Kostenneutrale Umstellung auf blaue Polizeiuniformen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20.02.09; Fragestunde
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Geuter (SPD)
Die Abgeordnete hatte gefragt:
Die Niedersächsische Landesregierung hat im Jahre 2004 die Umstellung der Dienstkleidung der Polizei auf blaue Polizeiuniformen beschlossen. Für die Umstellungsaktion nach dem Regionalprinzip war eine Phase von etwa vier Jahren vorgesehen. Die Einführung der blauen Polizeiuniformen sollte - so die Pressemitteilung des niedersächsischen Innenministeriums - kostenneutral erfolgen. Polizeivollzugsbeamten, die ein Bekleidungsgeld gemäß § 224 Abs. 1 NBG erhalten, wurden ab dem 1. Januar 2005 jährlich jeweils 100 Euro vom Bekleidungskonto abgezogen, bis Ende 2008 war damit ein Betrag von 400 Euro für die Dienstkleidungsumstellung erbracht. Für die Erstausstattung mit blauer Dienstkleidung für einen Polizeibeamten sind zurzeit 405,90 Euro zu entrichten.
Mit dem viermaligen Abzug eines Betrages von 100 Euro vom Bekleidungskonto ist also die Erstausstattung mit blauer Dienstkleidung fast vollständig bezahlt worden. Dennoch ist den Polizeivollzugsbeamten auch für das Jahr 2009 ein Betrag von 100 Euro vom Bekleidungskonto abgezogen worden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Aus welchem Grunde wurde auch 2009 wieder ein Betrag von 100 Euro vom Bekleidungskonto der Polizeibeamten abgezogen, obwohl für die kostenneutrale Finanzierung der blauen Erstaus-stattung nur ein deutlich geringerer Betrag benötigt wird?
- Für welchen Zweck werden die in 2009 einbehaltenen Mittel noch benötigt?
- Zu welchem Termin ist mit der Beendigung der jährlichen Kürzung des Bekleidungskontos zu rechnen?
Innenminister beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Die Ausstattung der Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes mit Uniformen erfolgt gem. § 224 NBG auf Kosten des Landes Niedersachsen. Um eine bedarfsgerechte Ausstattung zu gewähr-leisten, erhalten die Polizeivollzugsbeamten jährlich ein sog. Bekleidungsbudget in Höhe von 200 €. Im Rahmen dieses Budgets haben die Beamten die Möglichkeit, unter Beachtung bestimmter Vorgaben, dem persönlichen Bedarf entsprechend, beim Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) Bekleidungsstücke zu erwerben. Das Bekleidungsbudget steht ausschließlich für diesen Zweck zur Verfügung.
Das Land Niedersachsen hat im März 2005 mit der Umstellung der Polizeiuniform von grün-beige auf blau begonnen. Die Kosten für eine Grundausstattung wurden in der Einführungsphase mit 520€ errechnet. Da dies den Betrag des jährlich zur Verfügung stehenden Bekleidungsbudgets überschreitet, gleichzeitig aber nur eine Komplettausstattung des einzelnen Beamten möglich ist, wurde ein Konzept entwickelt, das folgende Parameter festgelegt hat:
- Sukzessive Ausstattung der Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten mit einer Grundausstattung (Allgemeine Ausstattung) zum Preis von 520 €,
- Vorfinanzierung dieser Ausstattung außerhalb des persönlichen Bekleidungsbudgets
- Gegenfinanzierung durch temporäre Reduzierung des Bekleidungsbudgets von 200 auf 100 €,
- Einführung der Grundausstattung nach dem Regionalprinzip, beginnend in der PD Hannover.
Die Berechnung sah konsequenterweise einen Einführungszeitraum von fünf Haushaltsjahren vor. In dem 5-Jahres-Zeitraum bekam bzw. bekommt jede Polizeivollzugsbeamtin und jeder Polizeivollzugsbeamte eine Grundausstattung der Blauen Polizeiuniform. Die Finanzierung dieser Grundausstattung erfolgt aus dem Budget für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung und wird durch eine auf fünf Jahre angelegte Reduzierung des persönlichen Bekleidungsbudgets um 50 % refinanziert.
Durch die betriebswirtschaftliche Optimierung und Veränderung der Einkaufspreise beim Logistikzentrum Niedersachsen konnten die Preise für die Grundausstattung im Laufe der Jahre auf mittlerweile 418,58 € reduziert werden. Dies ergibt einen Durchschnittspreis von rund 470 €, mithin 30 € weniger als ursprünglich berechnet. Das entspricht 6 € p.a. für einen Polizeivollzugsbeamten.
Dieser Betrag fließt in das Gesamtbudget für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung. Damit stehen diese Haushaltsmittel für allgemeine und Sonderausstattung zur Verfügung.
Mit Abschluss der vollständigen Umstellung von grün-beige auf blau in diesem Jahr wird die zur Ablösung der Vorfinanzierung herangezogene Reduzierung des Budgets wieder aufgehoben. Den Vollzugsbeamtinnen und –beamten steht damit im Jahre 2010 neben der ausgelieferten Grundausstattung auch wieder das Budget von 200 € zur Verfügung.
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.02.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010