Subventionen der Stadt Hitzacker an die Hafen Hitzacker GmbH
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.03.2009; Fragestunde
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE); es gilt das gesprochene Wort!
Die Abgeordnete hatte gefragt:
Mit Anfragen vom 26. Mai 2008 und am 13. Juni 2008 habe ich nach der Zulässigkeit einer Zahlung der Stadt Hitzacker an die Hafen Hitzacker GmbH gefragt. In diesem Zusammenhang waren der Hafen GmbH 102.000 Euro für den Abriss einer Brücke von der Stadt überwiesen worden, ohne dass diese vertraglich vereinbarte Leistung erbracht worden war. Die Landesregierung hatte in der Antwort vom 11. November 2008, dem Beginn der Karnevalssaison, mitgeteilt, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg als Kommunalaufsichtsbehörde im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung des Vorgangs festgestellt hat, "dass die Zahlung der Stadt Hitzacker an die Hafen Hitzacker GmbH nicht rechtmäßig ist". Von der Stadt Hitzacker wurde daraufhin die "zahlungswirksame Rückforderung" verlangt. Der Vorspann der Antwort der Landesregierung schließt mit den Worten: "Die Reaktion der Stadt Hitzacker bleibt abzuwarten."
Die Karnevalssaison nähert sich inzwischen überall, außer in Hitzacker, dem Ende, und die neueste Entwicklung in Sachen "Brücke zur Schweineweide" war Gegenstand eines Kommentars unter der Überschrift "Fragliche Subvention" in der Elbe-Jeetzel Zeitung vom 21. Februar 2009 (Kommentator: Karl-Friedrich Kassel):
"Der Stadtrat von Hitzacker hat Stadtdirektor Jürgen Meyer mit großer Mehrheit das Vertrauen ausgesprochen. Das hat seine Berechtigung. Denn für die Situation rund um die von der Kommunalaufsicht beanstandete rechtswidrige Zahlung von 102.000 Euro an die Hafen GmbH ist nicht nur Meyer verantwortlich. Die größten Fehler wurden bereits bei Vertragsabschluss gemacht.
Die Vorgänger der heutigen Akteure sorgten dafür, dass der Vertrag eher den Geist der persönlichen Nähe als den der rechtlichen Sauberkeit atmet. Dass jetzt die Schuld nicht mehr bei einem Einzelnen gesucht wird, macht die Sache nicht weniger problematisch. Nun soll der Vertrag geändert werden. Nicht für eine konkrete Leistung, den Abriss der Brücke, soll die Stadt an den privaten Investor zahlen. Das Geld soll vielmehr als pauschale Beteiligung an der Gesamtinvestition fließen. In derselben Höhe an denselben Empfänger. Der Vorschlag kommt nicht von Meyer, sondern vom Landrat und der Kommunalaufsicht. Wie soll man sich das rechtlich vorstellen? Das Projekt Hafenentwicklung ist ein privates Investitionsprojekt. Beteiligt sich die Stadt damit an einem privaten Unternehmen? Oder schenkt sie dem Investor als nette Geste einen kleinen Beitrag? Oder ist die Zahlung als Subvention gedacht? Dafür gibt es haushaltsrechtliche Regeln. Auch wenn die Schlagzeilen und Milliarden- und Billionenprogramme den Anschein erwecken, die öffentliche Hand könne einfach so mit Geld um sich schmeißen, auch wenn man es in der Vergangenheit bei den Akzeptanzmitteln für Gorleben in Lüchow-Dannenberg mit den Vorschriften des Haushaltsrechts nicht so genau genommen hat - es gibt diese Vorschriften. Ob sich eine Subvention der Stadt Hitzacker an die Hafen GmbH damit vertragen würde - ist das eigentlich geprüft worden?
Für die Zahlung soll Geld verwendet werden, das aus dem Landeshaushalt stammt. Die Stadt hat es erhalten als Ausgleich für eine Abstufung einer Landesstraße. Lässt sich eine solche Zuweisung so einfach umwidmen? Die Landesregierung hält sich aus dem Fall Hitzacker bisher vornehm raus, trotz vieler Anfragen. Aber es geht auch um Geld aus ihrer eigenen Kasse.
Der Landkreis hält den ganzen Vertrag, bis auf die kleine notwendige Änderung wegen der Geldzahlung, für in Ordnung. Damit wäre auch die Übertragung städtischer Grundstücke an den Investor rechtens. Ein früheres Rechtsgutachten hatte darin einen möglichen Verstoß gegen das ‚Verschleuderungsverbot’ gesehen. Immerhin sollen die Parzellen unter Umständen für 1 Euro hergegeben werden. Ihr Wert könnte tatsächlich bei 65 Euro liegen. Eine Mehrheit im Stadtrat hält eine Vertragsänderung, die sich lediglich auf die beanstandetet Zahlung bezieht, für nicht ausreichend. Sie will das noch immer von allen gewollte Projekt Hafenentwicklung wenigstens im zweiten Anlauf rechtssicher machen. Bis Ende Februar ist dafür Zeit. Wenn es denn gewollt wird."
Neben der Kommentierung der Vorgänge in Hitzacker und im Landkreis bietet der Artikel einen Überblick über die rechtlich umstrittenen Entscheidungen um den städtebaulichen Vertrag.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie beurteilt die Landesregierung den - laut Presse - Vorschlag des Landrates des Kreises Lüchow-Dannenberg, die zu Unrecht gezahlten 102 000 Euro nicht zurückzufordern, sondern nunmehr als pauschale Beteiligung an der Gesamtinvestition der Hafen Hitzacker GmbH zu überlassen?
- Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass Entscheidungen der Kommunalverwaltungen und der Kommunalaufsicht im Landkreis Lüchow-Dannenberg und im übrigen Lande rechtssicher erfolgen und dabei Grundsätze des Haushaltsrechts beachtet werden?
- Welche weitere Entwicklung warten Landesregierung und Innenministerium als oberste Kommunalaufsicht im Fall Hitzacker/Landkreis Lüchow-Dannenberg/Hafen Hitzacker GmbH ab, bevor sie die Notwendigkeit sehen, unterstützend und weisend einzugreifen?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Das Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration als oberste Kommunalaufsichtsbehörde über die Stadt Hitzacker war sowohl im Rahmen einer umfänglichen Eingabe eines Bürgers der Stadt Hitzacker als auch aufgrund einer vorherigen Anfrage der Abgeordneten Staudte mit den Vorgängen und Umständen im Zusammenhang mit dem Abriss der Brücke zur Schweineweide befasst. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde wurde vom Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration seinerzeit um Überprüfung des Sachverhaltes und Bericht gebeten. Dieser Bitte ist der Landkreis nachgekommen. Ergebnis der Prüfung war im Wesentlichen, dass die Zahlung der Stadt Hitzacker an die Hafen Hitzacker GmbH (HHG) aufgrund der seinerzeit getroffenen vertraglichen Vereinbarung rechtswidrig gewesen ist. Daraufhin hat der Landkreis die betreffende Zahlung mit inzwischen rechtskräftiger Verfügung vom 13.10.2008 beanstandet und die Stadt Hitzacker aufgefordert, den beanstandeten Betrag umgehend von der Empfängerin zurückzufordern. Nach Kenntnisnahme der mitgeteilten Prüfergebnisse und des Vorgehens des Landkreises waren bislang für die oberste Kommunalaufsicht beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration keine Gründe erkennbar, die ein Einschreiten gegenüber der örtlich zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde opportun erscheinen lassen würden. Es wurde und wird vielmehr davon ausgegangen, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg den Fall rechtlich einwandfrei in eigener Zuständigkeit weiter-bearbeitet. Im Zusammenhang mit der vorliegenden mündlichen Anfrage der Abgeordneten Staudte teilt der Landkreis Lüchow-Dannenberg der Kommunalaufsicht beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration auf Anfrage nunmehr mit Bericht vom 10.03.2009 mit, dass auf Initiative der HHG ein Gespräch zwischen dieser und der Stadt Hitzacker (Elbe) sowie der Samtgemeinde Elbtalaue als Rechtsnachfolgerin der zwischenzeitlich aufgelösten Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) stattgefunden habe, bei dem auch der Landkreis zugegen gewesen sei. Im Rahmen des Gesprächs seien die Vertreter der Stadt Hitzacker und der HHG übereingekommen, dass hinsichtlich der niedergeschriebenen vertraglichen Vereinbarung zum Brückenabriss etwas anderes – nämlich eine eigene städtische Beteiligung zur Gesamtinvestition - gewollt gewesen sei. Vor diesem Hintergrund sei eine entsprechende Vertragsanpassung verabredet worden. Diese Vertragsanpassung sei von den Vertragsbeteiligten selbst und nicht vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgeschlagen worden. Als Reaktion darauf habe der Landkreis signalisiert, dass nach einer entsprechenden Vertragsanpassung der Grund für seine kommunalaufsichtliche Beanstandung wegfallen und diese auch formal aufgehoben werden könne. Allerdings sei dem Landkreis bis dato noch kein zwischen den Vertragsparteien abgestimmter Vertragsentwurf mitgeteilt worden. Ob letztendlich ein Änderungs- bzw. auch ein anderer Vertrag tatsächlich abgeschlossen werde, hänge von der weiteren Meinungsbildung des Rates der Stadt Hitzacker ab.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Staudte namens der Landesregierung wie folgt:
Zunächst wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Es werden keine zwingenden kommunalrechtlichen Hinderungsgründe gesehen, die es dem Landkreis als Kommunalaufsichtsbehörde verbieten, eine bestandskräftige Beanstandung aufzuheben, wenn der Rechtsgrund für die Beanstandung wegfällt. Inwieweit letzteres durch die angestrebte Vertragsänderung gewährleistet werden kann, hängt neben dem ordnungsgemäßen Zustandekommen auch von den genauen vertraglichen Modalitäten ab, die hier noch nicht bekannt sind.
Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Unabhängig davon wird die Entwicklung des Falles von der obersten Kommunalaufsichtsbehörde weiter verfolgt. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist aufgefordert worden, nochmals aktuell über den Fortgang des Falles zu berichten.
Es wird auf die Antwort zu Ziffer 2 verwiesen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.03.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010