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Durchsuchung der rechtsextremen Szene in Südniedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20.02.2009; Fragestunde


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sigrid Leuschner, Johanne Modder, Klaus-Peter Bachmann, Karl-Heinz Hausmann, Jürgen Krogmann, Jutta Rübke, Ulrich Watermann (SPD)

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Bei einer groß angelegten Durchsuchungsaktion am 20. Januar 2009 in der rechtsextremistischen Szene in 30 Objekten im Raum Göttingen sowie in den Landkreisen Northeim, Osterode und Hildesheim und in der Stadt Braunschweig wurden von der Polizei erneut umfangreiche Waffenfunde gemacht. Außerdem wurden Propagandamaterial und einschlägige CDs entdeckt. Besorgniserregend ist, dass es sich nicht um einzelne Waffenfunde, sondern laut Presseberichterstattung um regelrechte Waffenarsenale, u. a. mit Faustfeuerwaffen, gehandelt hat.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Sieht die Landesregierung nach diesen neuerlichen Waffenfunden nunmehr eine erhebliche Gefahr der Gewaltbereitschaft durch rechtsextremistische Gruppen in Südniedersachsen?
  2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über Verbindungen der in den aktuellen Fällen beschuldigten Rechtsextremisten und der NPD vor?
  3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die bewaffnete rechtsextreme Szene in Niedersachsen vor, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Am 20. Januar 2009 durchsuchten Einsatzkräfte der Polizei insgesamt 32 Objekte von Angehörigen oder Kontaktpersonen der rechtsextremistischen Szene in den Landkreisen Göttingen, Northeim, Osterode, Hildesheim und Braunschweig. Davon wurden in 30 Objekten gefahrenabwehrende Durchsuchungsmaßnahmen mit dem Ziel des Auffindens und der Beschlagnahme von Waffen, Munition und weiteren gefährlichen Gegenständen durchgeführt.

Bei den betroffenen Personen wurden u.a. Lang- und Kurzwaffen sowie Wurfsterne, Schlagringe, Teleskopschlagstöcke und Messer aufgefunden und sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Vor dem Hintergrund dieser Durchsuchungsergebnisse sind bislang u.a. Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie das Sprengstoffgesetz eingeleitet worden. Die erforderlichen waffentechnischen Untersuchungen im Landeskriminalamt Nieder-sachsen dauern noch an.

Den erfolgreichen Maßnahmen gingen intensive Strukturermittlungen einer bei der PI Northeim/Osterode eingerichteten Ermittlungsgruppe voraus, die im Übrigen in die Sonderkommission, die vor dem Hintergrund einer Straftat am 30. November 2008 in einem Göttinger Nachtlokal eingerichtet worden war, integriert wurde.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:

Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Helge Limburg (GRÜNE) "Bewaffnete Rechtsextremisten in Niedersachsen" (Anlage 27 des Plenarprotokolls Nr. 16/25 zur 25. Sitzung vom 11.12.2008) dargestellt, geht von bewaffneten Straftätern im Allgemeinen, unabhängig ihrer Motivation zur Straftatenbegehung, eine besondere Gefährlichkeit aus. Waffenfunde bei Rechtsextremisten bedürfen deshalb immer der besonderen Aufmerksamkeit der niedersächsischen Sicherheitsbehörden und erfordern eine nachhaltige lückenlose Aufklärung.

Im Zusammenhang mit den aktuellen Waffenfunden in Südniedersachsen liegen bislang keine Hinweise darauf vor, dass sich Rechtsextremisten bewaffnen, um geplant politisch motivierte Kriminalität zu begehen. Es liegen ebenso keine Erkenntnisse vor, dass in irgendeiner Form der organisierte Einsatz der sichergestellten Waffen geplant war. Darüber hinaus sind auch keine Anzeichen für rechtsterroristische Aktivitäten erkennbar.

Zu Frage 2:

Drei der von den Durchsuchungsmaßnahmen am 20. Januar 2009 betroffenen Personen sind nach Erkenntnissen der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde aktive Mitglieder der NPD. Zwölf weitere Personen wurden gelegentlich als Teilnehmer von NPD-Demonstrationen festgestellt, ohne dass Erkenntnisse darüber vorliegen, dass sie in einer engeren Beziehung zu dieser Partei stehen. Die anderen Personen sind bisher nicht im Zusammenhang mit der NPD in Erscheinung getreten. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass vor dem Hintergrund persönlicher Kontakte innerhalb der rechten Szene, weitere Verbindungen zu Mitgliedern der NPD bzw. deren Umfeld bestehen.

Zu Frage 3:

Die Waffenfunde bei Rechtsextremisten belegen die bundesweit gültige Einschätzung, die auch die Niedersächsische Landesregierung teilt, dass in der gesamten rechten Szene eine deutliche Affinität zu Waffen feststellbar ist. Waffen werden von Angehörigen der rechtsextremistischen Szene als Tatmittel und zur Bedrohung genutzt sowie als "Statussymbol" angesehen. Im Übrigen siehe Beantwortung zu Frage 1.

Die Niedersächsische Landesregierung wird auch weiterhin nachdrücklich und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten gegen den Rechtsextremismus und insbesondere in diesem Zusammenhang begangene Straftaten vorgehen.

Dies haben auch die konsequenten polizeilichen Maßnahmen der Polizeidirektion Göttingen beispielhaft gezeigt. Die Polizei macht dabei nicht nur von strafprozessualen Maßnahmen Gebrauch, sondern nimmt auch alle zulässigen Möglichkeiten der gefahrenabwehrrechtlichen Instrumentarien in Anspruch. Mögliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wurden frühzeitig abgewehrt und Straftaten beweissicher verfolgt.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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