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Innenministerium ergreift Maßnahmen zur freiwilligen Rückgabeaktion von Waffen

Schünemann: Erfolgreicher Start der Rückgabeaktion des Landes


HANNOVER. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hat die Abgabe von Waffen aus privaten Haushalten begrüßt. Schünemann sagte am Montag in Hannover, die seit einigen Wochen laufenden Maßnahmen des Landes zur Abgabe von Waffen seien sehr erfolgreich angelaufen. "Im Landkreis Hildesheim wurden in den vergangenen Wochen 216 Waffen abgegeben. In der Stadt Holzminden wurden seit dem Aufruf am 28. April 156 Waffen abgegeben."

Schünemann erläuterte das Vorgehen des niedersächsischen Innenministeriums nach dem Amoklauf von Windenden: "Die Polizei vernichtet die bei den Behörden abgegebenen Waffen kostenlos. Im Gegenzug sollen die Waffenbehörden bei Annahme der Waffen auf Gebühren verzichten." Die Waffenbehörden würden in fast allen Fällen auch einen Abholservice für die abzugebenden Waffen anbieten.

Da im Falle des illegalen Waffenbesitzes regelmäßig eine Straftat vorliegt, auch wenn man diese illegale Waffe freiwillig abgeben will, erörtern Staatsanwaltschaften, Polizei und Waffenbehörden gemeinsam, ob eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens signalisiert werden könne, sagte der Innenminister. "Dies gilt natürlich nur in den Fällen, in denen über den illegalen Besitz hinaus kein strafbares Handeln vorliegt und die Herkunft der Waffe zweifelsfrei geklärt werden kann."

Nach Paragraf 36 Abs. 3 des Waffengesetzes haben Waffen- und Munitionsbesitzer der zuständigen Behörde auf Verlangen die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen. Das Innenministerium hat die Waffenbehörden nach Winnenden per Erlass aufgefordert die Waffenbesitzer z.B. durch Hinweisblätter zu informieren und von ihnen Auskunft über die konkrete Aufbewahrung einzufordern und die Kontrolle der Aufbewahrung bei gegebenem Anlass zu intensivieren.

In einem Schreiben an die Polizeipräsidenten hatte der Innenminister darüber hinaus abgeregt, sich mit den Landrätinnen und Landräten sowie den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern in Verbindung zu setzen, mit dem Ziel, dass auch die kommunalen Waffenbehörden besonderes Augenmerk auf die Aufbewahrung von Waffen und Munition legen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.05.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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