Einbürgerungskurse und -tests
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 11.12.2008; Fragestunde
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Ralf Briese (GRÜNE); Es gilt das gesprochene Wort!
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Wer als Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen möchte, muss neben anderen Voraussetzungen seit dem 1. September 2008 einen bis auf einige länderspezifische Fragen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen, wenn nicht mindestens ein deutscher Hauptschulabschluss vorgelegt werden kann. Der Test besteht aus 33 Fragen, die aus einem 310 Fragen umfassenden Fragenpool zusammengestellt werden. Wer die Hälfte dieser 33 Fragen korrekt beantwortet, hat den Test bestanden. Der Test kann mehrfach wiederholt werden, ist aber nicht kostenlos.
Zur Vorbereitung auf den Test werden von den Volkshochschulen und anderen Bildungsträgern Einbürgerungskurse auf der Grundlage staatlich vorgegebener Curricula angeboten. Laut einer Umfrage der ZEIT bei den Volkshochschulen werden diese Kurse allerdings kaum in Anspruch genommen. So seien in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern bis Jahresende nur zwei Kurse zustande gekommen.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie viele Einbürgerungskurse mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und zu welchen Kosten sind im Jahr 2008 in Nieder sachsen zustande gekommen bzw. stehen für 2009 bereits fest?
- Welche Erfolgsquoten wurden bei den Einbürgerungstests verzeichnet, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorher einen Einbürgerungskurs absolviert bzw. darauf verzichtet hatten?
- Wie haben sich die Zahlen der Einbürgerungsanträge und der tatsächlich Eingebürgerten seit 1998 bis heute entwickelt?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Mit Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde geregelt, dass ab 1. September 2008 Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland Einbürgerungsvoraussetzung sind (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StAG). § 10 Abs. 5 StAG bestimmt, dass diese Kenntnisse in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen und dass Einbürgerungskurse angeboten werden; eine Teilnahme am Einbürgerungskurs ist jedoch nicht verpflichtend. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration hatte bereits im Dezember 2007 die niedersächsischen Erwachsenenbildungsträger auf die beabsichtigte Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes hingewiesen.
Im Zuge dieser schriftlichen Information sowie nachfolgender mündlicher Erläuterungen bei den Programmkonferenzen des Landesverbandes der Volkshochschulen sind die Bildungsträger gebeten worden, entsprechende Kurse anzubieten.
Die Kurse stellen jedoch nur eine Möglichkeit der Vorbereitung dar. Neben den Einbürgerungs-kursen gibt es vielfältige weitere Möglichkeiten, sich in Eigeninitiative auf den Einbürgerungstest vorzubereiten. Fragen und Antworten stehen im Internet zur Verfügung. Erste Lehrmaterialien sind auf dem Markt (z. B. Arbeitsbuch "Einbürgerungstest" von "spinbooks"). Zudem werden im Rahmen der Integrationskurse entsprechende Unterrichtsinhalte vermittelt.
Nach Angaben des Deutschen Volkshochschulverbandes (DVV) haben im September und Oktober 2008 fast 9.000 Ausländer den Test absolviert – rd. 98 % haben ihn bestanden.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die Anzahl der durchgeführten Einbürgerungskurse und Teilnehmerzahlen in Niedersachsen sowie deren Kosten sind nicht bekannt. Das Angebot der bereits durchgeführten und für das Jahr 2008 noch vorgesehenen Einbürgerungskurse kann aber als gering eingestuft werden.
Ob und inwieweit sich im Jahr 2009 eine Änderung auf der Nachfrageseite ergeben wird und die Bildungsträger deshalb Kurse anbieten werden, kann nicht prognostiziert werden.
Zu 2.:
Die Vorbereitung auf den Einbürgerungstest kann und wird individuell gestaltet. Statistische Aufzeichnungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei denen die Testergebnisse in Relation zur Art der Vorbereitung gesetzt werden existieren nicht.
Die Bestehensquote betrug nach dem Stand vom 31.10.2008 bei den in Niedersachsen durchgeführten Einbürgerungstests 97,5 %.
Zu 3.:
Die Anzahl der erfolgten Einbürgerungen wird in einer amtlichen Statistik erfasst. Die Zahl der Einbürgerungen seit dem Jahr 1998 ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:
Jahr | Anzahl Einbürgerungen |
1998 | 28.611 |
1999 | 20.258 |
2000 | 15.426 |
2001 | 14.693 |
2002 | 12.838 |
2003 | 11.655 |
2004 | 10.998 |
2005 | 10.886 |
2006 | 11.441 |
2007 | 9.251 |
1. Halbjahr 2008 | 4.307 |
Statistische Aufzeichnungen über die Anzahl der Einbürgerungsanträge hingegen erfolgen nicht.
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.12.2008
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010