EU-Dienstleistungsrichtlinie / eGovernment
Land trägt Kosten für landeseinheitliche IT-Lösung
HANNOVER. Die Geschäftsprozesse zur Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten sollen in Niedersachsen zukünftig online über das Internet abgewickelt werden können. So schreibt es die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) vor. Land und Kommunen bauen die hierfür erforderliche IT-Lösung gemeinschaftlich auf. Vorgesehen ist die Bereitstellung von IT-Basiskomponenten wie ein Bürger- und Unternehmensservice, ein Formularservice, eine virtuelle Poststelle und ein Fallmanagement und deren gemeinschaftliche Nutzung durch Kommunen und Landesbehörden.
"Die Kosten für den Auf- und Ausbau der IT-Lösung in Höhe von 4,35 Millionen Euro werden vom Land übernommen", sagte Innenminister Uwe Schünemann am Donnerstag in Hannover. Bereits heute stehen in Niedersachsen zahlreiche Online-Behördendienste des Landes und der Kommunen zur Verfügung. "Durch die Nutzung dieser Dienste und den gemeinschaftlichen Aufbau noch erforderlicher Strukturen soll ein kostenintensiver paralleler Aufbau gleichartiger IT-Verfahren in Niedersachsen vermieden werden", ergänzte für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages. Der Arbeitsgemeinschaft gehören neben dem Niedersächsischen Landkreistag der Niedersächsische Städtetag und der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund an.
Der Aufbau der IT-Lösung ist als neue Maßnahme in die "Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Einführung von eGovernment in Niedersachsen" aufgenommen worden. Diese Vereinbarung wurde von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Niedersachsen Ende letzten Jahres abgeschlossen. Die Beteiligten erwarten von der neuen Maßnahme neben einer kostengünstigen Umsetzung der Anforderungen der EU-DLR auch den Aufbau von deutlich verbesserten Serviceleistungen für Unternehmen. Außerdem soll durch diese Maßnahme der Ausbau der Verwaltungen zu einem eGovernment insgesamt vorangetrieben werden.
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie schreibt vor, dass bei Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit alle Verfahren und For-malitäten elektronisch abgewickelt werden können. Außerdem verlangt sie die Unterstützung durch "Einheitliche Ansprechpartner". In Niedersachsen sollen nach dem Beschluss der Landesregierung vom 18. November 2008 das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners übernehmen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
04.12.2008
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010