeit der Organisationen alsbald erforderlich.

Besitzer des Führerscheins der Klasse B dürfen seit Einführung der zweiten Führerscheinrichtlinie 1999 keine Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen fahren. Hierdurch haben freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste, THW und Hilfsorganisationen große Nachwuchsprobleme. Der jetzige Kompromiss sieht vor, dass für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 4,75 Tonnen eine feuerwehrinterne bzw. verbandsinterne Ausbildung und Prüfung notwendig ist. Bei Fahrzeugen zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen ist eine Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Durch den Vorschlag der IMK könnte über eine Sonderreglung der Pkw-Führerschein wieder zum Fahren von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen ausreichen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.07.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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