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Sachverständigen-, Gutachter- und Beraterverträgen des Landes Niedersachsen seit 2005

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.06.2009; Fragestunde


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Geuter und Dieter Möhrmann (SPD); Es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Nach Informationen im Haushaltsausschuss hat die Niedersächsische Landesregierung in den Jahren 2005 2.458.597,00 Euro, 2006 8.290.215,00 Euro, 2007 8.356.577,41 Euro und 2008 4.198.257,41 Euro für Gutachter- und Beraterverträge gemäß § 55 LHO im Wert von über 50.000 Euro beauftragt. Den größten Beratungsbedarf hatte augenscheinlich das Innenministerium, sowohl bezogen auf die Ausgaben pro Jahr also auch in der Anzahl.

Ausweislich der Information des Finanzministeriums kamen zu den oben genannten Ausgaben allein 2008 95 Leistungen aus diesem Bereich jeweils im Auftragsvolumen von unter 50.000 Euro im Wert von insgesamt 1,9 Millionen Euro hinzu.

Nicht alle Sachverständigenleistungen sind eindeutig unter die Kategorie Gutachter- oder Beratungsvertrag einzuordnen, trotzdem muss bedacht werden, dass das Land Niedersachsen innerhalb der Ministerialbürokratie über ausgezeichnete Fachleute auch in Spezialgebieten verfügt.

Nun hat nach einem Bericht in der Wirtschaftswoche Nr. 18 vom 27. April 2009 die amerikanische Standish Group die Erfolgsquote von Beratungs-projekten für Unternehmen untersucht. Danach steigt das Risiko zu scheitern mit der Projektgröße - selbst bei kleineren Aufträgen liegt die Erfolgsquote bei gerade einmal 55 %. Insgesamt werden die Erfolge der Beratungsprojekte wie folgt beurteilt: 41 % sagen "weiß nicht", 48 % sehen den Nutzen geringer an als die Kosten, nur von 11 % wurde der Nutzen größer als die Kosten beurteilt.

Sicher sind die Ergebnisse der Umfrage schon wegen des geringeren finanziellen Aufwands des Landes pro Beratungsauftrag nicht unmittelbar vergleichbar. Trotzdem bleibt die Frage, ob es eine Erfolgskontrolle der Leistungen innerhalb der Ministerien gibt, und wer sie vornimmt. Hingewiesen wird in der Wirtschaftswoche auf die unprofessionelle Auswahl der Berater, auch hier bleiben Fragen offen, weil die Vergaben wertmäßig unter der europäischen Wertgrenze zur europaweiten Ausschreibungspflicht von 200 000 Euro bleiben oder sie genau erreichen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Nach welchen Kriterien wurden die Berater freihändig für folgende drei Beratungsverträge beispielhaft aus der Liste des Jahres 2008

  • - Beratung und Unterstützung bei dem Projekt "Fusion" des IZN und des NLS zu einem Landesbetrieb für Kommunikationstechnologie und Statistik,
  • - Projekt Steigerung der Kundenzufriedenheit,
  • - Beratungs- und Unterstützungsleistungen für ein herstellerunabhängiges Review des Projektes "Einführung eines Personalmanagementverfahrens (PMV) in der niedersächsischen Landesverwaltung" ausgewählt?

2. Welche konkreten Ziele wurden im Beratungsvertrag für die drei vorgenannten Leistungen festgelegt, wer kontrolliert die Ergebnisse, und welche Ergebnisse, der Umsetzung liegen vor?

3. Warum war für die drei konkreten Beraterverträge der erforderliche Sachverstand in der Ministerialbürokratie nicht vorhanden, und warum konnten Konzepte und Erfahrungen anderer Bundesländer nicht genutzt werden?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Die Vergabe von Sachverständigen-, Gutachter- und Beraterverträgen wurde insbesondere in der Regierungszeit von Ministerpräsident Gabriel in exzessiver Weise betrieben. So stieg das diesbezügliche Finanzvolumen im Jahre 2001 mit knapp 13,3 Mio. Euro auf einen Betrag, wie er nie zuvor und danach von einer anderen Landesregierung erreicht worden ist. Seit dem Regierungswechsel 2003 werden derartige Leistungen demgegenüber grundsätzlich nur noch dann in Auftrag gegeben, wenn vorwiegend technische Fragen zu beantworten sind (technische Dienstleistungen) oder punktuell erforderliche Leistungen kostengünstiger von Externen als von der Landesverwaltung erbracht werden können. Vor diesem Hintergrund sind die seit 2003 in jedem Jahr und erst recht in der Summe verausgabten Beträge nicht auch nur im Ansatz vergleichbar mit den in den Vorjahren zu diesem Zweck eingesetzten Haushaltsmitteln.

Die in der Anfrage zitierte Untersuchung der amerikanischen Standish Group zur Erfolgsquote von Beratungsprojekten in Unternehmen weist ersichtlich keine Berührungspunkte auf mit dem in den letzten Jahren erfolgten Einkauf von Sachverständigenleistungen durch die Niedersächsische Landesregierung. Sowohl von den Fallzahlen als auch vom Auftragsvolumen her betrachtet, beschränkt sich deren Inanspruchnahme Externer seit 2003 weitgehend auf technische Dienstleistungen. Dies gilt insbesondere für den im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration (MI) angesiedelten Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) bzw. dessen Vorgänger im IT-Bereich, das Informatikzentrum Niedersachsen (IZN). Ausschließlich die von LSKN bzw. IZN in der IT beauftragten Sachverständigenleistungen Dritter begründen auch, warum MI in der jüngeren Vergangenheit das im Ressortvergleich größte Finanzvolumen diesbezüglich aufweist.

Im Übrigen bedarf die dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtags mit Vorlage vom 30.3.2009 zugeleitete Meldung von Sachverständigenleistungen für das Haushaltsjahr 2008 der Korrektur. Die als "Nachmeldungen" etikettierten Leistungen mit den laufenden Nummern 1 bis 3, 5 sowie 7 bis 9 im Wert von insgesamt 973 785 € waren bereits in der Vorjahresmeldung enthalten und insoweit doppelt aufgeführt. Das von der Landesregierung in 2008 beauftragte Finanzvolumen an Sachverständigenleistungen verringert sich mithin um ebendiesen Betrag von 8 356 577,41 € auf nunmehr 7 382 792,41 € und ist damit seit 2006 kontinuierlich rückläufig.

Da mit der Beschreibung rein technischer Leistungen auch dem Landtag nicht gedient ist – das politische Interesse gilt, auch ausweislich der vorliegenden Kleinen Anfrage, Gutachter- und Beraterverträgen im engeren Sinne –, wurde die Meldepraxis für Sachverständigenleistungen zwischenzeitlich geändert. Seit dem 1. Januar 2009 werden technische Leistungen, wie sie insbesondere im IT-Bereich immer wieder auch durch Dritte erbracht werden, nicht mehr erfasst. Vorausgegangen war eine umfängliche Ressortabstimmung, eine Beteiligung des Landesrech-nungshofes sowie des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Land-tags. Die nunmehr geltende Meldepraxis entspricht im Wortlaut derjenigen des Haushaltsaus-schusses des Deutschen Bundestages (Definition des Begriffs "externe Beratungsleistung" gem. Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2006, vgl. GMBl. 2008 Nr. 2, S. 46).

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Betr.: Beratung und Unterstützung bei dem Projekt "Fusion" von IZN und NLS zum LSKN

Das Projekt "Fusion des IZN mit dem NLS zu einem Landesbetrieb" wurde zur weiteren Qualitätsverbesserung und Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Landesverwaltung aufgelegt. Zur Vorbereitung und Umsetzung dieser Organisationsmaßnahme sollte ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden, das in seiner Struktur wesentliche Prozesse der künftigen Führung und Steuerung für diesen betriebswirtschaftlich geführten Landesbetrieb enthält.

Das Reformprojekt wurde von einer Projektgruppe sowie von Teilprojektgruppen bearbeitet und von einer Lenkungsgruppe geführt. Diese Gruppen wurden jeweils mit Bediensteten der beteiligten Behörden besetzt. Lediglich zur Unterstützung des komplexen und insbesondere unter betriebswirtschaftlichen Fragestellungen umfassenden Projekts wurde ein externer Berater verpflichtet.

Die Wertgrenze für eine förmliche Ausschreibung wurde bei weitem nicht erreicht, die Vergabe erfolgte daher gem. VOF ohne förmliches Vergabeverfahren. Konkret gab es folgende Gründe, den Auftrag freihändig an den späteren Auftragnehmer zu erteilen: Dem späteren Auftragnehmer war die niedersächsische Landesverwaltung, insbesondere auch das ehemalige IZN, bekannt. Zum damaligen Zeitpunkt unterstützte er das MI bei der Durchführung des Projekts zur strategischen Neuausrichtung des Einsatzes der IT in der niedersächsischen Landesverwaltung. Schwerpunkte der Leistung waren Beratung und das Erbringen von Unterstützungsleistung (Projektmanagement und Projektcontrolling) im Bereich des Projektlenkungskreises, des Kernteams und des Teilprojekts "Optimierung IZN". Darüber hinaus hatte der Auftragnehmer für das ehemalige IZN Beratungs- und Unterstützungsleistungen erbracht und u.a. im Jahr 1999 beim Projekt "Strategische Optimierung der IuK-Versorgung der niedersächsischen Landesverwaltung" mitgearbeitet. Der Auftragnehmer besaß damit funktionale Kompetenzen vor allem im Bereich Strategie, Organisation und Controlling und fand aufgrund dieser Zusammenarbeit auch das notwendige Vertrauen und somit Akzeptanz bei den Mitarbeiter/innen der betroffenen Behörden.

Die Leistung war zudem dringlich. Die Projektarbeit musste spätestens im März 2007 aufgenommen werden, um den angestrebten Fusionstermin halten zu können, was schließlich auch gelang.

Betr.: Projekt "Steigerung der Kundenzufriedenheit"

Der Vorstand des LSKN setzt für die Neuausrichtung des Landesbetriebs gleichermaßen auf überzeugte Beschäftigte, Kunden und Geschäftspartner. Insbesondere die Beschäftigten sollen dabei zu Mitgestaltern des Veränderungsprozesses gemacht werden. Im Einzelnen geht es darum, ein gemeinsames Verständnis über Merkmale von Service-Standards im LSKN zu entwickeln und auf dieser Basis ein professionelles Kundenmanagement auf- und auszubauen. Zu diesem Zweck wurde ausweislich des Beschaffungsauftrags des Landesbetriebs vom 19.09.2008 eine erfahrene Person gesucht, die bereits im öffentlichen Dienst bzw. in einer dem öffentlichen Dienst nahen Dienstleistungsbranche Trainings zum Thema "Steigerung der Kundenzufriedenheit" erfolgreich durchgeführt hatte. Umfangreiche Erfahrungen zu Verhaltenstrainings nach den diesbezüglich einschlägigen Methoden waren nachzuweisen.

Im Rahmen der freihändigen Vergabe wurden drei Angebote eingeholt und das günstigste ausgewählt.

Betr.: Beratungs- und Unterstützungsleistungen für ein herstellerunabhängiges Review des Projektes "Einführung eines Personalmanagementverfahrens (PMV) in der niedersächsischen Landesverwaltung

Mit Kabinettsbeschluss vom 9.10.2001 wurde die Einführung eines landesweit einsetzbaren PMV festgelegt. Seit Ende des Jahres 2002 befasst sich eine Projektgruppe im Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) mit der Einführung des entsprechenden Verfahrens. Bisher sind rd. 75 Prozent der Personalfälle (ca. 122.000) in das Verfahren integriert. Da es nicht gelang, die Geschäftsprozesse für die drei Ressorts, in denen PMV bisher eingeführt worden ist, hinreichend zu standardisieren, wurden verschiedene, auf die jeweiligen Bedürfnisse dieser einzelnen Ressorts abgestimmte Varianten der Software mit ähnlicher Datenbasis, so genannte Mandanten, entwickelt und eingeführt.

Im Oktober 2004 begann im Polizeibereich die Pilotierung des entsprechenden Mandanten; die Einführung mit den bisher vorhandenen Komponenten ist zwischenzeitlich weitestgehend ab-geschlossen. Ebenso ist die Einführung der jeweiligen Mandanten in der Steuer- und in der Lehrkräfteverwaltung überwiegend abgeschlossen. Diese Vorgehensweise indes führte zu einer erheblichen Verzögerung im Projektverlauf und gefährdete auch die Erreichung des Projektziels, da zum einen entgegen der ursprünglichen Planung ein Abschluss im Jahr 2006 nicht mehr möglich war und zum anderen der besondere Nutzen, der mit einer einheitlichen Software verbunden gewesen wäre, nur noch mit vermehrtem Aufwand zu ziehen sein wird.

Um die bisher gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse möglichst effizient für die weitere Einführung zu nutzen, wurde das Projekt Ende vergangenen Jahres einem so genannten Review durch einen neutralen Sachverständigen unterzogen. Dabei wurden die abgeschlossenen Projektphasen u.a. unter technischen, organisatorischen und funktionalen Gesichtspunkten geprüft und analysiert, um festzustellen, welche Abweichungen vom bisherigen Verfahren und welche Steuerungsmaßnahmen für eine erfolgreiche weitere Durchführung des Projektes und für einen zügigen Abschluss notwendig sind.

Entgegen der Darstellung in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage, lag das Auftragsvolumen der von MI im Auftrag des MF vergebenen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für das o.e. Projekt oberhalb des Schwellenwertes für europaweite Auftragsvergaben. Entsprechend § 5 Abs. 1 VOF erfolgte die Vergabe durch MI in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Teil-nehmerauswahl nach vorheriger europaweiter Vergabebekanntmachung.

Im Rahmen der Teilnehmerauswahl wurden folgende Kriteriengruppen geprüft: Persönliche Lage der Beratungsunternehmen, Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Teilnehmer. Ferner fand eine Bewertung der Leistungsfähigkeit statt. Maßgebend für diese Bewertung waren vier Kriterien: projektrelevante Geschäftsfelder, Abdeckung der Leistungsbereiche durch Referenzprojekte, Qualifikation der einsetzbaren Mitarbeiter sowie größter betreuter Kunde.

Anhand der vorgenannten Kriterien wurden drei Teilnehmer ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Zuschlag erfolgte auf das wirtschaftlichste Angebot.

Zu 2.:

Betr.: Beratung und Unterstützung bei dem Projekt "Fusion" von IZN und NLS zum LSKN

Im Beratungsvertrag wurden als Schwerpunkt der Leistungen die Beratung und das Erbringen von Unterstützungsleistung (Projektmanagement und Projektcontrolling) im Bereich der Projektgruppe sowie der Lenkungsgruppe festgelegt. Ebenso wurde darüber hinaus die entsprechende Mitarbeit in den einzusetzenden Unterarbeitsgruppen erwartet. Bestandteil der Vereinbarung war darüber hinaus, die Unterstützung bei der Umsetzung des Projektergebnisses nach dessen Abnahme durch den Auftraggeber.

Die Unterstützungsleistung wurde erbracht. Zum 30. September 2007 wurde ein Ergebnisbericht vorgelegt. Mit Wirkung vom 01. März 2008 ist der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) auf Beschluss der Landesregierung errichtet worden.

Betr.: Projekt "Steigerung der Kundenzufriedenheit"

Als priorisiertes Ziel wurde im Beratungsvertrag eine nachhaltige Steigerung der Kundenzufriedenheit festgehalten. Zu diesem Zweck sollten die betroffenen Beschäftigten in die Lage versetzt werden, ihre Rolle für externe und interne Handlungen zu definieren und ihre Kompetenzen zu erweitern. Auch das bereits o.e. professionelle Kontraktmanagement sowie das zu entwickelnde gemeinsame Verständnis über Merkmale von Service-Standards war explizites Ziel des abgeschlossenen Vertrages.

Die Erreichung der gesetzten Ziele wird zunächst durch den Vorstand und später durch Kundenbefragungen evaluiert.

Als erste Ergebnisse des noch laufenden Beratungsprozesses wurde die Aufbau- und Ablauforganisation des LSKN restrukturiert. Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen bereits umgesetzt:

Die Benutzervereinbarungen (Service Level Agreements, kurz: SLA) mit den Kunden wurden neu strukturiert, gesichtet und zentral auf einem Microsoft Sharepoint Server abgelegt. Das ServiceDesk Tool wurde angepasst, so dass Nutzer des Tools nunmehr auf die SLAs einer Organisation und damit des Kunden direkt zugreifen können.

Die Kontaktdaten der IT-Koordinatoren und der Kundenverantwortlichen des LSKN sind im ServiceDesk Tool einer Organisation zugeordnet worden. Im Ticket ist jetzt direkt ersichtlich wer IT-Koordinator und Kundenverantwortlicher des Anwenders und/oder des Kunden ist.

Das so genannte Kunden-Interface des ServiceDesk Tools wurde aktiviert. D.h., dass die IT-Koordinatoren migrierter Kunden (z.B. MI oder MWK) in der LV-Domäne "Tickets" neuerdings direkt vom Kunden selbst erstellt werden können. Über eine Weboberfläche kann der Kunden im weiteren Verlauf den Status seiner Anfrage(n) beobachten und diese ggf. stornieren.

Die vorhandenen Gruppen des 1st- und 2nd-Level sowie deren Kontaktdaten im ServiceDesk Tool wurden auf Aktualität geprüft und entsprechend angepasst.

Die Tätigkeits- und Leistungserfassung der Anwendungsbetreuer in Hinblick auf die Tätigkeits-berichte wurde optimiert. Der jeweilige Anwendungsbetreuer erfasst Leistungen seitdem nicht mehr händisch in einer Excel-Liste, damit diese dann von einer zweiten Person noch in das MS Dynamics SITE übernommen werden. Stattdessen werden die Leistungen nunmehr einmalig und benutzerfreundlich in einer datenbankgestützten MS Access-Applikation erfasst; anschließend erfolgt eine automatische Datenübernahme in das MS Dynamics SITE. Der wesentliche Vorteil dieser Lösung ist die Reduzierung von möglichen Fehleingaben und damit verbundenen Rechnungsrückläufern.

Mahnläufe wurden initiiert und durchgeführt aufgrund der Tatsache, dass Unklarheiten im Mahnwesen vorhanden waren.

Es wurden verschiedene Prozessabläufe analysiert, etwa hinsichtlich des möglichen Aufsetzens eines APC (Kontinuierlicher Verbesserungs-Prozess); hier besteht Handlungsbedarf, zu massiven Verbesserungen zu kommen.

In Mitarbeitertrainings wurden und werden die Kollegen, die in direktem Kundenkontakt stehen, in kommunikationspsychologischen Grundlagen geschult. Das Verhältnis zwischen Kunde und Mitarbeiter wird auf diese Weise optimiert, so dass die Zusammenarbeit noch mehr an Effektivität gewinnt. Gleichzeitig wird das gewonnene Wissen und die gesammelte Erfahrung aus dem Mitarbeitertraining auch im LSKN zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Fachgebieten und Kollegen genutzt.

Betr.: Beratungs- und Unterstützungsleistungen für ein herstellerunabhängiges Review des Projektes "Einführung eines Personalmanagementverfahrens (PMV) in der niedersächsischen Landesverwaltung

Ziel war es, das Einführungsprojekt PMV durch einen unabhängigen Dritten, der Erfahrungen mit vergleichbaren Einführungsprojekten anderer Länder und/oder Branchen mit einbringen konnte, beurteilen zu lassen. Geprüft wurden insbesondere das Fachkonzept, das Vorgehensmodell sowie die Projektorganisation. Als Ergebnis des Reviews sollten ein umfassender Statusbericht, eine fachliche Bewertung der Schwerpunktthemen und vor allem ein priorisierter Katalog erforderlicher Maßnahmen für einen zügigen Projektabschluss erstellt werden. Darüber hinaus waren die Maßnahmen monetär zu bewerten.

Die Untersuchung wurde permanent begleitet und fast täglich kontrolliert durch den CIO der Landesregierung bzw. seine Mitarbeiter/innen. Zu Beginn und zum Abschluss des Reviews gab es darüber hinaus Informationsveranstaltungen für alle Beteiligten am PMV-Projekt mit dem Ziel, Vorgehensweise bzw. Ergebnisse der Untersuchung bekannt zu machen.

Die Ergebnisse des Reviews liegen mittlerweile vor und werden erkennbar dazu führen, dass das Projekt schneller als vorgesehen und damit insgesamt kostengünstiger abgeschlossen werden kann. So wurden die Projektorganisation aufgrund der externen Empfehlungen angepasst und technische Optimierungen im Versions-, Qualitäts- und Sicherheitsmanagement vorgenommen. Insbesondere die monetäre Bewertung des Sachverständigen führt dazu, in den verbleibenden Bereichen der Landesverwaltung ein einheitliches PMV-Referenzmodell durchzusetzen.

Zu 3.:

Betr.: Beratung und Unterstützung bei dem Projekt "Fusion" von IZN und NLS zum LSKN

Die Projekt- und Teilprojektgruppen wurden jeweils mit Bediensteten der beteiligten Behörden besetzt; die Leitung lag jeweils bei einem Bediensteten des MI. Nur zur Unterstützung des komplexen und insbesondere unter betriebswirtschaftlichen Fragestellungen umfassenden Projekts wurde ein externer Berater verpflichtet.

Eine Bereitstellung dieser Unterstützungsleistung durch die eigene Behörde oder andere Dienststellen der Landesverwaltung konnte nicht erfolgen. Eine gemeinsame Auftragsvergabe mit anderen Bundesländern war wegen der Einmaligkeit des Projekts nicht möglich. Vorhandene Studien konnten die Hinzuziehung externen Sachverstands nicht ersetzen, zumal der externe Berater insbesondere auch an den Projekt- und Lenkungsgruppensitzungen teilnehmen sollte. Für die Wahrnehmung der Aufgabe waren neben fachspezifischen Kenntnissen im Bereich der Organisation der öffentlichen Verwaltung und der Informationstechnologie auch gute Kenntnisse der Bedingungen in der niedersächsischen Landesverwaltung erforderlich.

Betr.: Projekt "Steigerung der Kundenzufriedenheit"

Verhaltenstraining und Prozessoptimierung sind keine ministeriellen Kernaufgaben, entsprechend ausgebildetes Ministerialpersonal steht daher hierfür nicht zur Verfügung.

Die Bearbeitung von Einstellung und Verhalten der Beschäftigten sowie die Nutzung ihres Erfahrungswissens als Ausgangspunkt für konkrete Veränderungen, kann im Übrigen nicht aus den Erfahrungen anderer Bundesländer hergeleitet werden, sondern hat im jeweils betroffenen Verwaltungsbereich anzusetzen.

Betr.: Beratungs- und Unterstützungsleistungen für ein herstellerunabhängiges Review des Projektes "Einführung eines Personalmanagementverfahrens (PMV) in der niedersächsischen Landesverwaltung

Die unabdingbar notwendigen technologischen und organisatorischen Kenntnisse und Erfahrungen für die Erarbeitung des Reviews waren in der geforderten Tiefe in der Landesverwaltung, insbesondere im LSKN, nicht vorhanden. Die Bewertung konnte deshalb nur mit Unterstützung externer Partner sach- und fristgerecht erfolgen, die über Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Untersuchungen verfügten.

Studien zu PMV in anderen Bundesländern heranzuziehen, wäre nicht zielführend gewesen, da aus der Nachbetrachtung des bisherigen Projektverlaufs (Schwerpunkt Projektmanagement) Empfehlungen für die weitere Projektdurchführung entwickelt werden sollten.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.06.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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