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Staatliche Parteienfinanzierung

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14.11.2008; Fragestunde


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pia-Beate Zimmermann (LINKE); Es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Im April diesen Jahres kündigte der Minister für Inneres, Sport und Integration, Uwe Schünemann, an, dass der Staatsrechtler Professor Volker Epping von der Universität Hannover bis Oktober ein Gutachten erstellt, in dem er prüft, wie verfassungsfeindliche Parteien wie die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden können. Das Gutachten soll die Grundlage für eine Bundesratsinitiative Niedersach-sens sein.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Liegt dieses Gutachten mittlerweile vor und, wenn ja, mit welchen konkreten inhaltlichen Ergebnissen?
  2. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung daraus?
  3. Wenn nein, warum liegt es noch nicht vor, und wann ist mit der Vorlage zu rechnen?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Der niedersächsische Innenminister hat im April dieses Jahres den Staatsrechtler Professor Dr. Volker Epping von der Leibniz-Universität Hannover mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens über die Frage beauftragt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine nicht nach Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz verbotene Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann.

Dieser Auftrag wurde vor dem Hintergrund erteilt, dass das gegen die rechtsextremistische NPD angestrengte Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist und die Erfolgsaussichten für ein neuerliches Verfahren nicht einheitlich bewertet werden. Insofern ist es erforderlich, unterhalb der Schwelle eines Parteiverbots, weitere Strategien zur Bekämpfung der rechtsextremen NPD zu entwickeln. Da etwa 40 Prozent der der NPD zur Verfügung stehenden Finanzmittel aus Steuergeldern stammen, liegt es nahe, diese staatliche Finanzierung einer rechtlichen Begutachtung zu unterziehen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Nein

Zu 2.:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu 3.:

Mit der Vorlage des Gutachtens wird in Kürze gerechnet.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.11.2008
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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