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Alkohol-Testkäufe und Polizeikontrollen

Schünemann: Ergebnisse sind alamierend


HANNOVER. "Die ersten landesweiten Ergebnisse von Alkohol-Testkäufen im Einzelhandel in Niedersachsen sind alarmierend. Sie zeigen in aller Deutlichkeit, dass die jugendschutzrechtliche Überwachung des Einzelhandels notwendig ist und weiter verbessert werden muss." Dies sagte Innenminister Uwe Schünemann am Montag in Hannover bei der Vorstellung von aktuellen Zahlen zu Testkäufen in niedersächsischen Kommunen. Danach führten Kommunen und Polizei von Oktober 2008 bis März 2009 in Einzelhandelsgeschäften, an Kiosken, Tankstellen und auf Veranstaltungen insgesamt 1.053 Kontrollen durch, bei denen in fast der Hälfte aller Fälle (498) gesetzwidrig Alkohol an Jugendliche verkauft wurde.

Schünemann bezeichnete den Verkauf von Schnaps und anderen harten Alkoholika an 16- und 17-Jährige als erschreckend, zumal die Kontrollen in den Medien zuvor angekündigt worden waren und auf die Erhebung von Bußgeldern zunächst verzichtet wurde. "Die Phase der Nachsicht ist jedoch vorbei", sagte der Minister, die Behörden hätten inzwischen 187 Bußgeldverfahren nach dem Jugendschutzgesetz eingeleitet. Schünemann forderte die Kommunen auf, den Druck auf Ladeninhaber und Verkaufspersonal, bei illegalem Alkoholverkauf erwischt zu werden, durch Testkäufe weiter zu erhöhen. "Wir müssen den unverminderten Trend zum exzessiven Alkoholkonsum stoppen!", betonte der Innenminister.

In seiner Forderung bestärkt sieht sich Schünemann auch durch die seit zwölf Monaten landesweit gezielt durchgeführten Polizeikontrollen zur Verhinderung von Straftaten, die von alkoholisierten Kindern und Jugendlichen begangen werden. So seien von April 2008 bis März 2009 insgesamt 41.519 Personen überprüft worden, von denen 15.568 unter Alkoholeinfluss gestanden hätten (darunter 13.287 Jugendliche und 544 Kinder).

Fast 2.300 von ihnen musste die Polizei nach Hause zu den Eltern fahren. In mehr als der Hälfte dieser Fälle (1.191) erhielten die Betroffenen eine Rechnung für den Transport im Streifenwagen.

2.700 Minderjährige ließ die Polizei von Erziehungsberechtigten auf der Wache abholen. Die Jugendämter wurden in 2.656 Fällen informiert. Wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz leiteten die Polizeibeamten in 18 Fällen Strafverfahren gegen Gewerbetreibende und in fast 600 Fällen Bußgeldverfahren gegen Gewerbetreibende, volljährige Begleitpersonen, Erziehungsberechtigte und Veranstalter ein.

Alkohol-Testkäufe in Niedersachsen;

4. Quartal 2008 + 1. Quartal 2009

4. Quartal

2008

1. Quartal 2009

Summe

1. Anzahl der Kontrollen

277

776

1053

1.1 davon Kioske

121

193

314

1.2 davon Tankstellen

49

144

193

1.3 davon Einzelhandelsgeschäfte

96

436

532

1.4 davon lokale Einzelveranstaltungen

11

0

11

2. Anzahl der Verstöße gem. JuSchG

151

347

498

2.1 davon Kioske

81

77

158

2.2 davon Tankstellen

29

67

96

2.3 davon Einzelhandelsgeschäfte

37

202

239

2.4 davon lokale Einzelveranstaltung

2

0

2

3. Anzahl der Maßnahmen

132

316

448

3.1 Verwarnungen ohne Verwarngeld

68

174

242

3.2 Einleitung eines Bußgeldverfahrens

64

123

187

gem. JuSchG

3.3 Strafanzeigen gem. JuSchG

0

0

0

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.04.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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