Konzept für minderjährige Intensivtäter
Schünemann: Wichtiger Baustein um kriminellen Karrieren vorzubeugen
HANNOVER. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hat ein Konzept zum Umgang mit minderjährigen Intensivtätern vorgestellt. Schünemann sagte am Montag in Hannover, bei jungen Intensivtätern sei ein breiter, ressortübergreifend vernetzter Ansatz zur Prävention und Betreuung besonders wichtig. "Sämtliche Bereiche, die mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie mit der Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung befasst sind, müssen ihre Maßnahmen zu Intensivtätern aufeinander abstimmen." Dazu gehörten Polizei und Justiz, aber auch Jugendhilfe, Schulen und viele weitere Akteure, wie z. B. das Kriseninterventionsteam KIT, so der Innenminister. "Mit dem nun vorliegenden Landesrahmenkonzept ‚Minderjährige Schwellen- und Intensivtäter’ werden in Niedersachsen erstmals landesweit einheitliche Maßstäbe gesetzt. Um die minderjährigen Intensivtäter optimal zu betreuen und mit ihnen präventiv zu arbeiten, müssen die jungen Täter jedoch nach landesweit einheitlichen Kriterien erfasst werden."
Die Grundlage für dieses Landesrahmenkonzept wurde in einer Arbeitsgruppe unter Leitung des LKA, gemeinsam mit Fachleuten der Justiz und eines Jugendamtes erarbeitet. Minderjährige Intensivtäter werden künftig nach landesweit einheitlichen Kriterien festgelegt. Dafür werden die von ihnen begangenen Straftaten mit feststehenden Faktoren bewertet: Bei Raubtaten, sexueller Gewalt und sonstigen schweren Straftaten gilt etwa der Faktor "5", bei gefährlichen Körperverletzungen der Faktor "3". Bei schweren Fällen des Diebstahls, Körperverletzungen, Nötigungen, Bedrohungen, Handel mit BTM und Straftaten nach dem Waffengesetz gilt der Faktor "2". Bei allen übrigen Straftaten der Faktor "1". Ab einer Punktzahl von 35 wird der Minderjährige in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft in der Regel als Intensivtäter eingestuft.
Ist dies geschehen, werden durch die Polizei Listen von Intensivtätern erstellt, die an Staatsanwaltschaft, Jugendamt, Schule und KIT übermittelt werden. Darüber hinaus werden minderjährige Intensivtäter im niedersächsischen Auskunftssystem (POLAS) mit dem Sondervermerk "Intensivtäter" markiert.
Es erfolgen regelmäßige Kontaktaufnahmen bzw. Gefährderansprachen. Dadurch sollen den Intensivtätern die polizeilichen und justiziellen Möglichkeiten aufgezeigt und erläutert werden. Für die Intensivtäter bedeutet dies auch, dass Fallkonferenzen unter Beteiligung von Polizei, Staatsanwaltschaft, Schule und Jugendhilfe einberufen werden können. Bei Personen bis 15 Jahren wird geprüft, ob das Kriseninterventionsteam (KIT) beteiligt wird. Es entsendet dann Vertreter zu dem Fall.
Schünemann betonte, dass mit der Umsetzung dieser Konzeption die Landesregierung konsequent den Weg der Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität fortsetzt. "Wenn es uns gelingt zu verhindern, dass junge Menschen zu Tätern werden oder sich kriminelle Karrieren verfestigen, dann ist ein wichtiger Schritt zu einer gewaltfreien und sicheren Gesellschaft getan. Damit leisten wir auch einen Beitrag zum Opferschutz und stärken das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.06.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010