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Fusion der Samtgemeinden Polle und Bodenwerder

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14.05.2009, Fragestunde


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Tippelt (SPD); Es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Im Landkreis Holzminden haben die beiden Samtgemeinden Polle und Bodenwerder am 24. März 2009 einen Fusionsvertrag unterschrieben. Dies ist die erste Samtgemeindefusion in Niedersachsen. Als "Leuchtturm" freiwilliger gemeindlicher Zusammenschlüsse werden die beiden Kommunen vom Innenminister gefeiert. Sie haben sich laut Presseberichten vorbildlich den gesellschaftlichen Veränderungen gestellt und liefern anderen Kommunen ein schlüssiges Konzept für weitere Zusammenschlüsse. Laut dem Täglichen Anzeiger vom 25. März 2009 erwarten die beiden Samtgemeindebürgermeister Willi Bost und Ernst-August Wolf, dass sie vom Land Niedersachsen noch einen finanziellen Zuschuss bekommen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Inwieweit und in welcher Höhe beabsichtigt die Landesregierung den freiwilligen und vorbildlichen Zusammenschluss der beiden Kommunen Bodenwerder und Polle zur neuen Samtgemeinde Bodenwerder-Polle finanziell zu unterstützen?
  2. Nach welchen Kriterien organisiert die Landesregierung die Vergabe von Mitteln zur Belohnung des Zusammenschlusses von Kommunen (sogenannte Hochzeitsprämien), und wo sind diese Regeln niedergelegt?
  3. Wie hat die Landesregierung, gegebenenfalls die zuständige Regierungsvertretung, bisher den Zusammenschluss personell oder finanziell unterstützt?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Die niedersächsische Landesregierung will die Leistungsfähigkeit der Kommunen weiter stärken und baut derzeit das hierzu erforderliche Instrumentarium aus. In diesem Rahmen sollen auch freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden und Landkreisen gezielt unterstützt werden. Bisher wurden Bestrebungen auf kommunaler Ebene mit der Finanzierung von begleitenden Gutachten und die Moderation der Prozesse durch die Regierungsvertretungen unterstützt. Das Ministerium für Inneres, Sport und Integration verhandelt derzeit mit den kommunalen Spitzenverbänden einen "Zukunftsvertrag für starke Kommunen" mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für freiwillige Gemeinde- und Kreiszusammenschlüsse zu verbessern. Zentraler Bestandteil der verbesserten Rahmenbedingungen soll - insbesondere zur Unterstützung von kommunalen Fusionsvorhaben - das Instrument einer Entschuldungshilfe für Kommunen sein. Hierfür stellen das Land und die kommunale Ebene ab 2012 jährlich bis zu 70 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, Gemeinden und Kreise im Rahmen freiwilliger Zusammenschlüsse zu leistungs- und zukunftsfähigen Einheiten zu entwickeln. Zugleich sollen Kommunen unterstützt werden, die ihre dauernde Leistungsfähigkeit trotz extremer Kassenkreditverschuldung auch ohne Fusion wiederherstellen können. Die Entschuldungsangebote richten sich vorrangig an fusionswillige Kommunen mit besonderen strukturellen Problemen.

Die Landesregierung begrüßt es in diesem Zusammenhang, dass die Samtgemeinden Polle und Bodenwerder zum 01. Oktober 2010 und die Samtgemeinden Hadeln und Sietland im Landkreis Cuxhaven zum 01. Januar 2011 fusionieren wollen. Diese Zusammenschlüsse werden als erste, wichtige Schritte zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung verstanden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2:

Mit Erlass vom 20. Juni 2008 hat das Ministerium für Inneres, Sport und Integration angekündigt, einen Teil des Bedarfszuweisungskontingents in den kommenden Haushaltsjahren gezielt besonderes finanzschwachen Kommunen zukommen zu lassen, denen es in den vergangenen Jahren gelungen ist, durch eigene Konsolidierungsanstrengungen strukturelle Fehlbeträge zu vermeiden oder deren strukturelle Fehlbeträge in den vergangenen zwei Haushaltsjahren konstant in etwa der Höhe der aufzuwendenden Kassenkreditzinsen entsprachen. Die Fehlbetragsabdeckung kann im Einzelfall bis zu 75 Prozent betragen (kapitalisierte Bedarfszuweisung). Voraussetzung ist, dass plausibel dargelegt werden kann, dass mindestens bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums strukturelle Fehlbeträge realistisch vermieden und die verbleibenden Altfehlbeträge durch entstehende strukturelle Überschüsse in den Folgejahren abgebaut werden können. Des Weiteren können auf der Grundlage dieses Erlasses besonders finanzschwache Kommunen durch die Bewilligung einer kapitalisierten Bedarfszuweisung unterstützt werden, die beabsichtigen ihre finanzielle Leistungsfähigkeit durch ernsthafte Fusionsbestrebungen zu steigern. Die kapitalisierte Bedarfszuweisung dient in dieser Fallkonstellation in erster Linie der Anpassung unterschiedlicher Verschuldungsgrade und dem Ausgleich sonstiger finanzieller Härten. Ziel ist auch hier, strukturelle Fehlbeträge in den Folgejahren zu vermeiden oder zumindest deutlich zu reduzieren.

Das Ministerium für Inneres, Sport und Integration verhandelt derzeit mit den kommunalen Spitzenverbänden die Rahmenbedingungen für künftige Entschuldungshilfen. Nach Abschluss der Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden wird die Landesregierung endgültig über ein neues Verfahren zur Gewährung von Entschuldungshilfen beschließen. Ob und in welcher Höhe auch die Samtgemeinden Polle und Bodenwerder einer Entschuldungshilfe bedürfen, wird auf dieser Basis zu entscheiden sein.

Zu 3.:

Das Fusionsvorhaben zwischen den Samtgemeinden Polle und Bodenwerder ist als eines von drei Pilotvorhaben in den Zuständigkeitsbereichen der Regierungsvertretungen Hannover und Lüneburg mit 50.000 Euro zur Unterstützung des Fusionsprozesses, darunter die Begleitung durch ein externes Beratungsbüro, gefördert worden. Die hieraus gewonnen Erkenntnisse werden für zukünftige Fusionsvorhaben mit Beteiligung von Samtgemeinden genutzt. Im Übrigen erfolgte eine Unterstützung durch Mitarbeiter der Regierungsvertretung Hannover durch eine Prozessbegleitung und fachliche Unterstützung (Teilnahme an AG-Sitzungen, Lenkungsausschüssen, Prozessberatung, Klärung von Rechtsfragen, etc.) über rund zwei Jahre seit Sommer 2007.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.05.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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