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Ausschreitungen am 1. Mai 2009 mit nds. „Autonomer Nationalisten“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.06.2009; Fragestunde


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marco Brunotte und Heinrich Aller (SPD); Es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Am 1. Mai fand in Dortmund die traditionelle Kundgebung des DGB unter Beteiligung vieler Organisationen und Parteien statt. Die Teilnehmer der Kundgebung haben sich friedlich versammelt, um für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu demonstrieren. Die Kundgebung wurde von mehr als 300 Neonazis gewaltsam gestört und angegriffen. Dieser Angriff auf eine friedliche Veranstaltung hat eine bisher neue und unbekannte Qualität. Die rechtsextremen Kräfte sind mit einer - auch für die Polizei - unerwarteten Brutalität vorgegangen.

Nach Informationen der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 12.05.2009 waren an den Ausschreitungen am 1. Mai 2009 in der Dortmunder Innenstadt am Rande der Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes auch sogenannte "Autonome Nationalisten", u. a. aus der Region Hannover und dem Landkreis Schaumburg, beteiligt. Bei diesen Ausschreitungen sind mehrere Menschen verletzt worden, die friedlich an der Kundgebung des DGB teilgenommen haben.

Laut Polizeiaussagen seien insgesamt 14 "Autonome Nationalisten" aus Niedersachsen beteiligt gewesen, davon sollen sieben aus Wunstorf und Seelze kommen.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse gibt es über die an den Ausschreitungen am 1. Mai 2009 in Dortmund beteiligten "Autonomen Nationalisten" aus Niedersachsen?
  2. Welche konkreten Vorkommnisse traten in Zusammenhang mit den "Autonomen Nationalisten" aus Niedersachsen am 1. Mai 2009 auf?
  3. Welche genauen Informationen gibt es über die Gruppierungen "Autonome Nationalisten Wunstorf" und "Autonome Nationalisten Seelze" beziehungsweise über weitere rechtsextremistische Gruppierungen in der Region Hannover, und welche polizeilichen Maßnahmen wurden ergriffen, um auf diese Gruppierungen zu reagieren?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Die Niedersächsische Landesregierung nimmt zu dem Ablauf sowie den polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung am 01. Mai 2009 in Dortmund aufgrund der Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen in dieser Angelegenheit keine Stellung. Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen zu den Ausschreitungen in diesem Zusammenhang insofern lediglich Erkenntnisse vor, welche im Rahmen des allgemeinen Informationsaustausches übermittelt wurden.

Nach den derzeit der niedersächsischen Polizei vorliegenden Informationen wurden insgesamt 14 Personen der rechtsextremistischen Szene aus Niedersachsen im Umfeld der Veranstaltung in Dortmund am 01. Mai 2009 festgestellt. Darunter befanden sich auch vier Angehörige der Autonomen Nationalisten.

Durch die niedersächsischen Sicherheitsbehörden ist seit einigen Jahren innerhalb der rechts-extremistischen Szene das Phänomen der gewaltbereiten neonazistisch ausgerichteten Autonomen Nationalisten festzustellen. Dieses Phänomen ist nicht als feste Organisation, sondern eher als be-sondere Aktionsform und Strömung innerhalb der rechtsextremistischen Szene zu verstehen.

In Anlehnung an das Aussehen und Auftreten von linksextremistischen Autonomen, z.B. Bildung eines "Schwarzen Blockes", fallen Autonome Nationalisten durch ihre aggressive, zuweilen militante Haltung auf. Aufgrund der hohen Gewaltbereitschaft der Anhänger der Autonomen Nationalisten, insbesondere im Zusammenhang mit Demonstrationsgeschehen und der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner und der Polizei, kommt der Beobachtung und Bekämpfung des Phänomens zukünftig eine besondere Bedeutung zu.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Nach den derzeit der niedersächsischen Polizei vorliegenden Informationen beteiligten sich vier Angehörige der Autonomen Nationalisten aus Niedersachsen an den Aktionen der rechtsextremistischen Szene in Dortmund am 01. Mai 2009.

Davon gehören drei Personen den Autonomen Nationalisten Ostfriesland an. Eine Person ist den Autonomen Nationalisten Wunstorf zuzurechnen. Die Personen sind in der Vergangenheit bereits mit szenetypischen Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten.

Die weiteren 10 an den Aktionen der rechtsextremistischen Szene in Dortmund am 01. Mai 2009 Beteiligten gehören verschiedenen rechtsextremistischen Organisationen aus Niedersachsen an.

Zu 2.:

Im Zusammenhang mit der Veranstaltung am 01. Mai 2009 kam es zu Übergriffen durch Angehörige der rechtsextremistischen Szene auf Teilnehmer der Versammlung des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Detaillierte Erkenntnisse zu den im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Ausschreitungen sowie zu der möglichen Beteiligung an Straftaten durch Personen aus Niedersachsen liegen derzeit noch nicht vor, da die Ermittlungen der nordrhein-westfälischen Polizei noch andauern.

Zu 3.:

Nach Erkenntnissen der niedersächsischen Sicherheitsbehörden existieren mit den "Autonomen Nationalisten Wunstorf" und den "Freien Nationalisten Seelze" zwei rechtsextremistische Gruppierungen in der Region Hannover. Zwischen beiden Gruppierungen gibt es personelle Überschneidungen. Das Gesamtpersonenpotential liegt nach derzeitigem Erkenntnisstand bei ca. 15. Die Gruppierungen unterhalten überregionale Szenekontakte. Die "Autonomen Nationalisten Wunstorf" verfügen über eine eigene Internetpräsenz. Daneben gehören Demonstrationsteilnahmen und Flugblattverteilungen zu den Aktivitäten beider Gruppierungen.

Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden gehen konsequent gegen rechtsextremistische Bestrebungen in allen Teilen Niedersachsens vor. Wie in den Vorbemerkungen bereits ausgeführt, wird das Phänomen der Autonomen Nationalisten durch die niedersächsischen Sicherheitsbehörden sehr ernst genommen. Gerade in diesem Zusammenhang sind in den letzten Jahren vermehrt Straftaten insbesondere anlässlich von Demonstrationen festgestellt worden. Die niedersächsische Polizei verfolgt diese Straftaten unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten. Dabei ist gegen Straftäter bei niedriger Einschreitschwelle vorzugehen. Polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus erfolgen unter einem ganzheitlichen Ansatz unter Einbeziehung weiterer Akteure der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Diese repressiven aber auch präventiven Maßnahmen entfalten ihre Wirkung landesweit.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.06.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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