Waffenrecht
Innenministerium unterstützt die Abgabe von Waffen aus privaten Haushalten
HANNOVER. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann begrüßt die Abgabe von Waffen aus privaten Haushalten. "Im Interesse der Sicherheit ist so ein Verhalten zu unterstützen", sagte Schünemann am Freitag in Hannover.
Die schrecklichen Ereignisse der letzten Wochen haben erneut eine Diskussion über Schusswaffen in privaten Haushalten ausgelöst. Darüber hinaus haben sie einige Besitzer von Waffen veranlasst, Kontakt zu Waffenbehörden oder zur Polizei aufzunehmen mit dem Ziel, ihre Waffen dort freiwillig abgeben zu wollen.
Den Waffenbehörden wurde vom Innenministerium angeboten, die angenommenen und eingezogenen Waffen bei der Polizei kostenlos vernichten zu lassen. Im Gegenzug sollen die Waffenbehörden ihrerseits keine Gebühren bei der Annahme der Waffen erheben. Um zu verhindern, dass bei einem evtl. illegalen Waffenbesitz noch zusätzlich der Straftatbestand des illegalen Führens der Waffen erfüllt wird, wurde den Waffenbehörden empfohlen, möglichst einen Abholservice für abzugebende Waffen anzubieten.
Um auch Besitzern von Waffen, die nicht über die erforderlichen Erlaubnisse verfügen, einen Anreiz geben zu können, den Weg aus der Illegalität zu finden, werden die Polizeibehörden gebeten, zunächst Kontakt zur zuständigen Staatsanwaltschaft aufzunehmen. Es sollte abgestimmt werden, inwieweit zum Beispiel in den Fällen, in denen über den illegalen Besitz hinaus kein strafbares Handeln vorliegt und die Herkunft der Waffe zweifelsfrei geklärt werden kann, seitens der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Strafverfahrens signalisiert werden kann.
Den Waffenbehörden wird im Anschluss empfohlen, gegebenenfalls unter Einbeziehung der zuständigen Staatsanwaltschaft gemeinsam mit der Polizei in der Öffentlichkeit gezielt für die Abgabe von Waffen zu werben. Hierbei sollte das Verfahren – soweit es für den Bürger von Interesse ist – dargestellt werden. Es sollten Ansprechpartner/-stellen vor Ort benannt werden, an die sich Waffenbesitzer wenden können.
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.04.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010